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Tax-Compliance-Management-System aufbauen – Leitfaden

Tax-Compliance-Management-System aufbauen: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein Betriebsprüfer erscheint ohne Vorankündigung. Der Geschäftsführer eines familiengeführten Maschinenbauunternehmens sucht nach der Dokumentation der Verrechnungspreise — und findet nichts Belastbares. Was folgt, ist kein Kavaliersdelikt: Fehlende oder lückenhafte Steuerdokumentation kann zur Annahme einer leichtfertigen Steuerverkürzung führen, was die Festsetzungsverjährung von regulär vier Jahren auf fünf Jahre verlängert — und bei vorsätzlicher Hinterziehung sogar auf zehn Jahre (§ 169 AO). Wer ein Tax-Compliance-Management-System (Tax CMS) aufbaut, bevor die Prüfung beginnt, schützt die Geschäftsführung persönlich und das Unternehmen strukturell.

Ein Tax-Compliance-Management-System ist das dokumentierte, organisatorisch verankerte Regelwerk, mit dem ein Unternehmen seine steuerlichen Pflichten nach der Abgabenordnung systematisch erfüllt, Risiken frühzeitig erkennt und Haftungsrisiken der Geschäftsführung begrenzt. Nach dem IDW PS 980 und dem BMF-Schreiben zur Kooperation in der Betriebsprüfung gilt ein wirksames Tax CMS als Indiz gegen Vorsatz und als Grundlage für ein kooperatives Prüfungsklima. Für den Mittelstand ist der Aufbau eines solchen Systems keine Frage der Kanzleigröße, sondern eine Haftungsfrage.

Dieser Leitfaden führt Geschäftsführer und Steuerabteilungen in acht Schritten durch Konzeption, Implementierung und laufenden Betrieb eines Tax CMS — von der Risikoanalyse bis zur Revisionssicherheit.

Was ist ein Tax CMS und welche Rechtsbasis gilt?

Ein Tax-Compliance-Management-System ist die steuerrechtliche Ausprägung des allgemeinen Compliance-Management-Systems. Es beschreibt alle internen Maßnahmen, Verfahren und Kontrollen, die sicherstellen, dass das Unternehmen seine Steuerpflichten vollständig und fristgerecht erfüllt. Die normative Basis ist vielschichtig.

Die Abgabenordnung (AO) bildet den zentralen Rechtsrahmen: § 153 AO regelt die Berichtigungspflicht bei nachträglich erkannten Fehlern und erlaubt die strafbefreiende Selbstanzeige unter engen Voraussetzungen. § 160 AO betrifft die Glaubhaftmachungspflicht bei Zahlungen an nahestehende Personen. Die §§ 370 ff. AO regeln Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung — Tatbestände, bei denen die persönliche Haftung der Geschäftsführung unmittelbar einsetzt.

Ergänzend ist das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2016 zur Selbstanzeige und zur kooperativen Betriebsprüfung zu nennen: Es stellt klar, dass ein eingerichtetes und dokumentiertes Tax CMS bei der Beurteilung strafrechtlicher Vorwürfe strafmildernd berücksichtigt werden kann. Das IDW-Prüfungsstandard PS 980 liefert den Prüfungsrahmen, an dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Wirksamkeit eines Tax CMS messen. Für börsennotierte Gesellschaften und Konzerne kommen darüber hinaus die Vorgaben aus dem DCGK und § 91 Abs. 3 AktG hinzu — für den Mittelstand ist aber bereits die AO-Basis handlungsrelevant.

In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen die steuerliche Compliance als Aufgabe des Steuerberaters verstehen, nicht als eigene Organisationspflicht. Das ist ein gefährliches Missverständnis. Die Verantwortung für die rechtzeitige und vollständige Steuererklärung liegt beim Steuerpflichtigen — also beim Unternehmen und seinen Organen, nicht beim externen Berater.

Schritt 1: Steuerliche Risikolandkarte erstellen

Am Anfang jedes Tax CMS steht eine Bestandsaufnahme aller steuerrelevanten Prozesse und ihrer Risiken. Ohne Risikolandkarte ist jedes nachfolgende Kontrollsystem strukturblind.

Erfassen Sie zunächst alle Steuerarten, für die das Unternehmen erklärungspflichtig ist: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer bei Immobilientransaktionen, Zölle bei grenzüberschreitendem Warenverkehr sowie — bei Unternehmensgruppen — Verrechnungspreise nach § 1 AStG. Je Steuerart identifizieren Sie die drei bis fünf Prozesse mit dem höchsten Fehlerrisiko.

Bewährt hat sich eine Risikomatrix mit zwei Achsen: Eintrittswahrscheinlichkeit und steuerlichem Schadensausmaß. Ein Umsatzsteuerrisiko bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist in mittelständischen Fertigungsunternehmen erfahrungsgemäß häufig und finanziell erheblich; ein Risiko aus der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist demgegenüber überschaubar. Priorisieren Sie Ihre Kontrollressourcen entsprechend.

Wer haftet, wenn ein steuerliches Risiko nicht erkannt wird? Nach § 69 AO haften gesetzliche Vertreter — also Geschäftsführer — für Steuerschulden des Unternehmens, soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Steuerpflichten verletzt haben. Eine dokumentierte Risikolandkarte ist der erste Nachweis, dass die Geschäftsführung ihre Organisationspflicht ernst nimmt.

Schritt 2: Verantwortlichkeiten und Governance-Struktur festlegen

Ein Tax CMS ohne klare Zuständigkeiten ist Papier ohne Wirkung. Definieren Sie für jede Steuerart einen Prozessverantwortlichen (Tax Owner) und eine Kontrollfunktion (Tax Controller).

In der Praxis trennen Unternehmen ab einer gewissen Größe die operative Deklarationsarbeit (erstellt durch Finanz-/Steuerabteilung) von der Kontrollinstanz (Interne Revision oder externer Steuerberater). Für Unternehmen mit bis zu fünfzig Mitarbeitern kann diese Doppelfunktion personell gebündelt sein — sie muss aber als solche dokumentiert sein, damit die externe Betriebsprüfung erkennt, dass ein Vier-Augen-Prinzip besteht.

Wichtig ist die Einbindung der Geschäftsführung: Das Tax CMS muss in der Unternehmensleitung verankert sein. Mindeststandard ist eine jährliche Tax-Compliance-Berichterstattung an die Geschäftsführung, dokumentiert im Protokoll. Dieser Nachweis ist bei einem Steuerstrafverfahren von erheblicher Bedeutung.

Nach unserer Erfahrung unterschätzen inhabergeführte Unternehmen den Wert schriftlich fixierter Zuständigkeitsbeschreibungen. Im Nachhinein ist es nur schwer zu rekonstruieren, wer welche steuerliche Entscheidung verantwortet hat — und im Zweifelsfall trifft die Verantwortung den Geschäftsführer.

Welche Kontrollen schützen vor Haftung?

Kontrollen sind das operative Herzstück des Tax CMS. Sie sollen sicherstellen, dass Fehler entweder verhindert (präventive Kontrollen) oder rechtzeitig erkannt und korrigiert werden (detektive Kontrollen), bevor die Steuerbehörde sie findet.

Präventive Kontrollen umfassen vor allem Systemsperren in ERP-Systemen (etwa: kein Buchungsvorfall ohne steuerliche Klassifikation), Freigabeprozesse für steuerrelevante Transaktionen ab einem definierten Schwellenwert sowie standardisierte Checklisten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Detektive Kontrollen sind beispielsweise monatliche Plausibilitätsprüfungen der Umsatzsteuerkonten, Abstimmungen zwischen Kreditorenbuchhaltung und Vorsteuerausweis sowie die Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation vor Abgabe der Jahreserklärung.

Die Einspruchsfrist nach einem Steuerbescheid beträgt einen Monat (§ 355 AO) — eine Frist, die im operativen Tagesgeschäft leicht verpasst wird, wenn keine Wiedervorlage-Kontrolle existiert. Ergänzend gilt die Klagefrist vor dem Finanzgericht ebenfalls einen Monat ab Bekanntgabe des Einspruchsbescheids (§ 47 FGO). Diese Fristen sind im Tax CMS als Pflichttermine zu verwalten.

Kontrollen sind nur dann wirksam, wenn sie ausgeführt und dokumentiert werden. Eine Kontrolle, die nicht nachgewiesen werden kann, gilt bei einer Betriebsprüfung als nicht durchgeführt. Nutzen Sie dafür einfache Mittel: Unterschriftslisten, Checklisten-PDFs mit Datum und Name oder revisionssichere Einträge im ERP-System.

Schritt 3: Dokumentation und Revisionssicherheit

Die Dokumentation des Tax CMS dient zwei Zwecken: Erstens schafft sie die interne Verbindlichkeit, dass Prozesse tatsächlich so gelebt werden, wie beschrieben. Zweitens ist sie das Kernstück der Verteidigung im Steuerstreit oder im Steuerstrafverfahren.

Folgende Dokumente gehören zum Mindestbestand eines Tax CMS:

  • Tax-CMS-Richtlinie (Grundsatzdokument mit Scope, Governance, Risikopolitik)
  • Prozessbeschreibungen je Steuerart (Sollablauf, Verantwortliche, IT-Systeme)
  • Kontrollbeschreibungen (Art, Häufigkeit, Durchführungsverantwortung, Dokumentationsform)
  • Risikolandkarte mit jährlicher Aktualisierung
  • Nachweise über durchgeführte Kontrollen (Kontrollnachweise)
  • Schulungsnachweise für beteiligte Mitarbeiter
  • Berichte an die Geschäftsführung (Tax Compliance Reports)

Die Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO betragen für Buchungsbelege zehn Jahre. Das Tax-CMS-Grundsatzdokument und die Kontrollnachweise sollten für denselben Zeitraum archiviert werden — auch wenn die AO dies nicht ausdrücklich für Compliance-Dokumente vorschreibt. Im Steuerstrafverfahren gilt die Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren (§ 169 AO bei Hinterziehung), sodass ältere Nachweise relevant werden können.

Schritt 4: Schulung, Kommunikation und Kultur

Selbst das technisch ausgefeilteste Tax CMS scheitert, wenn Mitarbeiter die Kontrollzwecke nicht verstehen. Steuerliche Sorgfalt ist keine IT-Funktion — sie ist eine Verhaltensfrage.

Etablieren Sie ein jährliches Schulungsprogramm, das die für die jeweiligen Rollen relevanten steuerlichen Risiken adressiert. Für die Kreditorenbuchhaltung sind das vor allem Vorsteuerrisiken und Rechnungsanforderungen nach § 14 UStG. Für den Vertrieb sind Umsatzsteuer-Schwellenwerte bei grenzüberschreitenden Lieferungen relevant. Für die Geschäftsführung ist die persönliche Haftung nach §§ 69, 370 AO das zentrale Thema.

Kommunizieren Sie klare Eskalationswege: Wer meldet was, wenn ein möglicher Steuerverstoß entdeckt wird? Die Berichtigungspflicht nach § 153 AO ist ein zweischneidiges Schwert: Sie schützt vor Strafverfolgung, wenn die Berichtigung unverzüglich und vollständig erfolgt — sie kann aber selbst zum Anlass weiterer Ermittlungen werden, wenn der Kontext unklar ist. Daher ist anwaltliche Einschätzung vor jeder Berichtigungserklärung sinnvoll.

Welche Signalwirkung sendet die Unternehmensleitung? Die gelebte Kultur des „Tone from the Top" entscheidet darüber, ob Mitarbeiter steuerliche Risiken eskalieren oder verdrängen. Geschäftsführer, die in internen Meetings steuerliche Korrektheit als Selbstverständlichkeit kommunizieren, schaffen eine andere Realität als solche, die fiskalische Optimierung um jeden Preis fordern.

Schritt 5: Monitoring, Wirksamkeitsprüfung und Weiterentwicklung

Ein Tax CMS ist kein statisches Dokument. Steuerrecht ändert sich, Geschäftsmodelle entwickeln sich, Risikoprofile verschieben sich. Das laufende Monitoring stellt sicher, dass das System aktuell und wirksam bleibt.

Implementieren Sie ein jährliches Tax-CMS-Review, das folgende Fragen adressiert: Haben sich steuerrelevante Prozesse verändert? Gibt es neue Steuerarten oder Meldepflichten (etwa: Länderberichte nach § 138a AO, DAC6-Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen)? Wurden Kontrollschwächen identifiziert — und wenn ja, wurden sie behoben?

Für Unternehmen ab einer gewissen Komplexität empfiehlt sich eine externe Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 alle zwei bis drei Jahre. Diese gibt der Geschäftsführung eine unabhängige Einschätzung darüber, ob das Tax CMS nicht nur konzeptionell, sondern auch tatsächlich wirkt. Das Prüfungsergebnis ist bei einer Betriebsprüfung oder im Steuerstreit ein wirksames Verteidigungsargument.

In der Mandatspraxis sehen wir, dass Unternehmen, die ein externes Review dokumentieren können, in Betriebsprüfungen erheblich souveräner agieren. Der Prüfer hat keinen Grund, grundsätzliche Organisations- und Dokumentationsmängel zu unterstellen — und das verkürzt Prüfungszeiten spürbar.

Mikro-Fall: Tax CMS in der Praxis eines Maschinenbauunternehmens

Ausgangslage: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen mit rund 120 Mitarbeitern und grenzüberschreitenden Lieferbeziehungen innerhalb der EU sowie in Drittstaaten sah sich einer Betriebsprüfung gegenüber, die Verrechnungspreisdokumentation und die USt-Behandlung von Werkleistungen beanstandete. Eine Tax-CMS-Dokumentation bestand nur rudimentär — als informelle Ablage ohne Kontrollnachweise.

Vorgehen: Die Kanzlei begleitete die Einführung eines Tax CMS parallel zur laufenden Betriebsprüfung. In einem ersten Schritt wurde eine steuerliche Risikolandkarte erstellt und die bestehenden Prozesse dokumentiert. Für die laufende Prüfung wurden rückwirkend nachvollziehbare Prozessnachweise zusammengestellt. Gleichzeitig wurde ein Eskalationsprotokoll eingerichtet und die Mitarbeiter der Finanzabteilung geschult.

Ergebnis: Das dokumentierte Tax CMS wurde dem Prüfer im Rahmen der Schlussbesprechung präsentiert. Der Vorwurf leichtfertiger Steuerverkürzung — der die Verjährungsfrist auf fünf Jahre verlängert hätte — wurde nicht aufrechterhalten. Die Prüfung endete mit Nachzahlungen im üblichen Rahmen ohne strafrechtliche Weiterungen. Das Unternehmen verfügt seither über ein revisionssicheres System mit jährlichem Review.

Was bedeutet ein Tax CMS für den Steuerstreit und die Strafverteidigung?

Ein Tax CMS entfaltet seinen größten Wert in dem Moment, in dem es gebraucht wird: wenn die Finanzbehörde einen Anfangsverdacht formuliert oder ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird.

Die Festsetzungsverjährung beträgt regulär vier Jahre (§ 169 AO), verlängert sich bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf fünf und bei Hinterziehung auf zehn Jahre. Der Unterschied zwischen diesen Stufen hängt oft davon ab, ob die Geschäftsführung nachweisen kann, dass sie ein System zur Risikominimierung betrieben hat. Ein dokumentiertes Tax CMS ist kein Freifahrtschein, aber ein erhebliches Entlastungsargument gegen den Vorsatzvorwurf.

Hinzu kommt: Wer ein Tax CMS betreibt und trotzdem einen Fehler macht, kann sich auf § 153 AO berufen und den Fehler selbst anzeigen. Die Berichtigungserklärung schützt vor Strafbarkeit — vorausgesetzt, sie erfolgt rechtzeitig und vollständig, bevor die Finanzbehörde den Fehler selbst entdeckt. Dieser Zeitvorteil existiert nur, wenn das interne Monitoring den Fehler früh genug erkennt.

Kommt es trotz allem zum Einspruchsverfahren, beginnt die Einspruchsfrist mit Bekanntgabe des Steuerbescheids und beträgt einen Monat (§ 355 AO). Ob der Einspruch inhaltlich Aussicht hat, welche weiteren Verfahrensoptionen bestehen und wann eine Klage vor dem Finanzgericht angezeigt ist, erfordert anwaltliche Einschätzung im Einzelfall.

Für Unternehmen, die in ein Steuerstrafverfahren geraten, gilt: Schweigen und Kooperation schließen sich nicht aus. Die anwaltliche Begleitung ab dem ersten Hinweis auf ein Ermittlungsverfahren — nicht erst nach Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses — ist der entscheidende Unterschied in Verteidigungspositionen. Nach unserer Erfahrung in der Steuer-Strafverteidigung verringert ein frühzeitig einbezogener Anwalt die Eskalationswahrscheinlichkeit erheblich.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle eines Tax-CMS-Aufbaus. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung Ihrer Unternehmensdokumentation, der bestehenden Prozesse und der einschlägigen Steuerarten. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Checkliste: Tax CMS in acht Schritten

  1. Risikolandkarte erstellen: Alle relevanten Steuerarten erfassen, Prozesse mit hohem Fehlerrisiko identifizieren, Risikomatrix nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.
  2. Governance festlegen: Tax Owner und Tax Controller je Steuerart benennen, Vier-Augen-Prinzip dokumentieren, Einbindung der Geschäftsführung sicherstellen.
  3. Kontrollsystem entwerfen: Präventive Kontrollen (Systemsperren, Freigabeprozesse) und detektive Kontrollen (Plausibilitätsprüfungen, Fristmanagement) kombinieren.
  4. Dokumentation aufbauen: Tax-CMS-Richtlinie, Prozessbeschreibungen, Kontrollbeschreibungen und Kontrollnachweise erstellen und archivieren.
  5. Fristmanagement einrichten: Einspruchsfrist (1 Monat, § 355 AO), Klagefrist (1 Monat, § 47 FGO), Abgabefristen für Steuererklärungen als Pflichttermine verwalten.
  6. Schulungen durchführen: Jährliche, rollenspezifische Schulungen zu steuerlichen Risiken und Eskalationswegen dokumentieren.
  7. Monitoring etablieren: Jährliches Tax-CMS-Review, Aktualisierung der Risikolandkarte, Anpassung bei Geschäftsmodelländerungen.
  8. Externe Wirksamkeitsprüfung: IDW PS 980-Prüfung alle zwei bis drei Jahre einplanen; Ergebnis dokumentieren und der Geschäftsführung berichten.

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Häufige Fragen zum Tax-Compliance-Management-System

Was ist ein Tax-Compliance-Management-System?

Ein Tax-Compliance-Management-System (Tax CMS) ist das dokumentierte, organisatorisch verankerte Regelwerk, mit dem ein Unternehmen seine steuerlichen Pflichten nach der Abgabenordnung systematisch erfüllt. Es umfasst Prozessbeschreibungen, Kontrollen, Zuständigkeitsregelungen und eine Risikolandkarte. Grundlage ist die AO; als Prüfmaßstab gilt der IDW-Standard PS 980. Das Tax CMS schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung nach § 69 AO und dient als Entlastungsargument im Steuerstreit.

Ist ein Tax CMS gesetzlich vorgeschrieben?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum Aufbau eines Tax CMS besteht für den Mittelstand nach geltendem Recht nicht. Die Verpflichtung ergibt sich jedoch mittelbar: Die Abgabenordnung verpflichtet die Geschäftsführung zur sorgfältigen Erfüllung steuerlicher Pflichten. Wer kein System vorhält, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit und die verlängerte Festsetzungsverjährung von fünf Jahren (§ 169 AO). Für größere Gesellschaften ergibt sich eine Organisationspflicht zudem aus §§ 91 Abs. 3 AktG und dem DCGK.

Welche Fristen sind im Tax CMS besonders kritisch?

Besonders kritisch sind die Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 AO) und die Klagefrist von einem Monat ab Zustellung des Einspruchsbescheids (§ 47 FGO). Beide Fristen sind materiell präklusiv: Werden sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Daneben sind die regulären Erklärungsfristen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren nach § 147 AO für Buchungsbelege im Fristmanagement zu verankern.

Wie hilft ein Tax CMS bei einer Betriebsprüfung?

Ein dokumentiertes Tax CMS zeigt dem Prüfer, dass das Unternehmen seine steuerlichen Pflichten systematisch erfüllt und Fehlerquellen aktiv minimiert. Das BMF-Schreiben zur kooperativen Betriebsprüfung erkennt ein wirksames Tax CMS als Indiz gegen Vorsatz an. In der Praxis verkürzt dies Prüfungszeiten, reduziert die Prüfungstiefe und senkt das Risiko, dass Korrekturen als leichtfertige Steuerverkürzung eingestuft werden — was die Verjährungsfrist von vier auf fünf Jahre verlängern würde (§ 169 AO).

Was kostet der Aufbau eines Tax CMS?

Der Aufwand für den Aufbau eines Tax CMS hängt von der Unternehmensgröße, der Zahl der relevanten Steuerarten und dem bestehenden Dokumentationsstand ab. Für kleinere Mittelständler mit überschaubarer Steuerstruktur ist ein belastbares Basissystem mit externer anwaltlicher und steuerberatender Begleitung realisierbar. Vergütungsformen sind Stundenhonorar oder Pauschalhonorar nach Projektumfang; gesetzliche Gebühren nach RVG können alternativ gelten. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in steuerrechtlichen Fragestellungen, im Wirtschaftsstrafrecht sowie beim Aufbau und der Überprüfung von Tax-Compliance-Management-Systemen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren vor den Finanzgerichten. Mandanten schätzen die direkte Anbindung von steuerrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Expertise unter einem Dach.

Verfasst von Dr. Matthias Wegener · fachlich geprüft von Dr. Carolin Hoffmann

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle des Tax-CMS-Aufbaus im Mittelstand. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung Ihrer Unternehmensdokumentation, bestehender Prozesse und der für Ihr Geschäftsmodell einschlägigen Steuerarten. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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