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Immobilien-Due-Diligence beim Ankauf – Rechtslage und Optionen

Immobilien-Due-Diligence beim Ankauf: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein Geschäftsführer steht vor dem Erwerb eines Betriebsgeländes: Der Verkäufer drängt, der Notartermin ist in drei Wochen, und das Gutachten des Maklers liegt noch nicht einmal vollständig vor. Genau in dieser Situation entscheidet eine strukturierte Ankaufsprüfung darüber, ob der Kaufpreis dem tatsächlichen Wert entspricht – oder ob stille Risiken erst nach Beurkundung sichtbar werden.

Die Immobilien-Due-Diligence beim Ankauf ist kein optionaler Mehraufwand, sondern die systematische Prüfung aller rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Risiken einer Immobilie vor Vertragsschluss. Sie schützt den Käufer vor versteckten Mängeln, unklaren Eigentumsverhältnissen und Belastungen im Grundbuch, die nach Beurkundung gemäß § 311b BGB schwer rückgängig zu machen sind. Für mittelständische Investoren bildet sie die Grundlage jeder fundierten Ankaufsentscheidung.

Der folgende Beitrag analysiert den rechtlichen Rahmen der Ankaufsprüfung, beleuchtet die zentralen Prüfungsfelder, erläutert typische Risikoquellen und zeigt auf, welche Handlungsoptionen sich für Investoren nach der Prüfung ergeben.

Was ist Immobilien-Due-Diligence und warum ist sie bei Unternehmenstransaktionen unverzichtbar?

Immobilien-Due-Diligence bezeichnet die sorgfältige Voruntersuchung einer Immobilie aus rechtlicher, technischer, steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht vor dem Vertragsabschluss. Im Kern geht es darum, das Objekt vollständig zu verstehen, bevor der Käufer eine unwiderrufliche Bindung eingeht. Denn mit der notariellen Beurkundung nach § 311b BGB entsteht eine rechtlich bindende Kaufverpflichtung, die nur unter engen Voraussetzungen rückabgewickelt werden kann.

Für mittelständische Unternehmen hat dieser Schritt besondere Relevanz: Ein Betriebsgrundstück, eine Logistikhalle oder ein Bürogebäude bindet regelmäßig erhebliche Kapitalressourcen. Anders als bei Finanzinvestitionen ist eine Immobilie illiquide – ein Rückzug nach Vertragsschluss ist kostspielig oder faktisch unmöglich. In der Mandatspraxis sehen wir immer wieder Fälle, in denen Käufer auf eine vollständige Prüfung verzichten, weil der Zeitdruck des Verkäufers als Sachzwang akzeptiert wird. Das ist ein struktureller Fehler.

Welche Schäden drohen, wenn die Ankaufsprüfung unterbleibt oder unvollständig ist? Das Spektrum reicht von ungeklärten Baulasten und Grunddienstbarkeiten über Altlastenprobleme und Denkmaleigenschaft bis hin zu laufenden Mietverträgen, die nicht ordentlich kündbar sind. Jedes dieser Elemente kann den Wert der Immobilie erheblich mindern oder deren geplante Nutzung ganz verhindern.

Die Prüfungstiefe richtet sich nach der Komplexität des Objekts, der Kaufpreishöhe und dem geplanten Verwendungszweck. Eine standardisierte Checkliste ersetzt nicht die individuelle juristische Analyse, bietet aber den Rahmen für ein strukturiertes Vorgehen.

Welche Rechtsgrundlagen regeln die Ankaufsprüfung und die Gewährleistung?

Das deutsche Recht kennt keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence vor dem Immobilienkauf. Gleichwohl bildet das BGB den entscheidenden Rahmen: Wer eine Immobilie kauft, ohne ihr Zustand zu kennen, trägt nach Übergabe in der Regel das damit verbundene Risiko selbst – jedenfalls dann, wenn der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.

Im gewerblichen Immobilienkauf ist der vertragliche Gewährleistungsausschluss die Regel, keine Ausnahme. Käufer und Verkäufer vereinbaren regelmäßig, dass Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen sind. Dieser Ausschluss ist nach §§ 444, 437 BGB grundsätzlich wirksam, soweit der Verkäufer einen Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Der Ausschluss greift jedoch nicht, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel vorsätzlich verbirgt. Dann bleibt die Haftung bestehen – aber die Beweislast liegt beim Käufer.

Sachmängel im Sinne des BGB umfassen bei Immobilien nicht nur physische Baumängel, sondern auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Bebauungsbeschränkungen, fehlende Baugenehmigungen für bestehende Aufbauten und Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Zustand und den Angaben im Exposé. Die Mängelverjährung beim Kauf eines Bauwerks beträgt nach § 634a BGB fünf Jahre ab Abnahme; beim Grundstückskauf gilt die reguläre Verjährungsfrist nach § 438 BGB.

Neben dem BGB sind im Einzelfall das Baugesetzbuch (BauGB), Landesbauordnungen, das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie Denkmalschutzgesetze der Länder einschlägig. Diese öffentlich-rechtlichen Normen schaffen Pflichten, die unabhängig von vertraglichen Regelungen bestehen und nicht abbedungen werden können. In der Beratungspraxis gilt daher der Grundsatz: Die privatrechtliche Risikoverteilung im Kaufvertrag kann nur dann wirkungsvoll gestaltet werden, wenn die öffentlich-rechtliche Ausgangslage vollständig bekannt ist.

Rechtliche Kernfelder der Immobilien-Due-Diligence: Was muss geprüft werden?

Eine vollständige rechtliche Ankaufsprüfung gliedert sich in mehrere Prüfungsfelder, die systematisch abzuarbeiten sind. Jeder Bereich birgt spezifische Risiken, die sich auf Kaufpreis, Nutzbarkeit und Verwertbarkeit der Immobilie auswirken können.

Grundbuch und Eigentumsverhältnisse

Das Grundbuch ist das zentrale Register für Immobilienrechte in Deutschland. Abteilung I enthält die Eigentümer; Abteilung II die Lasten und Beschränkungen wie Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Vorkaufsrechte und Verfügungsbeschränkungen; Abteilung III die Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden. Jede Eintragung muss auf ihre Bedeutung für den geplanten Erwerb und die beabsichtigte Nutzung analysiert werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Vorkaufsrechte – sowohl privatrechtliche als auch solche der Gemeinde nach § 24 BauGB. Ein nicht beachtetes gemeindliches Vorkaufsrecht kann dazu führen, dass die Gemeinde in den Kaufvertrag eintritt und der Erwerb scheitert. Auch eingetragene Grundschulden erlöschen nicht automatisch mit Kaufpreiszahlung; sie müssen gesondert zur Löschung gebracht werden. Die Lastenfreistellung zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung muss im Kaufvertrag zwingend geregelt sein.

Bau- und Planungsrecht

Das öffentliche Bau- und Planungsrecht entscheidet darüber, was der Käufer mit dem Grundstück machen darf. Ein Bebauungsplan kann die zulässige Nutzung auf bestimmte Gewerbearten beschränken; ein Flächennutzungsplan zeigt die langfristige Entwicklungsplanung der Gemeinde. Für den Investor ist entscheidend: Entspricht die beabsichtigte Nutzung der planungsrechtlichen Zulässigkeit?

Fehlende oder nicht bestandskräftige Baugenehmigungen für vorhandene Aufbauten sind ein häufiges Risiko. Behördliche Beseitigungsverfügungen für genehmigungswidrige Bauten können auch den Rechtsnachfolger treffen. Eine Prüfung der Baugenehmigungsakten und ein Abgleich mit dem tatsächlichen Bestand sind daher unerlässlich. Darüber hinaus sind Bebauungspläne und mögliche laufende Änderungsverfahren zu sichten.

Miet- und Pachtverhältnisse

Beim Erwerb vermieteter oder verpachteter Immobilien gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB): Der Käufer tritt in bestehende Mietverhältnisse ein. Das klingt neutral, kann aber erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Langfristige Mietverträge zu ungünstigen Konditionen, eingeschränkte Kündigungsrechte des Vermieters oder Staffelmietvereinbarungen mit negativen Abweichungen von der Marktmiete können den Wert der Immobilie erheblich beeinflussen.

In der Mandatspraxis begegnen wir regelmäßig Fällen, in denen der Käufer erst nach Beurkundung feststellt, dass ein Ankermietvertrag zu einem Mietpreis unter Marktniveau auf zehn weitere Jahre läuft und keine ordentliche Kündigung durch den Vermieter vorsieht. Die vollständige Prüfung aller Miet- und Pachtverträge einschließlich Nachträgen, Optionsrechten und Sondervereinbarungen ist daher unverzichtbar. Besonders relevant sind Vorkaufsrechte der Mieter nach § 577 BGB bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Altlasten, Umwelt und Denkmalschutz

Altlasten – also schädliche Bodenveränderungen oder Grundwasserkontaminationen – sind ein zentrales Risiko gerade bei Gewerbeimmobilien. Das BBodSchG verpflichtet grundsätzlich den Zustandsstörer, also den Eigentümer, zur Sanierung – unabhängig davon, wer die Kontamination verursacht hat. Wer ein belastetes Grundstück erwirbt, kann zur Sanierung herangezogen werden, selbst wenn die Ursache Jahrzehnte zurückliegt.

Ein Altlastenverdachtsflächenkataster der zuständigen Behörde, ein Bodengutachten und die Prüfung der Vornutzung des Grundstücks sind daher elementare Bestandteile jeder Ankaufsprüfung. Ähnliches gilt für den Denkmalschutz: Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, unterliegen Umbau, Modernisierung und Abbruch strengen behördlichen Genehmigungsvorbehalten. Die damit verbundenen Mehrkosten können die Wirtschaftlichkeit einer Investition grundlegend verändern.

Wirtschaftliche Due Diligence und steuerliche Gesichtspunkte

Neben der rechtlichen Prüfung bildet die wirtschaftliche Analyse das zweite Standbein der Ankaufsprüfung. Für den mittelständischen Investor sind insbesondere die Nachhaltigkeit der Mieterlöse, die Bewirtschaftungskosten und die Finanzierungsstruktur relevant.

Eine häufig unterschätzte Risikoquelle ist die steuerliche Einordnung der Transaktion. Je nach Gestaltung – Asset Deal versus Share Deal – ergeben sich erhebliche Unterschiede in der Grunderwerbsteuerbelastung. Beim Asset Deal fällt Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an; beim Share Deal, also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer immobilienhaltenden Gesellschaft, können Steuervorteile erzielt werden, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte und Haltefristen beachtet werden. Die Einzelheiten sind stark regelungsabhängig und erfordern stets eine steuerrechtliche Spezialprüfung.

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland; die Hebesätze unterscheiden sich erheblich. In Kombination mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – letztere mit einer Messzahl von 3,5 % und einem gemeindeabhängigen Hebesatz – ergibt sich eine Gesamtbelastung, die bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung zwingend zu berücksichtigen ist. Eine pauschale Gesamtaussage zur steuerlichen Belastung ist ohne Kenntnis des konkreten Bundeslands und der geplanten Haltestruktur nicht möglich; die individuelle Prüfung ist unerlässlich.

Auch die Finanzierungsstruktur ist Teil der wirtschaftlichen Due Diligence: Bestehende Grundschulden und deren Konditionen, Abtretungsvereinbarungen mit Banken und etwaige Negativklauseln in Darlehensverträgen können die Verwertbarkeit und Refinanzierbarkeit beeinflussen.

Typische Risikoquellen und wie sie sich im Kaufvertrag abbilden lassen

Die Ankaufsprüfung ist kein Selbstzweck – ihre Ergebnisse müssen in den Kaufvertrag einfließen. Risiken, die erkannt, aber nicht vertraglich adressiert werden, bieten keinen wirksamen Schutz. Dieser Zusammenhang zwischen Due-Diligence-Ergebnis und Vertragsgestaltung ist in der Praxis besonders wichtig.

Gängige vertragliche Instrumente zur Risikoabbildung sind:

  • Beschaffenheitsvereinbarungen: Der Verkäufer erklärt verbindlich bestimmte Eigenschaften der Immobilie (z. B. Altlastenfreiheit, Baugenehmigungskonformität). Eine Abweichung begründet Mängelansprüche, die auch bei allgemeinem Gewährleistungsausschluss bestehen bleiben.
  • Garantien und Freistellungen: Der Verkäufer stellt den Käufer von bestimmten Ansprüchen frei – etwa von behördlichen Altlastensanierungskosten oder Ansprüchen aus laufenden Mietverhältnissen. Solche Klauseln sind verhandlungsintensiv, aber bei identifizierten Risiken unverzichtbar.
  • Rücktrittsrechte und aufschiebende Bedingungen: Das Recht zum Rücktritt kann an das Ergebnis der Prüfung geknüpft werden, zum Beispiel an das Bestehen einer behördlichen Genehmigung oder das positive Ergebnis eines Bodengutachtens. Häufig werden auch aufschiebende Bedingungen vereinbart, deren Eintritt Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist.
  • Kaufpreisanpassungsklauseln: Werden während der Due Diligence wertmindernde Umstände identifiziert, kann der Kaufpreis entsprechend angepasst werden. Die Einigung auf einen Kaufpreis vor vollständiger Prüfung ist daher aus Käufersicht regelmäßig suboptimal.
  • Haftungsdeckel und Freigrenzen: Verkäufer fordern häufig absolute Obergrenzen für Garantieansprüche (Caps) und Mindestbeträge für relevante Mängelrügen (Baskets/De-minimis-Klauseln). Deren Höhe ist Verhandlungssache; der Käufer sollte darauf achten, dass der Cap in einem angemessenen Verhältnis zum Kaufpreis steht.

Nach unserer Erfahrung werden Rücktrittsrechte und Beschaffenheitsvereinbarungen in Verhandlungen häufig unterschätzt. Gerade bei mittelständischen Transaktionen, bei denen kein professionelles Deal-Team auf Verkäuferseite sitzt, sind individuell verhandelte Schutzklauseln oft erreichbar.

Mikro-Fall (anonymisiert): In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei ein inhabergeführtes Produktionsunternehmen aus der industriellen Fertigung beim Erwerb einer Bestandshalle mit angeschlossener Büroetage. Ausgangslage: Der Verkäufer hatte Baugenehmigungsunterlagen nur teilweise vorgelegt; ein Teil der Bürofläche war ohne Genehmigung ausgebaut. Das Bodengutachten lag nicht vor. Vorgehen: Im Rahmen der rechtlichen Due Diligence wurden die Baugenehmigungsakten beim zuständigen Bauordnungsamt angefordert, der Bestandsschutz für die genehmigungswidrigen Aufbauten geprüft und eine Altlastenrecherche beim Altlastenkataster der Gemeinde durchgeführt. Ergebnis: Der Kaufpreis wurde auf Basis der identifizierten Risiken nachverhandelt; im Kaufvertrag wurde eine Freistellungsklausel für behördliche Maßnahmen bezüglich der ungenehmigten Aufbauten sowie ein Rücktrittsrecht für den Fall einer positiven Altlastenmeldung vereinbart. Die Transaktion wurde erfolgreich abgeschlossen, ohne dass versteckte Risiken beim Käufer verbleiben.

Prozess der Ankaufsprüfung: Ablauf, Beteiligte und Zeitplanung

Eine professionelle Immobilien-Due-Diligence folgt einem strukturierten Prozess. Abweichungen vom Standardablauf sind möglich; wichtig ist jedoch, dass kein wesentliches Prüfungsfeld ausgelassen wird.

Der Prozess beginnt mit der Einrichtung eines Datenraums (physisch oder virtuell), in dem der Verkäufer sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellt. Ein vollständiger Datenraum umfasst Grundbuchauszüge (nicht älter als drei Monate), Baugenehmigungsunterlagen, Miet- und Pachtverträge, Betriebskostenabrechnungen, Energieausweise, Altlastengutachten, Versicherungsunterlagen und Protokolle von Eigentümerversammlungen bei Wohnungseigentum nach WEG.

Die Prüfung selbst wird parallel von rechtlichen, technischen und steuerlichen Beratern durchgeführt. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Rechtsanwalt; die technische Prüfung dem Bausachverständigen; die steuerliche Prüfung dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Eine gute Koordination zwischen den Beratern ist entscheidend, weil rechtliche und technische Befunde sich gegenseitig bedingen – ein technisch festgestellter Mangel kann rechtliche Folgefragen aufwerfen, die ohne den juristischen Berater nicht vollständig beantwortet werden können.

Am Ende steht der Due-Diligence-Bericht, der die Ergebnisse zusammenfasst, Risiken klassifiziert (red flags / amber flags / green lights) und konkrete Vertragsempfehlungen ausspricht. Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Kaufvertragsverhandlung und die endgültige Ankaufsentscheidung.

Welchen Zeitrahmen sollte ein Käufer einplanen? Das hängt vom Umfang des Objekts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Für eine mittelgroße Gewerbeimmobilie sollten realistisch zwei bis vier Wochen eingeplant werden. Wer unter massivem Zeitdruck steht, muss zumindest eine verkürzte Kernanker-Prüfung durchführen, die die kritischen Risikoquellen abdeckt – und das Ergebnis transparent in der Entscheidungsvorlage dokumentieren.

Handlungsoptionen nach der Ankaufsprüfung: Kaufen, Nachverhandeln oder Abbrechen?

Nach Abschluss der Due Diligence stehen dem Investor drei grundlegende Handlungsoptionen zur Verfügung. Die richtige Wahl hängt von Art und Gewicht der identifizierten Risiken, der Verhandlungsposition und der strategischen Bedeutung des Objekts ab.

Option 1 – Kauf zu angepassten Bedingungen: Sind die identifizierten Risiken beherrschbar und vertraglich adressierbar, ist ein Kauf zu modifizierten Bedingungen die häufigste Handlungsoption. Kaufpreisanpassung, Garantien, Freistellungen und Rücktrittsrechte reduzieren das Restrisiko auf ein akzeptables Maß.

Option 2 – Weiterer Klärungsbedarf vor Entscheidung: Verbleiben nach der ersten Prüfungsrunde offene Fragen – etwa weil Unterlagen fehlen oder eine behördliche Auskunft aussteht – kann die Entscheidung bis zur Klärung aufgeschoben werden. Hierbei ist das Risiko zu beachten, dass der Verkäufer inzwischen einen anderen Käufer bevorzugt. Ein Letter of Intent (LoI) oder eine Exklusivitätsvereinbarung kann dieses Risiko mindern.

Option 3 – Abbruch der Transaktion: Treten während der Due Diligence Risiken zutage, die weder vertraglich abgesichert noch durch einen angepassten Kaufpreis kompensierbar sind – etwa eine schwerwiegende Altlast ohne klare Sanierungsperspektive oder eine grundlegende Planungsrechtswidrigkeit des Bestands – ist der Abbruch die wirtschaftlich vernünftige Entscheidung. Ein Abbruch ist kein Scheitern; er ist das Ergebnis einer sorgfältigen Risikoanalyse. Nach unserer Erfahrung ist das Unterlassen einer Transaktion häufig die wertvollste Beratungsleistung, die ein Investor in Anspruch nehmen kann.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung von Unterlagen, Fristen und der einschlägigen Rechtsprechung. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen und eine fachliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

Stehen Sie vor einer Ankaufsentscheidung und möchten die rechtliche Prüfung strukturiert und effizient durchführen lassen? BRANDT & FALK begleitet mittelständische Investoren bei der vollständigen Immobilien-Due-Diligence – von der Grundbuchanalyse bis zur Vertragsgestaltung. Schreiben Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Besondere Konstellationen: WEG-Erwerb, Portfolio-Transaktionen und Share Deal

Bestimmte Transaktionsformen erfordern eine angepasste Due-Diligence-Methodik, weil Standard-Checklisten nicht ausreichend sind.

Beim Erwerb von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind neben dem Grundbuchauszug die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zu analysieren. Ausstehende Beschlüsse zur Instandhaltung, Sonderumlagen oder laufende Streitigkeiten innerhalb der WEG können erhebliche finanzielle Folgen für den Erwerber haben. Die Instandhaltungsrücklage der WEG und deren Verwendungsplanung sind besonders kritisch zu prüfen.

Portfolio-Transaktionen – also der gleichzeitige Erwerb mehrerer Immobilien – erfordern eine priorisierte Prüfungsstrategie, da eine vollständige Einzelprüfung jedes Objekts im verfügbaren Zeitfenster häufig nicht möglich ist. Hier empfiehlt sich ein risikobasierter Ansatz: Objekte mit dem höchsten Einzelwert oder dem größten identifizierten Risikobereich erhalten die tiefste Prüfung; für die übrigen erfolgt eine Stichprobenprüfung kombiniert mit umfangreichen Garantien des Verkäufers im Kaufvertrag.

Beim Share Deal, also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer immobilienhaltenden Gesellschaft, erwirbt der Käufer nicht die Immobilie selbst, sondern die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten. Die Due Diligence muss daher zwingend auf die Gesellschaft erweitert werden: Gesellschaftsrechtliche Struktur, laufende Verbindlichkeiten, Steuerhistorie und Haftungsrisiken der Gesellschaft sind ebenso zu prüfen wie die Immobilie selbst. Dies erhöht den Prüfungsaufwand erheblich, kann aber steuerlich vorteilhaft sein – jedenfalls nach sorgfältiger steuerrechtlicher Prüfung im Einzelfall.

Fehler in der Praxis: Was Investoren bei der Ankaufsprüfung häufig falsch machen

Die häufigsten Fehler bei der Immobilien-Due-Diligence sind keine Ausnahme – sie sind Muster, die in der Beratungspraxis immer wieder begegnen. Ihre Kenntnis ist der erste Schritt zur Vermeidung.

Zu kurze Prüfungsfrist: Viele Verkäufer setzen aggressive Zeitlinien, um potenzielle Käufer unter Druck zu setzen. Ein Käufer, der sich darauf einlässt, riskiert, wesentliche Prüfungsfelder auszulassen. Die Dauer der Due Diligence sollte Gegenstand der Verhandlung sein – nicht bloßes Akzeptieren der Verkäufervorgabe.

Fehlende Koordination zwischen Beratern: Rechtliche, technische und steuerliche Prüfung laufen häufig in Silos ab. Erkenntnisse werden nicht synchronisiert; Folgerisiken, die sich aus technischen Befunden für die Rechtslage ergeben, bleiben unentdeckt. Ein Projektleiter auf Käuferseite, der die Kommunikation zwischen den Beratern steuert, ist bei größeren Transaktionen unverzichtbar.

Unvollständige Datenraumanforderung: Käufer fordern nicht konsequent alle relevanten Unterlagen an. Wer bei fehlenden Baugenehmigungsunterlagen keine Nachforderung stellt, hat die Prüfung faktisch aufgegeben. Eine vollständige Datenraumanforderungsliste (Request List) sollte vor Transaktionsbeginn erstellt und konsequent durchgesetzt werden.

Keine Übersetzung der Befunde in Vertragsklauseln: Der Due-Diligence-Bericht landet in der Schublade, ohne dass die identifizierten Risiken in der Kaufvertragsverhandlung adressiert werden. Das ist der häufigste Fehler – und der teuerste. Jede identifizierte red flag muss eine konkrete Vertragskonsequenz haben.

Übersehen öffentlich-rechtlicher Auskunftserfordernisse: Behördenauskünfte – etwa zum Altlastenkataster, zur Baulastenauskunft (aus dem Baulastenverzeichnis, nicht im Grundbuch) oder zu laufenden Bußgeldverfahren – werden oft vergessen oder zu spät angefordert. Bearbeitungszeiten von zwei bis vier Wochen sind üblich; wer dies nicht einplant, erhält die Auskünfte nach dem Notartermin.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung von Unterlagen, Fristen und der einschlägigen Rechtsprechung. Zur Klärung, wie eine strukturierte Ankaufsprüfung auf Ihre konkrete Transaktion wirkt, wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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Häufige Fragen zur Immobilien-Due-Diligence beim Ankauf

Was umfasst eine rechtliche Immobilien-Due-Diligence beim Ankauf?

Die rechtliche Ankaufsprüfung analysiert Eigentumsverhältnisse und Grundbuchbelastungen, bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung, bestehende Miet- und Pachtverhältnisse, öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie Altlasten und Denkmalschutz sowie die steuerrechtliche Einordnung der Transaktion. Ergebnis ist ein strukturierter Due-Diligence-Bericht mit konkreten Vertragsempfehlungen für die Kaufverhandlung.

Gilt die gesetzliche Gewährleistung beim gewerblichen Immobilienkauf?

Im gewerblichen Immobilienkauf wird die Sachmängelhaftung nach BGB in aller Regel vertraglich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist nach §§ 444, 437 BGB grundsätzlich wirksam. Ausnahmen bestehen, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Die Mängelverjährung beträgt beim Bauwerk nach § 634a BGB fünf Jahre. Eine vollständige Ankaufsprüfung vor Beurkundung ist daher der wichtigste Schutz des Käufers.

Was sind typische red flags bei der Immobilien-Due-Diligence?

Typische kritische Befunde (red flags) sind: fehlende oder nicht bestandskräftige Baugenehmigungen für vorhandene Aufbauten, eingetragene Altlasten oder Altlastenverdacht, nicht kündbare Mietverträge zu ungünstigen Konditionen, gemeindliche Vorkaufsrechte nach § 24 BauGB, Baulasten, die die geplante Nutzung einschränken, sowie ungelöste Eigentümerstreitigkeiten bei WEG-Einheiten. Jede red flag muss im Kaufvertrag adressiert oder als kalkuliertes Restrisiko akzeptiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal beim Immobilienkauf?

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer die Immobilie unmittelbar; Grunderwerbsteuer fällt auf den gesamten Kaufpreis an. Beim Share Deal erwirbt er Gesellschaftsanteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft; unter bestimmten Voraussetzungen kann Grunderwerbsteuer vermieden oder reduziert werden. Der Share Deal erhöht den Due-Diligence-Aufwand erheblich, weil auch die Gesellschaft selbst vollständig geprüft werden muss. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit ist stets im Einzelfall zu prüfen.

Wann sollte eine Ankaufsprüfung durchgeführt werden?

Die Due Diligence sollte vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags nach § 311b BGB abgeschlossen sein. Optimal ist der Beginn unmittelbar nach Unterzeichnung eines Letter of Intent oder einer Exklusivitätsvereinbarung. Da Behördenauskünfte (Altlastenkataster, Baulastenverzeichnis) Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen erfordern können, sollte mit dem Prozess frühzeitig begonnen werden. Ein Kaufabschluss vor vollständiger Prüfung ist mit erheblichen Risiken verbunden.

Kann eine Immobilien-Due-Diligence bei Zeitdruck abgekürzt werden?

Eine Verkürzung ist möglich, erhöht aber das Restrisiko des Käufers. Bei extremem Zeitdruck empfiehlt sich eine priorisierte Kernanker-Prüfung der kritischsten Felder – insbesondere Grundbuch, Baugenehmigungskonformität und Altlastenstatus – kombiniert mit umfangreicheren Garantien und Freistellungen des Verkäufers im Kaufvertrag sowie einem ausdrücklichen Rücktrittsrecht für den Fall negativer Befunde. Die bewusste Inkaufnahme eines Restrisikos muss dokumentiert und von der Geschäftsführung getragen werden.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit im Immobilien- und Baurecht, insbesondere bei der rechtlichen und vertraglichen Begleitung von Immobilientransaktionen, der Gestaltung gewerblicher Kaufverträge und der Durchführung strukturierter Ankaufsprüfungen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung mittelständischer Investoren bei Immobilientransaktionen bundesweit. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Miriam Vogt · fachlich geprüft von Miriam Vogt

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