Gesellschaftsrecht, M&A und Unternehmensnachfolge
Gesellschafterstreit, Verkauf oder Übergabe an die nächste Generation entscheiden über Jahrzehnte Aufbauarbeit. Wir beraten inhabergeführte Unternehmen bei Beschlüssen, Transaktionen und Nachfolgestrukturen. Ein Partner führt Ihr Mandat persönlich — von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung.
Wenn es um die Substanz des Unternehmens geht.
Im Mittelstand sind Gesellschafterkreis, Familie und Unternehmen eng verflochten. Ein Streit unter Gesellschaftern, eine ungeregelte Nachfolge oder ein schlecht vorbereiteter Verkauf trifft deshalb nicht nur die Bilanz, sondern die Existenzgrundlage der Inhaberfamilie. Viele Satzungen stammen aus der Gründungszeit und passen nicht mehr zur heutigen Struktur.
Wir prüfen Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Beschlusslagen, begleiten Share- und Asset-Deals einschließlich Due Diligence und strukturieren Nachfolgen über Holding- und Beiratsmodelle. Bei der Einziehung von Geschäftsanteilen nach GmbHG § 34 etwa entscheidet die Wirksamkeit des Beschlusses häufig über den wirtschaftlichen Wert der Beteiligung — eine frühe rechtliche Standortbestimmung schafft hier Klarheit, bevor Positionen verhärten.
Wir arbeiten mit festen Ansprechpartnern: Dr. Konstantin Brandt und Dr. Anne Lindner führen die Mandate dieses Rechtsgebiets persönlich. Sie erhalten eine klare Einschätzung der Rechtslage, der wirtschaftlichen Folgen und der nächsten Schritte — schriftlich und nachvollziehbar.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- Gesellschafterstreit — Beschlussanfechtung, Einziehung von Geschäftsanteilen, Abfindungsfragen, Trennungsszenarien.
- Share- und Asset-Deals — Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen, Vertragsverhandlung, Signing bis Closing.
- Due Diligence — rechtliche Prüfung der Zielgesellschaft, Risikobericht mit wirtschaftlicher Einordnung.
- Unternehmensnachfolge — Übergabe innerhalb der Familie, Verkauf an Management oder Dritte, Stiftungs- und Holdingmodelle.
- Satzung und Gesellschaftervereinbarung — Gestaltung und Anpassung an die aktuelle Gesellschafterstruktur.
- Geschäftsführerhaftung — Beratung zu Pflichten nach GmbHG § 43, Verteidigung und Anspruchsdurchsetzung.
- Beirat und Family Governance — Einrichtung, Geschäftsordnung, Besetzungsregeln.
- Registerangelegenheiten — Anmeldungen zum Handelsregister, Pflichten gegenüber dem Transparenzregister.
Typische Szenarien
- Zwei Gesellschafterstämme blockieren sich gegenseitig; Beschlüsse kommen nicht mehr zustande.
- Ein Mitgesellschafter soll ausscheiden — Einziehung, Abfindung und Bewertung sind streitig.
- Der Inhaber will in fünf Jahren übergeben und braucht eine tragfähige Nachfolgestruktur.
- Ein Wettbewerber bietet den Kauf an; Verkaufsprozess und Due Diligence müssen vorbereitet werden.
- Dem Geschäftsführer werden Pflichtverletzungen vorgeworfen; die Gesellschaft prüft Ansprüche.
- Die Satzung von 1998 passt nicht mehr zur heutigen Gesellschafter- und Holdingstruktur.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung. Im kostenlosen Orientierungsgespräch (30 Min.) klären wir Sachverhalt, Eilbedürftigkeit und ob wir helfen können.
Rechtliche Standortbestimmung
Auf Wunsch erstellen wir eine schriftliche Ersteinschätzung mit Handlungsoptionen — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Vor Beginn vereinbaren wir das Honorarmodell: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG. Sie kennen die Konditionen, bevor Kosten entstehen.
Laufende Begleitung
Ihr Partner bleibt durchgehend Ansprechpartner — bei Beschlüssen, Verhandlungen und in der Umsetzung. Sie erhalten regelmäßige Statusberichte.
„Gesellschafterkonflikte eskalieren selten über Nacht. Wer die Beschlusslage früh ordnet, verhandelt später aus einer klaren Position.“
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Sie kennen unsere Konditionen, bevor Kosten entstehen. Wir arbeiten mit transparenten Honorarmodellen und ausgewiesenen Stundensatz-Korridoren.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären, ob und wie wir helfen können.
- Rechtliche Standortbestimmung — schriftliche Ersteinschätzung zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG, je nach Projektzuschnitt.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze; davon weichen wir nicht nach unten ab.
Was Mandanten zuerst fragen.
Wann lohnt sich eine rechtliche Standortbestimmung im Gesellschafterstreit?
Wie läuft eine Due Diligence beim Unternehmenskauf ab?
Wann sollte ich die Unternehmensnachfolge regeln?
Was kostet die Begleitung einer M&A-Transaktion?
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich für Fehlentscheidungen?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu Gesellschaftsrecht, M&A und Nachfolge finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
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