Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und Datenschutz
Marken, Software und Daten gehören heute zur Substanz eines Mittelständlers — sind aber oft schlechter gesichert als der Maschinenpark. Wir schützen Ihre Kennzeichen, gestalten IT- und Lizenzverträge und verteidigen Sie bei UWG-Abmahnungen und DSGVO-Verfahren.
Schutz für das, was man nicht anfassen kann.
Viele mittelständische Unternehmen verlassen sich beim geistigen Eigentum auf den Zufall: Die Marke ist nicht oder nur national eingetragen, der Quellcode der Individualsoftware liegt beim Dienstleister, die AGB des SaaS-Anbieters wurden nie geprüft. Auffallen tut das erst, wenn ein Wettbewerber abmahnt, ein Anbieter kündigt oder eine Datenpanne gemeldet werden muss.
Wir registrieren und verteidigen Marken beim DPMA und beim EUIPO, führen Widerspruchs- und Verletzungsverfahren, reagieren auf UWG-Abmahnungen — und sprechen sie aus, wenn Nachahmer Ihre Leistungen übernehmen. Im IT-Recht gestalten wir Lizenz-, Projekt- und SaaS-Verträge mit klaren Regelungen zu Nutzungsrechten, Verfügbarkeit und Exit. Im Datenschutz gilt die Formel der DSGVO: Verstöße können nach Art. 83 DSGVO Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes auslösen, Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen — eine belastbare Rechtsgrundlagen-Dokumentation nach Art. 6 DSGVO ist deshalb keine Formalie, sondern Risikovorsorge.
Stephan Köhler führt diese Mandate gemeinsam mit Sophie Albrecht.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- Markenanmeldung und -verteidigung — Recherche, Anmeldung beim DPMA und EUIPO, Widerspruchs- und Löschungsverfahren.
- UWG und Wettbewerbsrecht — Abwehr und Ausspruch von Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsvereinbarungen.
- Lizenz- und Softwareverträge — Nutzungsrechte, Quellcode-Hinterlegung, Pflege und Weiterentwicklung.
- SaaS- und IT-Projektverträge — Leistungsbeschreibung, Verfügbarkeit, Haftung, Exit- und Datenherausgaberegelungen.
- DSGVO-Compliance — Rechtsgrundlagen nach Art. 6 und 9 DSGVO, Auftragsverarbeitung, Verzeichnisse, Schulung.
- Datenpannen und Bußgeldverfahren — Meldung, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Verteidigung gegen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO.
- Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO — Abwehr von Betroffenenansprüchen nach Datenpannen.
- KI im Unternehmen — vertragliche und datenschutzrechtliche Einordnung beim Einsatz von KI-Werkzeugen.
Typische Szenarien
- Ein Wettbewerber meldet eine zum Verwechseln ähnliche Marke an — Widerspruchsfrist läuft.
- Eine UWG-Abmahnung mit Unterlassungserklärung und kurzer Frist liegt im Briefkasten.
- Der Software-Dienstleister wird verkauft; die Rechte am Quellcode sind ungeklärt.
- Ein SaaS-Anbieter erhöht Preise drastisch — der Vertrag enthält keine Exit-Regelung für die Daten.
- Nach einem Hackerangriff stellt sich die Frage: Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden?
- Die Vertriebsmannschaft nutzt KI-Tools mit Kundendaten — ohne vertragliche Grundlage.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags — bei Abmahnfristen und Datenpannen priorisiert. Das Orientierungsgespräch (30 Min.) ist kostenlos.
Rechtliche Standortbestimmung
Schriftliche Einschätzung zu Schutzrechtslage, Vertragsrisiken oder DSGVO-Status — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG. Für Markenanmeldungen bieten wir Pauschalen an.
Laufende Begleitung
Wir überwachen Schutzrechte, halten Verträge und Datenschutzdokumentation aktuell und stehen bei Vorfällen kurzfristig bereit.
„Eine Marke, ein Quellcode, ein Datenbestand — das sind Vermögenswerte. Wer sie vertraglich sichert, bevor es Streit gibt, spart sich den teureren Teil.“
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Für wiederkehrende Leistungen wie Markenanmeldungen oder Vertragsprüfungen arbeiten wir bevorzugt mit Pauschalen — Sie kennen den Preis vorab.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären Schutzrechtslage, Fristen und Dringlichkeit.
- Rechtliche Standortbestimmung — Einschätzung zu IP-, IT- oder Datenschutzfragen zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; Pauschalen insbesondere für Anmeldungen und Standardverträge.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
Was Mandanten zuerst fragen.
Wir haben eine UWG-Abmahnung erhalten — was jetzt?
Reicht unsere deutsche Marke, wenn wir ins Ausland verkaufen?
Müssen wir jede Datenpanne der Aufsichtsbehörde melden?
Was sollte ein SaaS-Vertrag aus Kundensicht regeln?
Dürfen unsere Mitarbeiter KI-Tools mit Kundendaten nutzen?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu Markenrecht, IT-Verträgen und DSGVO finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Sichern Sie Ihre immateriellen Werte.
Ob Abmahnung, Markenstrategie oder Datenschutz-Frage: Schildern Sie uns Ihr Anliegen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags, das Orientierungsgespräch ist kostenlos.
Orientierungsgespräch vereinbaren →