Dr. Konstantin Brandt
Dr. Konstantin Brandt leitet die Kanzlei und die Praxis für Gesellschaftsrecht, M&A und Unternehmensnachfolge. Er berät Gesellschafter und Geschäftsführungen inhabergeführter Unternehmen des Mittelstands.
Beratungsansatz.
Dr. Konstantin Brandt berät seit mehreren Jahren zu Gesellschafterkonflikten, Share- und Asset-Deals, Beteiligungs- und Holdingstrukturen sowie zur geordneten Unternehmensnachfolge. Typische Mandate: Anteilsübertragungen in Familienunternehmen, Gesellschaftervereinbarungen, Vorbereitung und Begleitung von Verkaufsprozessen, Einrichtung von Beiräten.
Sein Ansatz: erst die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verstehen, dann die rechtliche Struktur darauf ausrichten. Er führt jedes Mandat persönlich, mit einem festen Team und offen ausgewiesenen Honorarmodellen.
Woran wir konkret arbeiten.
- Gesellschafterstreit und einstweiliger Rechtsschutz im Gesellschaftsrecht
- Share- und Asset-Deals auf Verkäufer- und Käuferseite
- Unternehmensnachfolge und Anteilsübertragung in Familienunternehmen
- Gesellschaftervereinbarungen, Satzungsgestaltung, Beiratsstrukturen
- Holding- und Beteiligungsstrukturen für inhabergeführte Unternehmen
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