Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt berät Unternehmen im Arbeitsrecht — von Geschäftsführer-Dienstverträgen bis zur Umstrukturierung. Er vertritt ausschließlich die Arbeitgeberseite.
Beratungsansatz.
Tobias Reinhardt gestaltet Dienst- und Arbeitsverträge für Führungskräfte, begleitet Umstrukturierungen mit Interessenausgleich und Sozialplan und vertritt Unternehmen in Kündigungsschutzverfahren. Typische Mandate: Trennung von Geschäftsführern, Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Betriebsübergänge nach § 613a BGB.
Arbeitsrecht ist für ihn Risikosteuerung: Fristen, Formvorschriften und Mitbestimmungsrechte früh prüfen, damit die unternehmerische Entscheidung umsetzbar bleibt. Klare Empfehlung statt offener Optionenliste.
Woran wir konkret arbeiten.
- Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge, Trennungsszenarien
- Kündigungsschutzverfahren auf Arbeitgeberseite
- Umstrukturierung: Interessenausgleich, Sozialplan, Massenentlassung
- Zusammenarbeit und Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Betriebsübergang nach § 613a BGB
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