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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Leitfaden

Due Diligence beim Unternehmenskauf: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein mittelständisches Produktionsunternehmen steht zum Verkauf. Der Kaufpreis klingt attraktiv, die Branche ist bekannt, der Handschlag ist so gut wie gegeben. Dann offenbart die systematische Prüfung der Unterlagen: Drei Kernpatente laufen binnen 18 Monaten aus, ein Großkundenvertrag enthält ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel, und zwei laufende Betriebsprüfungen des Finanzamts sind noch offen. Was wie ein Routinevorgang begann, entwickelt sich zur Grundsatzentscheidung über Kaufpreis, Struktur und Risikotragung.

Die Due Diligence beim Unternehmenskauf ist die systematische rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Prüfung des Zielunternehmens vor Vertragsschluss. Sie bildet die Normbasis für Gewährleistungsregelungen nach BGB und schützt den Investor vor verdeckten Haftungsrisiken. Eine sorgfältige Durchführung ist die Voraussetzung dafür, Kaufpreis, Garantiepflichten und Rücktrittsrechte sachgerecht zu verhandeln.

Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den Due-Diligence-Prozess – von der Vorbereitung des Datenraums über die rechtliche und steuerliche Prüfung bis zur Einarbeitung der Ergebnisse in das Vertragswerk.

Was ist Due Diligence – und warum ist sie beim Unternehmenskauf unverzichtbar?

Due Diligence bezeichnet die „gebotene Sorgfalt" bei der Prüfung eines Kaufobjekts; im M&A-Kontext ist damit die strukturierte Untersuchung aller für die Transaktion wesentlichen Informationsfelder gemeint. Rechtlich ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber ihre Durchführung entscheidet darüber, ob ein Käufer Gewährleistungsrechte nach BGB geltend machen kann oder ob er sich durch Kenntnisnahme im Datenraum seiner Ansprüche begeben hat.

Nach den §§ 442, 377 BGB verliert der Käufer Mängelrechte, soweit ihm ein Mangel bei Vertragsschluss bekannt war oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Wer also einen vollständig aufgesetzten Datenraum einsieht und ein strukturelles Risiko – etwa eine drohende Steuernachforderung – übersieht oder nicht anwaltlich bewertet, kann sich später unter Umständen nicht auf Unwissenheit berufen. Das ist die zentrale Drucksituation für jeden Erwerber.

In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass Investoren die Due Diligence als Formalität behandeln – mit erheblichen Folgen nach dem Closing. Tatsächlich ist die Prüfung das wichtigste Informationsinstrument des Käufers. Sie schafft die Grundlage für eine Neubewertung des Kaufpreises, für die Ausgestaltung von Garantien, für Freistellungsklauseln und für den Rücktritt vom Vertrag, wenn fundamentale Annahmen nicht zutreffen.

Welche Prüfungsbereiche umfasst die Legal Due Diligence?

Die Legal Due Diligence (rechtliche Sorgfaltsprüfung) ist neben der Financial Due Diligence und der Tax Due Diligence der Kern jeder Unternehmenstransaktion. Sie gliedert sich in mehrere Prüfungsbereiche, die parallel bearbeitet werden und in einem konsolidierten Report zusammengeführt werden.

Gesellschaftsrechtliche Struktur: Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Kapitalstruktur, Stimmrechte, Vinkulierungsklauseln und etwaige Change-of-Control-Regelungen stehen am Anfang jeder Prüfung. Beim GmbH-Kauf ist die notarielle Abtretung von Geschäftsanteilen nach § 15 GmbHG Pflicht – diese Formpflicht ist nicht abdingbar. Bei Holdingstrukturen sind alle Tochtergesellschaften einzubeziehen. Besonderes Augenmerk gilt Vorkaufsrechten oder Mitveräußerungsrechten (Drag-along, Tag-along) anderer Gesellschafter.

Vertragswerk: Laufende Material-, Liefer-, Lizenz- und Dienstleistungsverträge werden auf Laufzeit, Kündbarkeit und Change-of-Control-Klauseln geprüft. Eine einzige solche Klausel in einem umsatzstarken Kundenvertrag kann die gesamte Transaktion in Frage stellen. Besondere Relevanz haben Verträge, die weder übertragen noch aufgekündigt werden können, ohne dass die Zielgesellschaft zustimmt oder ein Dritter informiert werden muss.

Arbeitsverhältnisse und Betriebsverfassung: Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen beim Asset Deal auf den Erwerber über (§ 613a BGB). Beim Share Deal bleiben sie formal unverändert. Dennoch sind Betriebsratsvereinbarungen, Tarifbindungen, Pensionsverpflichtungen und laufende arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sorgfältig zu erfassen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab mehr als 10 Arbeitnehmern (§ 23 KSchG) – ab dieser Schwelle ist jede Personalmaßnahme nach dem Closing aufwendiger.

Immaterielle Vermögenswerte (IP): Marken, Patente, Gebrauchsmuster und urheberrechtlich geschützte Software sind im Mittelstand oft die entscheidenden Wertträger. Die Schutzdauer einer deutschen Marke beträgt 10 Jahre ab Eintragung (§ 47 MarkenG) und ist verlängerbar; ein Patent erlischt spätestens nach 20 Jahren (§ 16 PatG). Entscheidend ist nicht nur die Schutzdauer, sondern auch, ob die Rechte wirklich im Zielunternehmen und nicht beim Gesellschafter persönlich liegen.

Litigation und behördliche Verfahren: Laufende Rechtsstreitigkeiten, behördliche Ermittlungen und offene Betriebsprüfungen sind besonders sorgfältig zu dokumentieren, da sie nach dem Closing auf den Käufer durchschlagen. Die reguläre Verjährungsfrist nach BGB beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), beginnt aber erst am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat (§ 199 BGB) – laufende Verfahren sind davon unberührt.

Tax Due Diligence: Steuerrisiken frühzeitig identifizieren

Steuerliche Prüfungen sind beim Unternehmenskauf ein eigenständiges Prüfungsfeld, das nicht in der Legal Due Diligence aufgeht. Der Grund: Steuerverbindlichkeiten können rückwirkend und über erhebliche Zeiträume entstehen. Die reguläre steuerliche Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre (§ 169 AO); bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sie sich auf 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung auf 10 Jahre.

In der Tax Due Diligence werden offene Betriebsprüfungszeiträume, körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (Stichwort: Mantelkauf, § 8c KStG), gewerbesteuerliche Besonderheiten und umsatzsteuerliche Risiken erfasst. Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % (§ 23 KStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag; hinzu kommt die Gewerbesteuer mit einem gesetzlichen Messbetrag von 3,5 % und einem gemeindeabhängigen Hebesatz. Die Gesamtbelastung einer Kapitalgesellschaft liegt im Regelfall bei rund 30 % – ein Faktor, der bei der Bewertung steuerlicher Risiken berücksichtigt werden muss.

Nach unserer Erfahrung unterschätzen Käufer systematisch das Risiko aus Betriebsprüfungen, die das Zielunternehmen noch nicht abgeschlossen hat. Bereits angekündigte oder laufende Prüfungen für vergangene Veranlagungszeiträume schlagen nach dem Closing auf den neuen Eigentümer durch, sofern keine Freistellung im Kaufvertrag vereinbart wurde. Eine konkrete Freistellungsklausel zugunsten des Erwerbers für alle vorvertraglichen Steuerzeiträume ist daher ein Mindeststandard.

Schritt für Schritt: Ablauf des Due-Diligence-Prozesses

Der Due-Diligence-Prozess folgt einer standardisierten Abfolge, die je nach Transaktionskomplexität zwischen vier und zwölf Wochen dauert. Die Phasen überlappen sich und erfordern enge Abstimmung zwischen den Prüfteams und dem Verhandlungsführer.

  1. Geheimhaltungsvereinbarung (NDA/Vertraulichkeitsvereinbarung): Vor jeder Informationsübermittlung ist ein belastbares NDA abzuschließen. Es regelt Empfängerkreis, Verwendungszweck und Rückgabepflichten. Ein zu weites NDA verhindert, dass Berater hinzugezogen werden können; ein zu enges schützt den Verkäufer nicht ausreichend. Die Formulierung ist nicht trivial.
  2. Letter of Intent (LoI) / Term Sheet: Der unverbindliche Interessenbekundungsrahmen klärt Transaktionsstruktur (Share Deal oder Asset Deal), Preisindikation und exklusiven Prüfungszeitraum. Obwohl der LoI überwiegend unverbindlich ist, können einzelne Regelungen – Exklusivität, Vertraulichkeit, Kostenübernahme – rechtlich bindend sein.
  3. Datenraum-Setup: Der Verkäufer organisiert einen virtuellen Datenraum (VDR). Qualität und Vollständigkeit des Datenraums sind ein Indikator für die Prozessreife des Verkäufers und die Qualität der Unternehmensführung. Ein fragmentierter Datenraum erhöht das Risikoprofil des Käufers.
  4. Prüfung und Q&A-Prozess: Die Prüfteams arbeiten den Datenraum systematisch ab. Offene Punkte werden über einen strukturierten Fragen-und-Antworten-Prozess adressiert. Antworten fließen in den Due-Diligence-Report ein.
  5. Due-Diligence-Report: Der Bericht fasst alle wesentlichen Feststellungen zusammen, ordnet sie nach Risikostufe (hoch/mittel/niedrig) und enthält für jeden kritischen Punkt eine Empfehlung: Kaufpreisanpassung, Garantie, Freistellung, Bedingung oder Rücktrittsrecht.
  6. Einarbeitung in das Vertragswerk: Die Erkenntnisse aus dem Report werden direkt in den Kaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA, oder Asset Purchase Agreement, APA) eingearbeitet. Garantiekataloge, Haftungshöchstbeträge, Verjährungsfristen und Freistellungsklauseln werden auf Basis der Prüfungsergebnisse verhandelt.

Asset Deal oder Share Deal – welche Struktur ist besser geeignet?

Die Frage der Transaktionsstruktur ist eng mit der Due Diligence verknüpft, weil der Prüfumfang und die Risikoverteilung je nach Struktur erheblich variieren. Es gibt keine generell überlegene Variante – die Eignung hängt vom Einzelfall ab.

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile und tritt vollständig in die Rechtsstellung der Zielgesellschaft ein – mit allen bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten, Haftungsrisiken und schwebenden Verfahren. Der Due-Diligence-Aufwand ist entsprechend hoch, weil nichts „zurückgelassen" werden kann. Steuerlich kann der Share Deal je nach Situation günstiger sein; für den Verkäufer ist er aus Haftungssicht oft vorzugswürdig, weil er eine „saubere" Übergabe ermöglicht.

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögensgegenstände – Maschinen, Verträge, Forderungen, IP-Rechte – und kann damit bewusst Altlasten zurücklassen. Das klingt attraktiv, hat aber erhebliche Komplexität: Jeder Vertrag muss gesondert übertragen werden, Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB über (mit dem zugehörigen Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer), und steuerlich kann der Asset Deal für den Verkäufer nachteilig sein. Eine vollständige Inventarisierung aller zu übertragenden Assets ist aufwendig.

In der Praxis sehen wir im Mittelstand häufig Share Deals bei Nachfolgesituationen und Asset Deals bei der Übernahme einzelner Unternehmensbereiche oder sanierungsnaher Situationen. Die Strukturentscheidung sollte nicht dem Bauchgefühl überlassen werden; sie gehört zu den Kernfragen der Transaktionsberatung.

Aus der Mandatspraxis: Die Kanzlei begleitete einen Investor aus dem Bereich industrielle Dienstleistungen beim Erwerb eines familiengeführten Komponentenherstellers. Ausgangslage: Der Verkäufer präsentierte ein attraktives EBITDA-Vielfaches; der LoI war unterzeichnet, der Datenraum stellte sich als lückenhaft heraus. Im Rahmen der Legal und Tax Due Diligence identifizierte das Prüfteam eine offene Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume sowie einen Hauptlieferantenvertrag mit einem Change-of-Control-Recht des Vertragspartners. Vorgehen: Die Transaktionsstruktur wurde von einem Share Deal auf einen hybriden Ansatz umgestellt; der Kaufvertrag erhielt eine umfassende steuerliche Freistellungsklausel und eine Bedingung hinsichtlich der Zustimmung des Hauptlieferanten. Ergebnis: Die Transaktion konnte zu angepassten Konditionen abgeschlossen werden; das Freistellungsrisiko wurde klar vertraglich allokiert.

Welche Garantien und Gewährleistungsklauseln sind nach der Due Diligence üblich?

Die Due-Diligence-Ergebnisse fließen unmittelbar in den Garantiekatalog des Kaufvertrags ein. Garantien (Representations and Warranties) sind vertragliche Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens zum Stichtag. Sie gehen weit über die gesetzliche Gewährleistung nach BGB hinaus, weil sie ausdrücklich definierte Folgen für den Fall der Unrichtigkeit vorsehen.

Typische Garantiebereiche umfassen: ordnungsgemäße Gesellschaftsstruktur, Vollständigkeit der Jahresabschlüsse, keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen seit Stichtag, Abwesenheit von Rechtsstreitigkeiten außerhalb des Datenraums, Eigentum an wesentlichen IP-Rechten und Compliance mit anwendbarem Recht. Jede Garantie, die der Verkäufer nicht geben kann oder will, ist ein Risikosignal.

Haftungshöchstbeträge, Mindestschadenschwellen (De-minimis), Kumulationsschwellen (Basket) und Verjährungsfristen für Garantieansprüche werden individuell verhandelt. Nach geltender Rechtsprechung ist die Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung durch vertragliche Regelungen grundsätzlich zulässig, sofern keine arglistige Täuschung vorliegt. Die reguläre Verjährungsfrist nach BGB von 3 Jahren (§ 195 BGB) kann vertraglich verkürzt oder verlängert werden.

Ergänzend zur klassischen Garantiestruktur haben sich Warranty & Indemnity-Versicherungen (W&I-Versicherungen) etabliert. Diese Instrumente – noch vor einigen Jahren dem Großtransaktionsmarkt vorbehalten – werden zunehmend auch im Mittelstand eingesetzt, weil sie es dem Verkäufer erlauben, eine saubere Übergabe zu vollziehen, und dem Käufer eine versicherungsfinanzierte Absicherung bieten.

Häufige Fehler im Due-Diligence-Prozess und wie sie sich vermeiden lassen

Welche Fehler sehen wir in der Praxis besonders häufig – und welche sind wirklich kostspielig? Aus der Beratung einer Vielzahl von Mittelstandstransaktionen kristallisieren sich wiederkehrende Muster heraus.

Zeitdruck als strukturelles Risiko. Verkäufer strukturieren Prozesse bewusst so, dass der Käufer unter Zeitdruck steht. Eine verkürzte Due Diligence bedeutet selten ein geringeres Risiko; sie bedeutet nur, dass Risiken nicht identifiziert wurden. Ein nicht identifiziertes Risiko verschwindet nicht – es materialisiert sich nach dem Closing.

Mangelnde Koordination zwischen Legal, Tax und Financial ist ein zweiter Klassiker. Die drei Prüfungsstränge liefern Erkenntnisse, die sich gegenseitig bedingen: Eine steuerliche Freistellung ist wertlos, wenn die gesellschaftsrechtliche Konstruktion des Verkäufers keine Haftungsmasse bietet. Die Prüfteams müssen wöchentlich konsolidieren.

Zu weitreichende Beruhigung durch Verkäuferanwälte ist ebenfalls ein Muster, das Investoren kennen sollten. Die Due Diligence ist kein kooperativer Prozess – sie ist eine adversariale Informationsasymmetrie. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass er im Nachhinein von einem Mangel nicht wusste. Deshalb ist sorgfältige Dokumentation aller Feststellungen und aller Q&A-Antworten nicht bürokratisch, sondern strategisch.

Schließlich: Die Vernachlässigung von Compliance-Risiken. Gerade im Mittelstand fehlen häufig formalisierte Compliance-Systeme. Kartellrechtliche Verstöße, Schmiergeldzahlungen und Datenschutzverletzungen können nach DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO) belegt werden – und treffen nach dem Closing den Käufer.

Fusionskontrolle: Wann ist eine Anmeldepflicht zu prüfen?

Neben der Due Diligence im engeren Sinne ist bei jeder Transaktion frühzeitig zu klären, ob fusionskontrollrechtliche Meldepflichten bestehen. Das GWB sieht eine Anmeldepflicht vor, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. Nach § 35 GWB gilt die Aufgreifkontrolle, wenn die beteiligten Unternehmen weltweit mehr als 500 Millionen Euro Umsatz erzielen, ein Unternehmen im Inland mehr als 50 Millionen Euro und ein weiteres im Inland mehr als 17,5 Millionen Euro. Zusätzlich gibt es eine Transaktionswert-Schwelle für Fälle erheblicher Inlandstätigkeit ohne entsprechende Umsatzgröße des Zielunternehmens.

Wichtig: Das Vollzugsverbot nach § 41 GWB (sog. Gun-Jumping) untersagt den Vollzug einer anmeldepflichtigen Transaktion vor der Freigabe durch das Bundeskartellamt. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes belegt werden. Die Fusionskontrolle ist kein Formalakt – sie ist ein eigenständiges Risikofeld.

Hinzu kommen europäische und außereuropäische Meldepflichten, wenn Konzernunternehmen in mehreren Jurisdiktionen tätig sind. Die Prüfung der Anmeldepflichten gehört in die Due-Diligence-Planung – nicht erst nach dem Signing.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen zur Due Diligence beim Unternehmenskauf

Was kostet eine Due Diligence beim Unternehmenskauf?

Die Kosten einer Due Diligence sind abhängig von Transaktionsgröße, Komplexität, Anzahl der Rechtsgebiete und Zeitrahmen. Für mittelständische Transaktionen werden üblicherweise Stundenhonorare oder Pauschalvergütungen nach § 3a RVG vereinbart. Eine konkrete Kostenindikation erfordert die Kenntnis des Transaktionsvolumens und des Prüfungsumfangs. Schreiben Sie uns unter info@brandtfalk.com für eine erste Einschätzung.

Wie lange dauert eine Due Diligence?

Der Zeitrahmen einer Due Diligence variiert stark. Bei überschaubaren Zielunternehmen mit geordnetem Datenraum sind vier bis sechs Wochen realistisch. Komplexe Strukturen, unvollständige Unterlagen oder umfangreiche steuerliche Prüfungen können den Prozess auf zwölf Wochen und länger ausdehnen. Entscheidend ist, dass ausreichend Zeit eingeplant wird – Zeitdruck erhöht das Risiko übersehener Sachverhalte erheblich.

Kann ich auf eine Due Diligence verzichten?

Rechtlich ist niemand zur Durchführung einer Due Diligence verpflichtet. Wirtschaftlich ist ein Verzicht jedoch erheblich riskant: Nach §§ 442, 377 BGB kann grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels Gewährleistungsrechte ausschließen. Wer eine Due Diligence bewusst unterlässt, übernimmt faktisch alle Risiken des Zielunternehmens ohne Kompensation. Im Mittelstand empfehlen wir mindestens eine fokussierte Legal und Tax Due Diligence.

Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile und übernimmt damit die gesamte Rechtspersönlichkeit der Zielgesellschaft einschließlich aller Verbindlichkeiten. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen; der Käufer kann wählen, welche Aktiva und Passiva er übernehmen möchte. Die Wahl der Transaktionsstruktur hat weitreichende gesellschaftsrechtliche, steuerliche und haftungsrechtliche Folgen und sollte anwaltlich begleitet werden.

Was ist eine W&I-Versicherung und wann ist sie sinnvoll?

Eine Warranty & Indemnity-Versicherung (W&I-Versicherung) ist eine Versicherungslösung, bei der ein Versicherer Garantierisiken aus dem Kaufvertrag übernimmt. Sie erlaubt dem Verkäufer eine saubere Übergabe ohne persönliche Haftungsnachverpflichtung und dem Käufer eine verlässliche Absicherung. Im deutschen Mittelstand wird sie zunehmend auch unterhalb von Transaktionsvolumina eingesetzt, die bisher als Mindestgröße galten. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Risikoprofil der Transaktion ab.

Welche Unterlagen sind im Datenraum bereitzustellen?

Zu den Standarddokumenten gehören Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, aktuelle Handelsregisterauszüge, Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, wesentliche Verträge (Kunden, Lieferanten, Miete, Finanzierung), Arbeitsverträge, IP-Register, behördliche Genehmigungen sowie Unterlagen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten und offenen Betriebsprüfungen. Vollständigkeit und Ordnung des Datenraums sind ein direktes Signal für die Qualität der Unternehmensführung.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle einer Due Diligence beim Unternehmenskauf. Ihr konkretes Transaktionsvorhaben erfordert die Prüfung der spezifischen Unterlagen, der Transaktionsstruktur und der einschlägigen Fristen und Risikobereiche. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, der M&A-Transaktionen und der Unternehmensnachfolge – von der Due Diligence über die Vertragsverhandlung bis zum Post-Closing-Management. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Kanzlei berät regelmäßig inhabergeführte Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften beim Unternehmenskauf und -verkauf bundesweit. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Konstantin Brandt · fachlich geprüft von Dr. Anne Lindner

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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