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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Checkliste

Due Diligence beim Unternehmenskauf: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein mittelständischer Maschinenbauer steht kurz vor dem Abschluss: Der Kaufpreis ist verhandelt, die Absichtserklärung unterzeichnet. Doch dann zeigt die vertragliche Prüfung, dass wesentliche Lieferverträge eine Kontrollwechselklausel enthalten – und mit dem Eigentümerwechsel automatisch kündbar sind. Was hätte die Transaktion retten können? Eine systematische Legal Due Diligence vor Vertragsabschluss.

Die Due Diligence beim Unternehmenskauf ist die strukturierte rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Prüfung eines Akquisitionsobjekts vor Abschluss des Kaufvertrags. Sie bildet nach dem BGB und der einschlägigen Transaktionspraxis die entscheidende Grundlage für Gewährleistungsrechte, Kaufpreisgestaltung und Haftungsverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Wer als Investor auf eine Due Diligence verzichtet oder sie unvollständig durchführt, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern den Verlust wesentlicher Mängelansprüche – denn die Kenntnis des Käufers schließt nach den §§ 442, 444 BGB Gewährleistungsrechte aus.

Dieser Beitrag führt Sie als Investor Schritt für Schritt durch die Kernbereiche der Due Diligence beim Unternehmenskauf, benennt die relevanten Rechtsfragen und gibt eine praxisnahe Checkliste an die Hand.

Was ist Due Diligence beim Unternehmenskauf – und warum ist sie unverzichtbar?

Due Diligence (sorgfältige Prüfung) bezeichnet den Prozess, mit dem ein potenzieller Käufer das Zielunternehmen vor dem Signing einer systematischen Analyse unterzieht. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtprogramm, aber in der Praxis des deutschen M&A-Markts Standard – und für den Investor rechtlich von erheblicher Bedeutung.

Die zentrale Rechtsfrage ergibt sich aus den §§ 442, 444 BGB: Kennt der Käufer einen Mangel bei Vertragsabschluss, sind seine Gewährleistungsrechte insoweit ausgeschlossen. Eine unvollständige Due Diligence kann damit einen dauerhaften Rechtsverlust begründen. Umgekehrt schafft eine ordnungsgemäß dokumentierte Prüfung die Basis für belastbare Garantien und Freistellungsklauseln im Kaufvertrag.

In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass Investoren – gerade im Mittelstand – den Aufwand der Due Diligence unterschätzen. Dabei ist die Prüfung keine Förmlichkeit, sondern das operative Herzstück jeder Transaktion. Wer hier spart, zahlt häufig nach dem Closing einen deutlich höheren Preis.

Praktisch gliedert sich die Due Diligence in mehrere Workstreams: die Legal Due Diligence, die Financial Due Diligence, die Tax Due Diligence und – je nach Branche – technische, umweltrechtliche oder IT-bezogene Prüfbereiche. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die rechtlich relevanten Dimensionen, die erfahrungsgemäß den größten Einfluss auf Vertragsgestaltung und Risikoverteilung haben.

Schritt 1: Gesellschaftsrechtliche Grundlagenprüfung

Jede Due Diligence beginnt mit der gesellschaftsrechtlichen Grundlagenprüfung des Zielunternehmens. Ohne eine belastbare Analyse der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführungsrechte und der satzungsrechtlichen Vorgaben ist weder ein Share Deal noch ein Asset Deal sicher zu gestalten.

Zentrale Punkte der gesellschaftsrechtlichen Prüfung sind:

  1. Handelsregisterauszug und aktuelle Satzung – Übereinstimmung mit dem faktischen Zustand prüfen.
  2. Gesellschafterstruktur und Beteiligungsverhältnisse – Existenz stiller Beteiligungen, Treuhandverhältnisse oder Unterbeteiligungen aufdecken.
  3. Stammkapital und Einlageleistung – Bei einer GmbH beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 €; Ausstände bei der Einlageleistung können den Käufer nach Erwerb persönlich treffen (§ 16 Abs. 2 GmbHG).
  4. Gesellschafterbeschlüsse der letzten Jahre – Verdeckte Gewinnausschüttungen, fehlerhafte Kapitalmaßnahmen, unwirksame Beschlüsse.
  5. Vinkulierungsklauseln und Zustimmungserfordernisse – Ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter kann eine Anteilsabtretung unwirksam sein (§ 15 GmbHG, satzungsrechtliche Bindungen).
  6. Geschäftsführerbestellungen und -verträge – Klagemöglichkeiten, Abfindungsansprüche, Wettbewerbsverbote.

Nach unserer Erfahrung verbergen sich in Familienunternehmen des Mittelstands häufig Sonderrechte einzelner Gesellschafter, die in der Satzung nicht unmittelbar erkennbar sind, aber die Handlungsfreiheit des Erwerbers erheblich einschränken können. Die Prüfung sämtlicher Gesellschaftervereinbarungen – auch mündlicher Abreden, soweit dokumentiert – ist daher unerlässlich.

Schritt 2: Vertragliche Risiken – Welche Klauseln können eine Transaktion gefährden?

Bestehende Vertragsbeziehungen des Zielunternehmens sind einer der kritischsten Prüfungsbereiche. Kontrollwechselklauseln (Change-of-Control-Klauseln) in Liefer-, Kredit- oder Lizenzverträgen können dazu führen, dass wesentliche Geschäftsbeziehungen mit dem Closing automatisch enden oder kündbar werden.

Der Prüfumfang umfasst typischerweise:

  1. Wesentliche Kunden- und Lieferantenverträge – Laufzeit, Kündigungsrechte, Change-of-Control-Klauseln, Preisanpassungsrechte.
  2. Finanzierungsverträge, Konsortialkreditverträge – Covenants, Zustimmungserfordernisse der Kreditgeber bei Eigentümerwechsel, Vorfälligkeitsregelungen.
  3. Lizenzverträge und IP-Überlassungsvereinbarungen – Übertragbarkeit, Unterlizenzierungsverbote, Territoriumsbeschränkungen.
  4. Miet- und Leasingverträge – Zustimmungserfordernisse des Vermieters/Leasinggebers bei Gesellschafterwechsel.
  5. Langfristige Bindungen und Exklusivvereinbarungen – Wirtschaftliche Abhängigkeiten, die nach dem Closing liquiditätsbelastend wirken.

Die AGB-Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB ist ebenfalls zu berücksichtigen: Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zielunternehmens, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden, sind ein eigenständiges Haftungsrisiko.

Warum ist die vertragliche Prüfung gerade für mittelständische Käufer so bedeutsam? Weil inhabergeführte Unternehmen häufig langjährige, informell gewachsene Vertragsbeziehungen unterhalten, die rechtlich nicht immer sauber dokumentiert sind – und deren wirtschaftlicher Wert wesentlich vom persönlichen Vertrauen zum bisherigen Eigentümer abhängt.

Schritt 3: Arbeitsrechtliche Prüfung – Risiken bei Betriebsübergang und Belegschaft

Arbeitsrechtliche Risiken gehören zu den am häufigsten unterschätzten Transaktionsrisiken. Beim Asset Deal gilt zwingend § 613a BGB: Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Ein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer kann zudem dazu führen, dass Schlüsselpersonen beim Veräußerer verbleiben.

Pflichtpunkte der arbeitsrechtlichen Checkliste:

  1. Mitarbeiterliste mit Vergütung, Funktionen und Betriebszugehörigkeit – Identifikation von Schlüsselpersonen und deren arbeitsvertraglichen Sonderrechten.
  2. Bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge – Normative Wirkung, Nachwirkung, Weitergeltung nach § 613a BGB.
  3. Laufende oder drohende Kündigungsschutzverfahren – Klagefristen und anhängige Rechtsstreitigkeiten erfassen; die Klagefrist nach § 4 KSchG beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
  4. Pensionszusagen und betriebliche Altersversorgung – Insolvenzsicherung, Dotierungsstand, latente Verpflichtungen.
  5. Probezeiten und Befristungen – Gesetzlich ist die Probezeit auf höchstens 6 Monate begrenzt (§ 622 Abs. 3 BGB); befristete Verträge sind auf Sachgrundbindung und Höchstdauer zu prüfen.
  6. Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungsvereinbarungen – Bindungswirkung und Karenzentschädigungspflichten.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 €/Stunde; ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Rückstände bei der Mindestlohnzahlung können den Erwerber bei einem Asset Deal als Gesamtrechtsnachfolger treffen. Die Prüfung der Lohnbuchhaltung und etwaiger Schwarzlohnpraktiken ist daher auch steuerstrafrechtlich relevant.

Schritt 4: Steuerliche und öffentlich-rechtliche Lasten

Die Tax Due Diligence prüft das steuerliche Risikoprofil des Zielunternehmens. Steuerliche Altlasten treffen den Erwerber beim Share Deal unmittelbar, da er in die Gesellschaft eintritt – mit allen bestehenden und latenten Steuerverbindlichkeiten.

  1. Steuerliche Betriebsprüfungshistorie – Offene Betriebsprüfungen, laufende Einspruchsverfahren. Die reguläre Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre; bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre (§ 169 AO).
  2. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer – Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % (§ 23 KStG) zzgl. Solidaritätszuschlag; die Gewerbesteuer-Messzahl 3,5 %, Hebesatz gemeindeabhängig.
  3. Verlustvortrag und § 8c KStG – Beim Erwerb von mehr als 50 % der Anteile droht ein vollständiger Untergang des körperschaftsteuerlichen Verlustvortrags; dieser Gesichtspunkt beeinflusst die Kaufpreisverhandlung erheblich.
  4. Umsatzsteuerliche Risiken – Vorsteuerberichtigungen, Organschaftsverhältnisse, grenzüberschreitende Leistungen. Regelsatz: 19 %, ermäßigt 7 % (§ 12 UStG).
  5. Offene Einsprüche und Klageverfahren – Einspruchsfrist 1 Monat (§ 355 AO), Klagefrist am Finanzgericht ebenfalls 1 Monat (§ 47 FGO).
  6. Grunderwerbsteuerliche Konsequenzen – Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) können gesellschafterbezogene Schwellenwerte Grunderwerbsteuer auslösen; dies ist einzelfallabhängig zu prüfen.

Öffentlich-rechtliche Lasten – Baugenehmigungen, Umweltauflagen, Betriebsgenehmigungen – sind ebenfalls Gegenstand der Legal Due Diligence, auch wenn ihre detaillierte Prüfung in spezialisierte Workstreams fällt.

Schritt 5: Rechtliche Risiken aus laufenden Verfahren und Haftungslagen

Laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten können den Unternehmenswert erheblich mindern – und den Käufer nach dem Closing belasten, wenn sie nicht korrekt in der Risikoabwägung erfasst wurden.

  1. Anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten – Parteirolle, Streitwert, Verfahrensstand. Die Regelverjährung nach § 195 BGB beträgt 3 Jahre, Beginn zum Jahresende (§ 199 BGB); für Mängelansprüche beim Bauwerk 5 Jahre (§ 634a BGB).
  2. Behördliche Verfahren, Bußgeldverfahren, Regulierungsverfahren – DSGVO-Bußgelder können bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen (Art. 83 DSGVO); eine bekannte Datenschutzverletzung ist daher ein transaktionsrelevantes Risiko.
  3. Garantiefälle und Produkthaftungsansprüche – Rückstellungen, laufende Regulierung, Versicherungsdeckung.
  4. Außergerichtliche Ansprüche und Abmahnungen – Insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz sind Widerspruchsfristen zu beachten: Die Widerspruchsfrist für Marken beträgt 3 Monate ab Veröffentlichung (§ 42 MarkenG).
  5. Haftung der Geschäftsführung – Regressansprüche der Gesellschaft gegen aktuelle oder frühere Geschäftsführer; Entlastungsbeschlüsse prüfen.

In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei einen Investor aus der Technologiebranche, der ein Software-Unternehmen im Wege eines Share Deals erwerben wollte. Ausgangslage: Das Zielunternehmen hatte in der Vergangenheit mehrfach urheberrechtlich geschützte Drittkomponenten in seine Produkte integriert, ohne die erforderlichen Lizenzrechte einzuholen. Vorgehen: Im Rahmen der IP-Due-Diligence wurden die Lizenzverträge sämtlicher eingesetzter Softwarekomponenten gesichtet und eine rechtliche Risikoeinschätzung erstellt. Ergebnis: Der identifizierte Haftungsrahmen führte zu einer erheblichen Anpassung der Garantieklauseln im Kaufvertrag sowie zu einer Freistellungsvereinbarung zugunsten des Käufers – ohne das Risiko, dass die Transaktion erst nach dem Closing transparent wurde.

Schritt 6: IP, IT und Datenschutz als eigenständige Prüffelder

Geistiges Eigentum und IT-Infrastruktur sind in wissensintensiven Unternehmen häufig der primäre Wertträger. Eine unvollständige IP-Due-Diligence birgt das Risiko, dass der Käufer einen Titel erwirbt, der keine verwertbaren Schutzrechte enthält – oder dessen Inhalt von Dritten angefochten werden kann.

  1. Markenrecht – Bestand eingetragener Marken, Dauer (Markenschutz besteht für 10 Jahre, verlängerbar, § 47 MarkenG), laufende Anfechtungsverfahren, Benutzungsschonfrist.
  2. Patente und Gebrauchsmuster – Patente genießen Schutz für max. 20 Jahre ab Anmeldung (§ 16 PatG), Gebrauchsmuster für max. 10 Jahre; Jahresgebühren und Stand der Schutzrechtspflege prüfen.
  3. Softwarelizenzen und Open-Source-Compliance – Copyleft-Bedingungen können die kommerzielle Verwertbarkeit einschränken.
  4. Domains, Social-Media-Accounts, Unternehmensbezeichnungen – Inhaberschaft und Übertragbarkeit klären.
  5. Datenschutz-Compliance (DSGVO) – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzerklärungen; die Pflicht zur Meldung einer Datenschutzverletzung besteht binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO). Bestehende Verstöße können nach dem Closing dem Erwerber als Bußgeldrisiko verbleiben.
  6. IT-Sicherheit und Cybervorfälle – Bekannte Sicherheitslücken, vergangene Vorfälle, Stand der Notfallplanung.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle. Ihr konkreter Prüfauftrag erfordert die individuelle Analyse der vorgelegten Unterlagen, der bestehenden Schutzrechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung.

Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen im Rahmen einer Legal Due Diligence erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Schritt 7: Der Due-Diligence-Bericht – Grundlage für Kaufpreisanpassung und Vertragsgestaltung

Das Ergebnis jeder Due Diligence ist ein strukturierter Prüfbericht (Due Diligence Report), der die identifizierten Risiken bewertet und Handlungsempfehlungen für die Vertragsverhandlung ableitet. Dieser Bericht ist nicht nur intern relevant – er ist die entscheidende Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Verkäufer.

Typische Reaktionsoptionen auf Due-Diligence-Ergebnisse:

  • Kaufpreisabschlag – Quantifizierte Risiken werden in den Kaufpreis eingepreist; Konstellation bei bewertbaren latenten Steuerlasten oder laufenden Rechtsstreitigkeiten.
  • Freistellungsvereinbarung – Der Verkäufer stellt den Käufer für bestimmte, identifizierte Risiken frei; geeignet bei bekannten, abgrenzbaren Haftungslagen.
  • Garantie- und Gewährleistungskatalog – Der Käufer erhält vertragliche Garantien zu bestimmten Sachverhalten; deren Wirksamkeit hängt vom Zusammenspiel mit der Offenlegungspflicht (Disclosure) und dem Kenntnisstand des Käufers ab.
  • Earn-out-Klausel (variabler, ergebnisabhängiger Kaufpreisbestandteil) – Bei unsicherem Wertpotenzial; Risiko und Ertrag werden zwischen den Parteien zeitlich aufgeteilt.
  • Transaktionsabbruch (Walk away) – Bei nicht behebbaren Risiken oder unakzeptabler Informationslage ist der Abbruch der Verhandlung das wirtschaftlich richtige Ergebnis.

Die Entscheidungsmatrix zeigt: Je früher ein Risiko identifiziert wird, desto größer ist der Verhandlungsspielraum. Konstellation A – identifiziertes Risiko in der Legal Due Diligence → Instrument: Kaufpreisanpassung oder Freistellung → Wirkung: Risikoverlagerung auf den Verkäufer → Folge: Vertragsabschluss möglich. Konstellation B – unentdecktes Risiko nach Closing → Instrument: nur Gewährleistungsklage aus §§ 434 ff. BGB oder vertragliche Garantie → Einschränkung: Kenntnis des Käufers schließt Ansprüche ggf. nach § 442 BGB aus → Folge: erhebliche Rechtsverluste denkbar.

Nach unserer Erfahrung in der Transaktionsberatung hat die Qualität des Due-Diligence-Berichts unmittelbaren Einfluss auf die Durchsetzbarkeit vertraglicher Ansprüche nach dem Closing. Ein lückenhafter Bericht kann im späteren Rechtsstreit zu dem Ergebnis führen, dass dem Käufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels zugerechnet wird.

Fusionskontrolle: Wann ist eine behördliche Genehmigung erforderlich?

Bei größeren Transaktionen ist vor dem Closing zu prüfen, ob das Vorhaben der deutschen oder europäischen Fusionskontrolle unterliegt. Ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot (§ 41 GWB, sog. Gun-Jumping) kann mit einem Bußgeld von bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes geahndet werden – eine eigenständige Risikolage, die unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Prüfung zu klären ist.

Die Aufgreifschwellen nach § 35 GWB: Ein Zusammenschluss ist beim Bundeskartellamt anmeldepflichtig, wenn der weltweite Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen mehr als 500 Mio. € beträgt, ein beteiligtes Unternehmen in Deutschland mehr als 50 Mio. € erzielt und ein weiteres beteiligtes Unternehmen in Deutschland mehr als 17,5 Mio. € erzielt. Hinweis: Die 12. GWB-Novelle ist in Vorbereitung und könnte die Schwellenwerte anheben; die aktuelle Rechtslage ist vor dem Mandat zu prüfen.

Für mittelständische Transaktionen unterhalb dieser Schwellen entfällt die Anmeldepflicht in der Regel. Gleichwohl kann eine Transaktionswert-Schwelle nach § 35 Abs. 1a GWB relevant werden, wenn die Gegenleistung mehr als 400 Mio. € beträgt und das Zielunternehmen erhebliche Inlandstätigkeit entfaltet.

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Häufige Fragen zur Due Diligence beim Unternehmenskauf

Was versteht man unter Legal Due Diligence beim Unternehmenskauf?

Die Legal Due Diligence ist die rechtliche Prüfung des Zielunternehmens vor Abschluss des Kaufvertrags. Sie erfasst gesellschaftsrechtliche Grundlagen, bestehende Verträge, Haftungsrisiken, laufende Rechtsstreitigkeiten und öffentlich-rechtliche Lasten. Ihr Ergebnis beeinflusst Kaufpreisgestaltung, Garantieverhandlungen und die Risikoverteilung im Kaufvertrag unmittelbar. Nach den §§ 442, 444 BGB kann die Kenntnis des Käufers Gewährleistungsansprüche ausschließen – eine vollständige Prüfung ist daher im Eigeninteresse des Investors.

Welche Bereiche umfasst eine vollständige Due Diligence?

Eine vollständige Due Diligence beim Unternehmenskauf umfasst mindestens die rechtliche (Legal), steuerliche (Tax), finanzielle (Financial) und – je nach Unternehmen – technische, umweltrechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung. Im Mittelpunkt stehen Gesellschaftsstruktur, Vertragsbeziehungen, Arbeitsverhältnisse, Schutzrechte sowie anhängige oder drohende Verfahren. Die Prüftiefe richtet sich nach Unternehmensgröße, Transaktionsvolumen und Branche des Zielunternehmens.

Welche Risiken entstehen, wenn ich auf eine Due Diligence verzichte?

Verzichtet ein Käufer auf die Due Diligence, riskiert er den Ausschluss von Gewährleistungsrechten nach § 442 BGB, wenn Mängel als bekannt oder grob fahrlässig unbekannt eingestuft werden. Darüber hinaus bleiben steuerliche Altlasten, offene Verfahren, Kontrollwechselklauseln und Pensionsverpflichtungen unentdeckt – mit erheblichen finanziellen Folgen nach dem Closing. In der Transaktionspraxis ist die Due Diligence daher kein optionaler Zusatz, sondern Mindeststandard sorgfältiger unternehmerischer Entscheidungsfindung.

Wann muss ich beim Unternehmenskauf eine Fusionskontrolle beachten?

Eine fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht beim Bundeskartellamt, wenn die gesetzlichen Aufgreifschwellen des § 35 GWB überschritten sind: weltweiter Gesamtumsatz aller Beteiligten über 500 Mio. €, ein inländisches Unternehmen mit mehr als 50 Mio. € und ein weiteres mit mehr als 17,5 Mio. € Inlandsumsatz. Transaktionen unterhalb dieser Schwellen unterliegen in der Regel keiner Anmeldepflicht, sind jedoch auf europäische Kontrolle nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu prüfen. Ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot kann ein Bußgeld bis zu 10 % des Konzernweltumsatzes auslösen.

Wie lange dauert eine Due Diligence bei einer mittelständischen Transaktion?

Die Dauer einer Due Diligence hängt von Transaktionskomplexität, Umfang des Datenraums und Anzahl der Workstreams ab. Bei einer mittelständischen Transaktion sind in der Praxis typischerweise zwei bis sechs Wochen zu veranschlagen – vorausgesetzt, der Verkäufer stellt die Unterlagen vollständig und zeitnah zur Verfügung. Eine unvollständige Dokumentenlage verlängert den Prozess erheblich und ist selbst ein Risikoindikator, der im Due-Diligence-Bericht zu vermerken ist.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, M&A und der Unternehmensnachfolge, einschließlich der rechtlichen Begleitung von Due-Diligence-Prozessen und Transaktionsverhandlungen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Kanzlei betreut Investoren, Unternehmensinhaber und Geschäftsführer von der ersten Strukturierungsfrage bis zum Closing. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Konstantin Brandt · fachlich geprüft von Dr. Konstantin Brandt

Die vorstehende Darstellung betrifft die typischen Prüfbereiche einer Due Diligence beim Unternehmenskauf. Ihr konkreter Fall erfordert die individuelle Prüfung Ihrer Unterlagen, der Transaktionsstruktur und der einschlägigen Rechtslage. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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