Grenzüberschreitend beraten — mit lokalen Partnerkanzleien.
Exportierende Mittelständler und ausländische Investoren brauchen beides: deutsche Rechtsberatung aus einer Hand und verlässliche Expertise im Ausland. Dafür kooperieren wir mit unabhängigen Partnerkanzleien in mehr als 20 Jurisdiktionen.
Ein Ansprechpartner. Lokale Verantwortung.
BRANDT & FALK ist eine deutsche Kanzlei: Unsere Anwältinnen und Anwälte sind in Deutschland zugelassen und beraten zu deutschem Recht und zu EU-Recht. Für ausländisches Recht arbeiten wir mit unabhängigen Partnerkanzleien vor Ort zusammen — Kanzleien, die dort zugelassen sind und ihre Märkte kennen.
Für Sie heißt das: Ein Partner bei BRANDT & FALK koordiniert das Gesamtprojekt, definiert die Schnittstellen und hält Termine und Budgets zusammen. Die lokale Rechtsberatung erbringt die jeweilige Partnerkanzlei in eigener Verantwortung und im eigenen Mandat. Sie erhalten ein abgestimmtes Ergebnis statt paralleler Einzelmeinungen.
Typische Konstellationen: Vertragsnetze für den Export, Handelsvertreter- und Vertriebsstrukturen im Ausland, grenzüberschreitende M&A-Projekte, internationale Schiedsverfahren sowie Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland.
So funktioniert die Koordination.
Anliegen klären
Sie schildern das Vorhaben einem Partner bei BRANDT & FALK. Wir ordnen die deutsche und die internationale Dimension und definieren, was lokal zu prüfen ist.
Partnerkanzlei einbinden
Wir schlagen für jede betroffene Jurisdiktion eine geeignete unabhängige Partnerkanzlei vor. Das lokale Mandat schließen Sie direkt mit ihr — transparent und ohne Aufschlag.
Projekt koordinieren
Wir führen die Arbeitsstränge zusammen: einheitlicher Zeitplan, abgestimmte Verträge, eine konsolidierte Empfehlung. Berichtssprache Deutsch oder Englisch.
Deutsche Seite verantworten
Alles, was deutsches Recht betrifft — Verträge, Gesellschaftsstruktur, Prozessführung, Schiedsverfahren — liegt durchgehend bei uns.
24 Jurisdiktionen. Vier Regionen.
Die Auswahl folgt den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern des deutschen Mittelstands und wird fortlaufend erweitert. In jeder Jurisdiktion arbeiten wir mit einer unabhängigen lokalen Partnerkanzlei.
DACH & Westeuropa
- Österreich
- Schweiz
- Frankreich
- Italien
- Spanien
- Niederlande
- Belgien
- Luxemburg
- Vereinigtes Königreich
- Irland
Mittel-/Osteuropa & Nordics
- Polen
- Tschechien
- Schweden
- Dänemark
- Türkei
Asien & Naher Osten
- China
- Indien
- Japan
- Singapur
- Südkorea
- VAE
Amerika
- USA
- Mexiko
- Brasilien
Was das Netzwerk ist — und was nicht.
Die Partnerkanzleien sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig. Sie sind keine Niederlassungen von BRANDT & FALK, und wir sind außerhalb Deutschlands nicht als Rechtsanwälte zugelassen. Beratung zu ausländischem Recht erbringt ausschließlich die jeweils lokal zugelassene Kanzlei.
Bei der Auswahl der Partnerkanzleien achten wir auf fachliche Spezialisierung, lokale Zulassung und unabhängige Anerkennung — etwa Listungen in internationalen Kanzleiverzeichnissen wie Legal 500 oder Chambers. Die Namen der Partnerkanzleien nennen wir im konkreten Projekt — nach Prüfung von Eignung und Interessenkonflikten. Unsere Rolle ist die deutsche Rechtsberatung und die Koordination des Gesamtprojekts; genau dafür stehen wir ein.
Ein grenzüberschreitendes Vorhaben? Beginnen wir mit der Struktur.
Schildern Sie uns Ihr Projekt. Wir sagen Ihnen innerhalb eines Werktags, wie eine sinnvolle Aufteilung zwischen deutscher Beratung und lokalen Partnerkanzleien aussieht.
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