Steuerstreit, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance
Wenn das Finanzamt nachfragt oder die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht, entscheidet die erste Reaktion über den weiteren Verlauf. Wir vertreten Unternehmer in Betriebsprüfung, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren, verteidigen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und bauen Compliance-Strukturen auf, die Vorwürfe gar nicht erst entstehen lassen.
Wenn der Staat Fragen stellt.
Für inhabergeführte Unternehmen ist ein Steuerstreit selten nur eine Geldfrage. Eine Betriebsprüfung mit hohen Nachforderungen kann die Liquidität gefährden; der Verdacht der Steuerhinterziehung nach AO § 370 trifft den Inhaber persönlich — bis hin zu Durchsuchung in Geschäftsräumen und Privathaus. Die Übergänge sind fließend: Aus einer Prüfungsfeststellung kann ein Strafverfahren werden.
Wir begleiten Betriebsprüfungen von Beginn an, führen Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt und vertreten vor dem Finanzgericht (FG) und in Revisionsfragen bis zum BFH. Im Strafverfahren übernehmen wir die Verteidigung und prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige nach AO § 371 noch möglich ist — sie wirkt nur, solange die Tat nicht entdeckt ist, und muss vollständig sein. Eine fehlerhafte Selbstanzeige ist schlimmer als keine.
Dr. Carolin Hoffmann führt diese Mandate gemeinsam mit Lukas Brenner. Wo nötig, arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen — ohne dessen Rolle zu ersetzen.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- Betriebsprüfung — Begleitung von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung, Verhandlung der Feststellungen.
- Einspruch und Finanzgericht — Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide, Klage vor dem FG, Revisionsfragen zum BFH.
- Selbstanzeige — Prüfung und Vorbereitung der strafbefreienden Selbstanzeige nach AO § 371, vollständig und fristgerecht.
- Verteidigung im Steuerstrafverfahren — Vertretung gegenüber Straf- und Bußgeldsachenstelle, Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Durchsuchung und Beschlagnahme — Soforthilfe im Ernstfall, Verhaltensleitfäden für Geschäftsführung und Mitarbeiter.
- Compliance-Systeme — Aufbau und Prüfung interner Kontrollen, Schulungen, Richtlinien für Zahlungsverkehr und Dokumentation.
- Interne Untersuchungen — Aufklärung von Verdachtsfällen im Unternehmen, bevor Behörden es tun.
- Geldwäsche- und Registerpflichten — Meldepflichten zum Transparenzregister, Verkehr mit dem Bundesamt für Justiz.
Typische Szenarien
- Die Betriebsprüfung kündigt sich an — und betrifft erstmals auch Auslandssachverhalte.
- Das Finanzamt setzt eine sechsstellige Nachzahlung fest; der Bescheid soll angegriffen werden.
- Der Steuerberater entdeckt nicht erklärte Einkünfte — eine Selbstanzeige steht im Raum.
- Durchsuchung in den Geschäftsräumen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Geschäftsführung.
- Ein Mitarbeiter steht im Verdacht, Scheinrechnungen akzeptiert zu haben — interne Untersuchung nötig.
- Der Beirat verlangt ein Compliance-System, das zur Größe des Unternehmens passt.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags — bei Durchsuchung oder laufender Prüfung priorisiert. Das Orientierungsgespräch (30 Min.) ist kostenlos und vertraulich.
Rechtliche Standortbestimmung
Schriftliche Einschätzung zu Risiko, Fristen und Verteidigungsoptionen — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG — abgestimmt auf Verfahrensstadium und Umfang.
Laufende Begleitung
Wir führen die Kommunikation mit Finanzamt, Ermittlungsbehörden und Gerichten und stimmen jeden Schritt mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.
„Im Steuerstrafrecht entscheidet die erste Woche. Wer geordnet reagiert statt hektisch, behält die Deutungshoheit über seinen eigenen Fall.“
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Verteidigung und Steuerstreit brauchen einen klaren Kostenrahmen. Sie erhalten unser Honorarmodell schriftlich, bevor wir tätig werden.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos und vertraulich. Wir klären Verfahrensstand und Dringlichkeit.
- Rechtliche Standortbestimmung — Risikoeinschätzung mit Handlungsoptionen zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG, je nach Verfahrensstadium.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
Was Mandanten zuerst fragen.
Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn die Prüfung schon läuft?
Brauchen wir als Mittelständler wirklich ein Compliance-System?
Ersetzen Sie unseren Steuerberater?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht und Compliance finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Reagieren Sie geordnet — nicht hektisch.
Ob Prüfungsanordnung, Bescheid oder Ermittlungsverfahren: Schildern Sie uns vertraulich den Stand. Rückmeldung innerhalb eines Werktags, das Orientierungsgespräch ist kostenlos.
Orientierungsgespräch vereinbaren →