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Wirtschaftskanzlei
für den Mittelstand
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Rechtsgebiet 02

Streitige Verfahren und Schiedsgerichtsbarkeit

Ein Wirtschaftsprozess bindet Liquidität, Management-Zeit und Nerven. Wir vertreten Unternehmen vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem BGH sowie in Schiedsverfahren — mit einer Prozessstrategie, die Kosten, Dauer und Vergleichsoptionen von Anfang an mitdenkt.

§ I — Einordnung

Prozessführung mit wirtschaftlichem Blick.

Für ein mittelständisches Unternehmen ist ein Rechtsstreit kein Selbstzweck. Ob sich eine Klage lohnt, hängt von Erfolgsaussichten, Verjährung, Beweislage, Kostenrisiko und der Frage ab, ob die Gegenseite am Ende zahlen kann. Wer ohne diese Analyse klagt, riskiert jahrelange Verfahren mit ungewissem wirtschaftlichem Ergebnis.

Wir beginnen jedes streitige Mandat mit einer nüchternen Standortbestimmung: Anspruchsgrundlagen, Fristen — etwa die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach BGB §§ 195, 199 —, Beweismittel und Kostenrisiko über alle Instanzen. Daraus entwickeln wir eine Strategie, die auch Vergleich, Mediation oder einstweiligen Rechtsschutz einbezieht. In Schiedsverfahren, etwa nach der Schiedsordnung der DIS, vertreten wir Sie ebenso wie vor staatlichen Gerichten.

Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten arbeiten wir in Kooperation mit unabhängigen Partnerkanzleien in über 20 Jurisdiktionen. Die Koordination liegt bei uns in München oder Berlin; die Vertretung vor ausländischen Gerichten übernehmen dort zugelassene Kolleginnen und Kollegen.

§ II — Leistungen & Szenarien

Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.

Leistungen

  • Wirtschaftsprozesse — Vertretung vor Landgerichten und Oberlandesgerichten, Revisionsverfahren vor dem BGH über kooperierende BGH-Anwälte.
  • Schiedsverfahren — Vertretung in institutionellen Verfahren, insbesondere nach der Schiedsordnung der DIS, und in Ad-hoc-Verfahren.
  • Einstweiliger Rechtsschutz — Arrest und einstweilige Verfügung, wenn Eile über den wirtschaftlichen Erfolg entscheidet.
  • Prozessrisikoanalyse — schriftliche Bewertung von Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und Vollstreckungschancen vor Klageerhebung.
  • Vergleichsverhandlungen — strukturierte Verhandlung und Mediation als Alternative zum streitigen Verfahren.
  • Beweissicherung — Sicherung von Dokumenten und Zeugenwissen, bevor Positionen verloren gehen.
  • Vollstreckung — Durchsetzung titulierter Forderungen im Inland und Koordination im Ausland über Partnerkanzleien.

Typische Szenarien

  • Ein Großkunde verweigert die Zahlung von Werklohn oder Kaufpreis in sechsstelliger Höhe.
  • Ein ehemaliger Vertragspartner macht Schadensersatz geltend; die Klage liegt auf dem Tisch.
  • Ein Liefervertrag enthält eine DIS-Schiedsklausel; das Verfahren wurde eingeleitet.
  • Geschäftsgeheimnisse sind abgeflossen — eine einstweilige Verfügung muss schnell erwirkt werden.
  • Ein Streit mit einem ausländischen Abnehmer betrifft Verträge in mehreren Jurisdiktionen.
  • Die Verjährung eines hohen Anspruchs droht zum Jahresende — Hemmung muss gesichert werden.
§ III — Normen & Instanzen

Der rechtliche Rahmen.

BGB §§ 195, 199
Regelmäßige Verjährung: drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Gläubiger Kenntnis erlangte. Verpasste Hemmung bedeutet Anspruchsverlust.
BGB §§ 305 ff.
AGB-Kontrolle. Viele Wirtschaftsprozesse entscheiden sich daran, ob Haftungsbegrenzungen und Klauseln einer Inhaltskontrolle standhalten.
BGB § 134
Nichtigkeit bei Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot — ein häufiger Angriffs- und Verteidigungspunkt bei streitigen Verträgen.
LG / OLG / BGH
Der Instanzenzug der Wirtschaftsprozesse: Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof. Jede Instanz erfordert eine eigene Kosten-Nutzen-Entscheidung.
DIS
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit administriert Schiedsverfahren — vertraulich, in einer Instanz, mit wählbarer Verfahrenssprache.
RVG (§§ 3a, 4a)
Rahmen für Vergütungsvereinbarungen. In gerichtlichen Verfahren bilden die gesetzlichen Gebühren die Untergrenze unserer Abrechnung.
§ IV — Ablauf

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstkontakt

Rückmeldung innerhalb eines Werktags. Im kostenlosen Orientierungsgespräch (30 Min.) prüfen wir Fristen und Eilbedürftigkeit — gerade bei drohender Verjährung zählt jeder Tag.

02

Rechtliche Standortbestimmung

Schriftliche Prozessrisikoanalyse mit Erfolgsaussichten, Kostenrisiko und Handlungsoptionen — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.

03

Mandat

Wir vereinbaren das Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; in gerichtlichen Verfahren mindestens die gesetzlichen RVG-Gebühren.

04

Laufende Begleitung

Ihr Partner führt das Verfahren persönlich, berichtet nach jedem Verfahrensschritt und bewertet Vergleichsangebote wirtschaftlich.

Aus der Praxis
„Die wichtigste Entscheidung fällt vor der Klage: Wer Beweislage, Verjährung und Kostenrisiko nüchtern bewertet, streitet nur dort, wo es sich lohnt.“
Dr. Julia Falk · Partnerin
§ VI — Honorar

Klar, bevor das Mandat beginnt.

Prozesskosten dürfen keine Überraschung sein. Vor jedem Verfahren erhalten Sie eine Übersicht über Gerichtskosten, gesetzliche Gebühren und unser Honorarmodell.

  • Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären Fristen, Eilbedürftigkeit und Zuständigkeit.
  • Rechtliche Standortbestimmung — Prozessrisikoanalyse zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
  • Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG, abgestimmt auf Verfahrensumfang und Instanzen.
  • Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
§ VII — Häufige Fragen

Was Mandanten zuerst fragen.

Lohnt sich eine Klage wirtschaftlich überhaupt?

Das ist die richtige erste Frage — und genau dafür gibt es die Prozessrisikoanalyse. Wir bewerten Anspruchsgrundlagen, Beweislage und Verjährung, rechnen das Kostenrisiko über alle Instanzen durch und prüfen, ob die Gegenseite im Erfolgsfall leistungsfähig ist. Ein Titel gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner ist wirtschaftlich wertlos. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie informiert: klagen, verhandeln oder abschreiben. In vielen Fällen führt schon eine fundierte anwaltliche Aufforderung mit klarer Fristsetzung zu einer Lösung ohne Verfahren.

Was unterscheidet ein Schiedsverfahren von einem staatlichen Prozess?

Ein Schiedsverfahren — etwa nach der Schiedsordnung der DIS — ist nicht öffentlich, endet in der Regel in einer Instanz und erlaubt es den Parteien, Schiedsrichter mit Branchenkenntnis zu benennen. Das schützt Geschäftsgeheimnisse und verkürzt häufig die Verfahrensdauer. Dafür entfällt der Instanzenzug über OLG und BGH weitgehend; Schiedssprüche sind nur eingeschränkt überprüfbar. Ob eine Schiedsklausel für Ihre Verträge sinnvoll ist, hängt von Streitwerten, Vertraulichkeitsinteresse und internationalem Bezug ab. Wir beraten bei der Klauselgestaltung und vertreten Sie im laufenden Verfahren.

Wie lange dauert ein Wirtschaftsprozess?

Eine seriöse Pauschalantwort gibt es nicht. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht dauern je nach Kammer, Beweisaufnahme und Sachverständigengutachten häufig ein bis zwei Jahre; mit Berufung vor dem OLG entsprechend länger. Schiedsverfahren sind oft schneller, weil der Instanzenzug entfällt. Einstweiliger Rechtsschutz liefert in Eilfällen Entscheidungen innerhalb von Tagen oder Wochen, sichert aber nur vorläufig. Wir nennen Ihnen zu Beginn eine realistische Bandbreite für Ihren konkreten Fall und aktualisieren die Einschätzung nach jedem Verfahrensschritt.

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten, eigenen Anwaltskosten und — bei Unterliegen — den erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite zusammen. Alle drei Positionen richten sich nach dem Streitwert und lassen sich vor Klageerhebung berechnen. In gerichtlichen Verfahren bilden die gesetzlichen RVG-Gebühren die Untergrenze unserer Abrechnung; darüber hinaus vereinbaren wir je nach Aufwand ein Stundenhonorar oder eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG. Sie erhalten vor dem Verfahren eine schriftliche Kostenübersicht über alle Instanzen — zzgl. USt.

Können Sie uns auch bei Streitigkeiten im Ausland vertreten?

Vor ausländischen Gerichten treten dort zugelassene Anwältinnen und Anwälte auf. Wir arbeiten dafür in Kooperation mit unabhängigen Partnerkanzleien in über 20 Jurisdiktionen. Die Koordination bleibt bei uns: Ihr Partner in München oder Berlin steuert die Strategie, bündelt die Kommunikation und sorgt dafür, dass Verfahren in mehreren Ländern zusammenpassen — etwa bei parallelen Liefer- und Vertriebsstreitigkeiten. Fragen des deutschen Rechts, Schiedsverfahren mit Sitz in Deutschland und die Vollstreckung im Inland führen wir selbst.
§ VIII — Insights

Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.

Fachbeiträge zu Prozessführung, Schiedsverfahren und einstweiligem Rechtsschutz finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

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Klären wir zuerst, ob sich der Streit lohnt.

Schildern Sie uns den Konflikt — Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung und eine erste Einschätzung im kostenlosen Orientierungsgespräch.

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BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine Wirtschaftskanzlei mit Standorten in München und Berlin. Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information über unsere Tätigkeitsfelder und stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Mandatsbeziehung kommt erst mit gesonderter Vereinbarung zustande. Angaben zu Honoraren verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.