Restrukturierung und Insolvenz
In der Unternehmenskrise zählen Wochen, nicht Monate. Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger bei Sanierung, StaRUG-Restrukturierung und Insolvenz — mit klarem Blick auf Antragspflichten, Haftungsrisiken und die wirtschaftlichen Handlungsspielräume, die noch bestehen.
Handlungsfähig bleiben, wenn die Krise da ist.
Die gefährlichste Phase einer Unternehmenskrise ist die des Zuwartens. Für Geschäftsführer wird sie schnell persönlich: InsO § 15a verpflichtet bei Zahlungsunfähigkeit zur Antragstellung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen — bei Überschuldung nach sechs Wochen. Wer die Frist versäumt, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Zugleich verengt jede verlorene Woche die Sanierungsoptionen.
Wir verschaffen Ihnen zuerst Klarheit über die Lage: Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? Welche Fristen laufen? Danach entwickeln wir den Sanierungsweg — außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern, Restrukturierungsplan nach dem StaRUG oder geordnetes Insolvenzverfahren, etwa in Eigenverwaltung. Auf Gläubigerseite sichern wir Forderungen, prüfen Sicherheiten und verteidigen gegen Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters nach InsO §§ 129 ff.
Dr. Matthias Wegener führt diese Mandate persönlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn die Antwort unbequem ist.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- Krisenfrüherkennung — Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Dokumentation der Fortführungsprognose.
- Insolvenzantragspflicht — Beratung der Geschäftsführung zu InsO § 15a, Fristen und persönlichen Haftungsrisiken.
- StaRUG-Restrukturierung — Vorbereitung und Durchführung eines Restrukturierungsplans nach StaRUG §§ 29 ff., außerhalb der Insolvenz.
- Eigenverwaltung und Schutzschirm — Sanierung im Insolvenzverfahren unter eigener Regie der Geschäftsführung.
- Gläubigervertretung — Forderungsanmeldung, Sicherheitenprüfung, Vertretung in Gläubigerausschüssen.
- Anfechtungsabwehr — Verteidigung gegen Rückforderungen des Insolvenzverwalters nach InsO §§ 129 ff.
- Geschäftsführerhaftung — Verteidigung gegen Ansprüche aus GmbHG § 43 und Zahlungen nach Insolvenzreife.
- Distressed M&A — Erwerb und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Krise.
Typische Szenarien
- Die Hausbank kündigt die Linie; die Liquidität reicht noch sechs Wochen.
- Der Geschäftsführer ist unsicher, ob bereits Insolvenzantragspflicht besteht.
- Ein Großschuldner ist insolvent — Forderungen müssen angemeldet, Sicherheiten geprüft werden.
- Der Insolvenzverwalter fordert Zahlungen aus den letzten Jahren zurück (Anfechtung).
- Das Unternehmen ist operativ gesund, aber die Finanzierungsstruktur trägt nicht mehr — StaRUG als Option.
- Ein Wettbewerber will Teile eines insolventen Unternehmens übernehmen.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags — in akuten Krisenfällen priorisiert. Im kostenlosen Orientierungsgespräch (30 Min.) klären wir Liquiditätslage und laufende Fristen.
Rechtliche Standortbestimmung
Schriftliche Einschätzung zu Insolvenzreife, Antragspflichten und Sanierungsoptionen — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG — abgestimmt auf Krisenphase und Verfahrensart.
Laufende Begleitung
Wir begleiten Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, das StaRUG- oder Insolvenzverfahren und die Kommunikation mit Gericht und Verwalter.
„In der Krise ist Zeit die knappste Ressource. Wer die Lage früh ehrlich bewertet, hat noch Optionen — wer wartet, hat nur noch Pflichten.“
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Gerade in der Krise brauchen Sie Kostensicherheit. Wir legen das Honorarmodell vor Mandatsbeginn fest und passen es der Krisenphase an.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären Dringlichkeit, Fristen und erste Schritte.
- Rechtliche Standortbestimmung — Einschätzung zu Insolvenzreife und Sanierungswegen zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG, je nach Umfang der Sanierung oder Vertretung.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
Was Mandanten zuerst fragen.
Wann muss die Geschäftsführung Insolvenzantrag stellen?
Was bringt das StaRUG gegenüber einer Insolvenz?
Der Insolvenzverwalter fordert Zahlungen zurück — muss ich zahlen?
Was bedeutet Eigenverwaltung?
Hafte ich als Geschäftsführer, wenn das Unternehmen insolvent wird?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu Sanierung, StaRUG und Insolvenzrecht finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Verschaffen wir uns Klarheit über die Lage.
Je früher Sie anrufen lassen, desto mehr Optionen bestehen. Rückmeldung innerhalb eines Werktags, in akuten Fällen priorisiert — das Orientierungsgespräch ist kostenlos.
Orientierungsgespräch vereinbaren →