Handels-, Vertriebs- und Vertragsrecht
Verträge sind das Betriebssystem Ihres Geschäfts. Wir gestalten AGB, Liefer- und Rahmenverträge, strukturieren Vertriebssysteme mit Handelsvertretern und Vertragshändlern und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn Vertragspartner nicht liefern oder nicht zahlen.
Verträge, die im Ernstfall halten.
Im Tagesgeschäft des Mittelstands entscheiden Verträge über Marge und Risiko: Einkaufs- gegen Verkaufsbedingungen, Haftungsklauseln in Rahmenverträgen, Preisgleitklauseln, Liefertermine. Viele dieser Texte sind über Jahre gewachsen und nie systematisch geprüft worden. Das rächt sich im Streitfall — denn AGB unterliegen der Inhaltskontrolle nach BGB §§ 305 ff., und unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, meist zulasten des Verwenders.
Im Vertriebsrecht kommt eine zweite Ebene hinzu: Das Handelsvertreterrecht der HGB §§ 84 ff. ist in weiten Teilen zwingend. Bei Beendigung des Vertretervertrags kann der Ausgleichsanspruch nach HGB § 89b — der Höhe nach begrenzt auf eine Jahresprovision aus dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre — eine erhebliche Belastung darstellen. Wer Vertriebsverträge gestaltet oder beendet, sollte diesen Posten von Anfang an einkalkulieren.
Miriam Vogt führt diese Mandate gemeinsam mit Sophie Albrecht — von der Vertragsarchitektur über laufende Verhandlungen bis zur Durchsetzung vor Gericht, gemeinsam mit unserer Prozesspraxis.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- AGB-Gestaltung und -Prüfung — Verkaufs- und Einkaufsbedingungen, die der Inhaltskontrolle nach BGB §§ 305 ff. standhalten.
- Liefer- und Rahmenverträge — Haftung, Lieferzeiten, Preisanpassung, Eigentumsvorbehalt, Qualitätssicherung.
- Handelsvertreterrecht — Verträge nach HGB §§ 84 ff., Provisionsregelungen, Beendigung und Ausgleichsanspruch nach HGB § 89b.
- Vertragshändler- und Vertriebssysteme — Aufbau, Umstellung und Beendigung von Vertriebsstrukturen im In- und Ausland.
- Lieferketten — vertragliche Absicherung gegenüber Lieferanten und Abnehmern, Leistungsstörungen, höhere Gewalt.
- Forderungsdurchsetzung — kaufmännische Zahlungs- und Lieferansprüche, außergerichtlich und vor Gericht.
- Internationale Verträge — deutsches Vertragsrecht für Export und Import; Auslandsfragen in Kooperation mit unabhängigen Partnerkanzleien.
Typische Szenarien
- Ein Schlüssellieferant beruft sich auf höhere Gewalt und liefert nicht — die eigene Lieferpflicht läuft weiter.
- Ein Handelsvertreter wird gekündigt und fordert Ausgleich nach HGB § 89b in sechsstelliger Höhe.
- Einkaufs- und Verkaufsbedingungen kollidieren — unklar, welche AGB im Vertrag gelten.
- Ein Großabnehmer verlangt einseitige Vertragsänderungen und droht mit Auslistung.
- Das Vertriebssystem soll von Handelsvertretern auf Vertragshändler umgestellt werden.
- Die Muster-AGB stammen aus 2012 und wurden nie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags. Im kostenlosen Orientierungsgespräch (30 Min.) klären wir Vertragslage und Handlungsdruck.
Rechtliche Standortbestimmung
Schriftliche Prüfung Ihres Vertragswerks oder des Streitfalls mit Handlungsoptionen — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; Pauschalen insbesondere für AGB- und Vertragsmuster.
Laufende Begleitung
Wir halten Ihr Vertragswerk aktuell, begleiten Verhandlungen und setzen Ansprüche durch — mit festem Ansprechpartner für Einkauf und Vertrieb.
„Ein guter Vertrag wird im Streit gelesen, nicht beim Unterschreiben. Genau für diesen Moment schreiben wir ihn.“
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Vertragsgestaltung lässt sich gut kalkulieren: Für Muster, AGB und wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir bevorzugt Pauschalen.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären Vertragslage und nächste Schritte.
- Rechtliche Standortbestimmung — Prüfung von Vertragswerk oder Streitfall zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; Pauschalen für AGB-Pakete und Vertragsmuster.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
Was Mandanten zuerst fragen.
Unsere AGB und die Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen sich — was gilt?
Wie hoch kann der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters werden?
Unser Lieferant liefert nicht und beruft sich auf höhere Gewalt — müssen wir das hinnehmen?
Wann sollten wir unsere AGB überarbeiten lassen?
Können Sie auch unsere Auslandsverträge betreuen?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu AGB, Vertriebsrecht und Vertragsgestaltung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Bringen Sie Ihr Vertragswerk auf Stand.
Schicken Sie uns Ihre AGB, den Streitfall oder das Vertriebsthema — Rückmeldung innerhalb eines Werktags, das Orientierungsgespräch ist kostenlos.
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