Gewerbliches Immobilien- und Baurecht
Ob Produktionshalle, Bürogebäude oder Projektentwicklung: Immobilien binden Kapital über Jahrzehnte. Wir begleiten Unternehmen bei Gewerbemietverträgen, Bauvorhaben nach VOB/B und Grundstückstransaktionen — mit Blick auf Termine, Nachträge und Mängelrisiken.
Damit das Bauvorhaben nicht zur Baustelle wird.
Bau- und Immobilienprojekte des Mittelstands scheitern selten an der Technik — sie scheitern an Verträgen. Unklare Leistungsbeschreibungen erzeugen Nachträge, fehlende Terminregelungen verschieben den Produktionsstart, und beim Gewerbemietvertrag entscheidet die Schriftform über die Bindung an die Laufzeit. Jede dieser Fragen hat einen klaren Preis: Ein Monat Verzug beim Einzug kostet Miete, Finanzierung und Umsatz zugleich.
Wir gestalten und verhandeln Bauverträge — nach BGB-Bauvertragsrecht oder unter Einbeziehung der VOB/B —, begleiten die Bauphase bei Nachträgen, Behinderungsanzeigen und Abnahme und setzen Mängelrechte durch, bevor die Verjährung nach BGB §§ 195, 199 oder die kürzeren vertraglichen Fristen ablaufen. Im Gewerbemietrecht verhandeln wir Verträge für Mieter und Vermieter; bei Grundstückstransaktionen koordinieren wir Due Diligence, Kaufvertrag und Vollzug mit dem Notariat.
Miriam Vogt führt diese Mandate; bei komplexen bau- und vergabetechnischen Fragen kooperieren wir mit externen Fachleuten, etwa Sachverständigen für Bauablauf und Abrechnung.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- Gewerbemietverträge — Gestaltung und Verhandlung für Mieter und Vermieter: Laufzeit, Schriftform, Betriebskosten, Indexierung, Rückbau.
- Bauverträge — Werkverträge nach BGB-Bauvertragsrecht und unter Einbeziehung der VOB/B, Generalunternehmer- und Einzelvergabe.
- Nachtragsmanagement — Prüfung und Abwehr von Nachtragsforderungen, Behinderungsanzeigen, Dokumentation des Bauablaufs.
- Abnahme und Mängelrechte — Begleitung der Abnahme, Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen, Fristenkontrolle.
- Grundstückstransaktionen — Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung, Koordination mit Notariat und Finanzierung.
- Projektentwicklung — Vertragsarchitektur vom Grundstückserwerb über Planerverträge bis zur Vermietung.
- Streitige Verfahren — Vertretung in Bau- und Mietprozessen vor LG und OLG, gemeinsam mit unserer Prozesspraxis.
Typische Szenarien
- Der Generalunternehmer stellt Nachtragsforderungen in Millionenhöhe — Berechtigung unklar.
- Die neue Produktionshalle wird nicht rechtzeitig fertig; der Umzugstermin steht.
- Nach der Abnahme zeigen sich Mängel am Dach — die Verjährungsfrist läuft.
- Der Gewerbemietvertrag über zehn Jahre soll vorzeitig beendet werden; die Schriftformfrage entscheidet.
- Ein Erweiterungsgrundstück soll gekauft werden — Altlasten und Baurecht sind zu prüfen.
- Der Vermieter rechnet Betriebskosten über Jahre fehlerhaft ab; sechsstellige Rückforderung im Raum.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags — bei laufenden Abnahme- oder Verjährungsfristen priorisiert. Das Orientierungsgespräch (30 Min.) ist kostenlos.
Rechtliche Standortbestimmung
Schriftliche Prüfung von Vertrag, Nachtrag oder Mängellage mit Handlungsoptionen — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG — projektbezogen auch als Budget je Bauphase.
Laufende Begleitung
Wir begleiten das Projekt von der Vertragsverhandlung über die Bauphase bis zur Abnahme — mit Fristenkontrolle und festem Ansprechpartner.
„Im Baurecht gewinnt selten der mit den besseren Argumenten — sondern der mit der besseren Dokumentation.“
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Bauprojekte brauchen Budgetdisziplin — auch bei der Rechtsberatung. Wir strukturieren das Honorar projektbezogen nach Phasen.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären Projektstand, Fristen und Handlungsdruck.
- Rechtliche Standortbestimmung — Prüfung von Vertrag, Nachtrag oder Mängellage zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG, auf Wunsch mit Budget je Projektphase.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
Was Mandanten zuerst fragen.
BGB-Bauvertrag oder VOB/B — was ist für uns sinnvoller?
Der Auftragnehmer stellt laufend Nachträge — müssen wir alle bezahlen?
Welche Fristen gelten für Baumängel?
Worauf kommt es beim Gewerbemietvertrag besonders an?
Begleiten Sie auch den Grundstückskauf für unsere Erweiterung?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu Bauverträgen, Gewerbemietrecht und Immobilientransaktionen finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Sichern Sie Ihr Projekt vertraglich ab.
Ob Bauvertrag, Nachtrag oder Mietverhandlung: Schildern Sie uns das Vorhaben — Rückmeldung innerhalb eines Werktags, das Orientierungsgespräch ist kostenlos.
Orientierungsgespräch vereinbaren →