Arbeitsrecht für Unternehmen
Wir vertreten ausschließlich Arbeitgeber. Von der Trennung von Führungskräften über Verhandlungen mit dem Betriebsrat bis zur Umstrukturierung: Sie erhalten arbeitsrechtliche Beratung, die Personalentscheidungen rechtlich absichert, statt sie zu blockieren.
Personalentscheidungen rechtssicher umsetzen.
Arbeitsrecht im Mittelstand ist selten Routine. Eine Kündigung, die vor dem Arbeitsgericht scheitert, kostet nicht nur Abfindung und Annahmeverzugslohn — sie bindet Führungszeit und belastet das Betriebsklima. Nach §§ 1, 4 KSchG muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, und der Arbeitnehmer kann binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Wer die Kündigung erst nach Ausspruch juristisch prüfen lässt, hat die wichtigsten Weichen schon falsch gestellt.
Wir beraten vor der Entscheidung: Wir prüfen Kündigungsgründe und Sozialauswahl, gestalten Aufhebungsverträge, verhandeln mit Betriebsräten über Interessenausgleich und Sozialplan und vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten. Einen Schwerpunkt bilden Führungskräfte und Organe — Geschäftsführer-Dienstverträge, ihre Beendigung und die Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht, die wir im Haus mit der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht abdecken.
Tobias Reinhardt führt diese Mandate persönlich — von der laufenden Beratung der Personalabteilung bis zum Gütetermin.
Was wir übernehmen — und in welchen Lagen.
Leistungen
- Kündigung und Trennung — Prüfung vor Ausspruch, Sozialauswahl, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzprozesse.
- Führungskräfte und Organe — Geschäftsführer-Dienstverträge, Abberufung, Trennungspakete, nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
- Betriebsrat — Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle.
- Umstrukturierung — arbeitsrechtliche Begleitung von Betriebsänderungen, Stilllegungen und Verlagerungen.
- Arbeitsvertragsgestaltung — Vertragsmuster, die der AGB-Kontrolle nach BGB §§ 305 ff. standhalten; variable Vergütung, Zielvereinbarungen.
- Prozessvertretung — Vertretung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen nach dem ArbGG.
- Entsendung und Mindestlohn — Pflichten nach dem AEntG beim Einsatz ausländischer Arbeitskräfte und bei Werkverträgen.
Typische Szenarien
- Eine Führungskraft soll gehen — möglichst ohne Prozess und ohne Unruhe im Team.
- Ein Kündigungsschutzverfahren läuft; der Gütetermin steht in drei Wochen an.
- Die Verlagerung eines Standorts erfordert Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat.
- Der Geschäftsführer-Dienstvertrag des Fremdgeschäftsführers muss neu verhandelt werden.
- Die Arbeitsvertragsmuster stammen aus 2010 und halten der AGB-Kontrolle nicht mehr stand.
- Ein Subunternehmer setzt entsandte Arbeitskräfte ein — Haftungsfragen nach dem AEntG.
Der rechtliche Rahmen.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstkontakt
Rückmeldung innerhalb eines Werktags — bei laufenden Klagefristen priorisiert. Das Orientierungsgespräch (30 Min.) ist kostenlos.
Rechtliche Standortbestimmung
Schriftliche Einschätzung zu Trennungsszenario, Prozessrisiko oder Umstrukturierung — zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
Mandat
Honorarmodell vor Beginn: Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; für laufende HR-Beratung auch monatliche Kontingente.
Laufende Begleitung
Wir begleiten Personalmaßnahmen von der Planung bis zur Umsetzung und stehen der Personalabteilung als fester Ansprechpartner zur Verfügung.
„Die meisten verlorenen Kündigungsschutzprozesse werden nicht im Gerichtssaal verloren, sondern vor dem Ausspruch der Kündigung.“
Ihre Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.
Klar, bevor das Mandat beginnt.
Arbeitsrechtliche Beratung muss kalkulierbar sein — gerade bei laufendem Beratungsbedarf der Personalabteilung.
- Orientierungsgespräch (30 Min.) — kostenlos. Wir klären Sachverhalt, Fristen und Handlungsdruck.
- Rechtliche Standortbestimmung — Einschätzung zu Trennung, Betriebsänderung oder Vertragswerk zum Festpreis ab 1.500 € zzgl. USt.
- Mandat — Stundenhonorar, Pauschale oder Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; monatliche Kontingente für laufende Beratung.
- Gerichtliche Verfahren — die gesetzlichen RVG-Gebühren bilden die Untergrenze unserer Abrechnung.
Was Mandanten zuerst fragen.
Was muss ich vor einer Kündigung prüfen lassen?
Kündigung oder Aufhebungsvertrag — was ist besser?
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Der Betriebsrat blockiert eine Betriebsänderung — was tun?
Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für unseren Geschäftsführer?
Fachbeiträge zu diesem Rechtsgebiet.
Fachbeiträge zu Kündigungsschutz, Betriebsverfassung und Vertragsgestaltung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
Treffen Sie Personalentscheidungen auf sicherer Grundlage.
Schildern Sie uns die geplante Maßnahme oder den laufenden Konflikt — Rückmeldung innerhalb eines Werktags, das Orientierungsgespräch ist kostenlos.
Orientierungsgespräch vereinbaren →