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Honorar

Klar, bevor das Mandat beginnt.

Unvorhersehbare Rechnungen sind der häufigste Grund, warum Mittelständler Beratung zu spät einholen. Deshalb legen wir Honorarmodell und Korridor offen, bevor wir beginnen — und halten uns daran.

§ I — Modelle & Korridore

Vier Modelle. Offene Korridore.

Honorarmodelle

  • Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären, ob und wie wir helfen können.
  • Rechtliche Standortbestimmung / Kurzgutachten — Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
  • Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG.
  • Laufende Beratung / Outside General Counsel — ab 2.500 €/Monat zzgl. USt.
  • M&A- und Nachfolgeprojekte — Projekthonorar nach Umfang, vorab vereinbart.

Stundensatz-Korridore

  • Associate — ab 250 € / Std. zzgl. USt.
  • Rechtsanwältin / Rechtsanwalt — ab 350 € / Std. zzgl. USt.
  • Partnerin / Partner — ab 450 € / Std. zzgl. USt.

Die gesetzlichen Gebühren nach RVG bilden die Untergrenze in gerichtlichen Verfahren.

§ II — Grundsätze

Drei Zusagen zur Abrechnung.

Vorab vereinbart. Modell, Korridor und Abrechnungsrhythmus stehen schriftlich fest, bevor die Arbeit beginnt. Ändert sich der Zuschnitt des Mandats, sprechen wir über das Honorar, bevor Kosten entstehen — nicht danach.

Nachvollziehbar abgerechnet. Stundenhonorare rechnen wir mit aufgeschlüsselten Leistungsnachweisen ab. Sie sehen, wer was wann bearbeitet hat. Pauschalen umfassen einen definierten Leistungsumfang; was darüber hinausgeht, wird vorher angekündigt.

Gesetzlicher Rahmen. In gerichtlichen Verfahren bilden die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Untergrenze. Vergütungsvereinbarungen schließen wir in Textform nach § 3a RVG. Alle Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ III — Häufige Fragen

Was Mandanten zum Honorar fragen.

Was kostet das erste Gespräch?

Nichts. Das Orientierungsgespräch von 30 Minuten ist kostenlos. Wir hören zu, ordnen die Lage rechtlich ein und sagen offen, ob ein Mandat sinnvoll ist — und mit welchem Honorarmodell und Korridor Sie rechnen müssten. Erst wenn Sie uns danach beauftragen, entstehen Kosten.

Wovon hängt die Höhe des Honorars ab?

Im Wesentlichen von drei Faktoren: Komplexität und Umfang der Sache, wirtschaftliche Bedeutung (Gegenstandswert) und Zeithorizont. Im Orientierungsgespräch nennen wir Ihnen das passende Modell und einen realistischen Korridor. Bei gerichtlichen Verfahren bilden die RVG-Gebühren die gesetzliche Untergrenze.

Bieten Sie Pauschalen an?

Ja, für abgrenzbare Leistungen: die rechtliche Standortbestimmung ab 1.500 € zzgl. USt, Vertragspakete, Schulungen oder definierte Projektphasen. Voraussetzung ist, dass sich der Umfang seriös eingrenzen lässt. Was über den vereinbarten Umfang hinausgeht, kündigen wir vorher an.

Was bedeutet Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG?

Eine schriftliche Vereinbarung über die Vergütung, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht — etwa ein Stundenhonorar oder eine Pauschale. Das Gesetz verlangt Textform und klare Bezeichnung. In gerichtlichen Verfahren darf die Vereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten; daran halten wir uns.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Bei Unternehmen kommt es auf den Vertrag an: Firmen-Rechtsschutz deckt häufig Arbeits- und Vertragsstreitigkeiten, selten aber Gesellschafterstreit oder M&A. Wir prüfen auf Wunsch die Deckungszusage und korrespondieren mit dem Versicherer. Die Prüfung besprechen wir vorab als Teil des Mandatsumfangs.

Wie häufig wird abgerechnet?

In laufenden Mandaten monatlich mit aufgeschlüsseltem Leistungsnachweis, bei Projekten nach vereinbarten Meilensteinen. So behalten Sie die Kostenkontrolle und können den Verlauf jederzeit mit dem verantwortlichen Partner besprechen. Abweichende Rhythmen vereinbaren wir auf Wunsch.

Sprechen wir zuerst über die Sache — dann über das Honorar.

Im kostenlosen Orientierungsgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung und einen klaren Kostenrahmen.

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BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine Wirtschaftskanzlei mit Standorten in München und Berlin. Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information über unsere Tätigkeitsfelder und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Mandatsbeziehung kommt erst mit gesonderter Vereinbarung zustande. Angaben zu Honoraren verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.