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Due Diligence beim Unternehmenskauf – Praxisleitfaden

Due Diligence beim Unternehmenskauf: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein mittelständisches Fertigungsunternehmen steht vor dem Verkauf. Der Kaufinteressent hat bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet und erste Gespräche über den Kaufpreis geführt. Doch erst im Rahmen der systematischen Prüfung des Zielunternehmens zeigen sich stille Lasten: ein langjähriger Lizenzstreit, der im Jahresabschluss nicht vollständig ausgewiesen ist, und eine Gesellschaftervereinbarung mit Vorkaufsrechten, die den geplanten Vollzug der Transaktion blockieren könnte.

Die Due Diligence beim Unternehmenskauf ist die strukturierte rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Prüfung des Zielunternehmens vor Vertragsschluss. Sie bildet die Normbasis für Gewährleistungsansprüche nach BGB und schützt den Investor vor unbekannten Haftungsrisiken. Wer diese Prüfung unterlässt oder verkürzt, riskiert nicht nur überhöhte Kaufpreise, sondern auch den Verlust wesentlicher Mängelrechte.

Dieser Praxisleitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die Due Diligence – von der Strukturierung des Datenraums über die Auswertung rechtlicher Kernrisiken bis zur Verankerung der Ergebnisse im Kaufvertrag.

Was ist Due Diligence – und warum ist sie für Investoren im Mittelstand unverzichtbar?

Due Diligence (wörtlich: „gebotene Sorgfalt") bezeichnet die systematische Analyse eines Zielunternehmens (Target) vor dem Vollzug einer Unternehmenstransaktion. Der Begriff ist im deutschen Recht nicht kodifiziert, seine Bedeutung erschließt sich jedoch aus §§ 311, 434 ff. BGB sowie aus der gesicherten Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht und zur Beschaffenheitsvereinbarung.

Im Mittelstand unterbleibt eine strukturierte Due Diligence häufig aus Zeitdruck oder Vertrauensvorschuss – ein Fehler mit erheblichen Konsequenzen. In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen Käufer erst nach dem Closing auf Altlasten stoßen, die bei sorgfältiger Vorfeldprüfung erkennbar gewesen wären. § 442 BGB schließt Gewährleistungsrechte des Käufers aus, wenn er den Mangel kannte. Dies gilt entsprechend, wenn der Mangel im Rahmen einer Due Diligence hätte erkannt werden müssen – die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen, folgt aber der Grundlinie der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Für inhabergeführte Unternehmen und deren Gesellschafterkreis kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Kaufpreisstruktur, Haftungsfreistellungen und Garantieregime werden maßgeblich durch die Ergebnisse der Due Diligence bestimmt. Wer gut geprüft hat, verhandelt aus einer stärkeren Position. Welche Weichen die Due Diligence für den gesamten Transaktionsprozess stellt, zeigen die folgenden Abschnitte.

Welche Prüfungsfelder umfasst eine vollständige Legal Due Diligence?

Die Legal Due Diligence gliedert sich in mehrere Prüfungsfelder, deren Gewichtung je nach Branche und Transaktionsstruktur variiert. Kern ist stets die Analyse der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, der wesentlichen Verträge sowie der Haftungsrisiken.

Gesellschaftsrecht und Anteilsstruktur: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die zu veräußernden Anteile wirksam entstanden, unbelastet und frei übertragbar sind. Bei einer GmbH bedarf jede Anteilsabtretung der notariellen Beurkundung nach § 15 GmbHG – fehlt die Beurkundung für eine frühere Übertragung, ist die aktuelle Anteilszuordnung möglicherweise fehlerhaft. Zu prüfen sind zudem Vinkulierungsklauseln, Vorkaufsrechte und Drag-along- bzw. Tag-along-Regelungen aus Gesellschaftervereinbarungen.

Vertragliche Grundlagen: Wesentliche Liefer-, Lizenz- und Kooperationsverträge werden auf Change-of-Control-Klauseln (Regelungen, die bei einem Eigentümerwechsel besondere Rechte auslösen) untersucht. Solche Klauseln können dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht einräumen und damit die wirtschaftliche Grundlage des Erwerbs gefährden. Darüber hinaus prüfen wir Verträge mit Gesellschaftern und nahestehenden Personen auf ihre Drittüblichkeit, da diese bei einem späteren Insolvenzverfahren Anfechtungsrisiken begründen können.

Arbeitsrecht: Die Überprüfung der Arbeitsverhältnisse umfasst Betriebsvereinbarungen, Tarifbindung und laufende Kündigungsschutzverfahren. Zu beachten ist, dass das Kündigungsschutzgesetz bei mehr als zehn Arbeitnehmern und mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift – Punkte, die für die Bewertung des Personalbestands und etwaiger Restrukturierungskosten relevant sind. Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG) – auch laufende Verfahren gehören daher in den Prüfungsfokus.

Gewerblicher Rechtsschutz und IP: Marken, Patente und Gebrauchsmuster sind auf Inhaberschaft, Laufzeit und Belastungen zu prüfen. Eine eingetragene Marke genießt Schutz für zehn Jahre (verlängerbar), ein Patent für maximal zwanzig Jahre ab Anmeldung. Lizenzketten und Sublizenzvereinbarungen sind auf ihre Übertragbarkeit zu untersuchen.

Regulatorisches Umfeld und Compliance: Genehmigungen, Betriebserlaubnisse und behördliche Auflagen bleiben bei einem Asset Deal nicht automatisch erhalten; bei einem Share Deal gehen sie zwar grundsätzlich auf den Erwerber über, doch gelten hier branchenspezifische Ausnahmen. Compliance-relevante Sachverhalte – von datenschutzrechtlichen Verstößen bis zu kartellrechtlichen Exponiertheitssituationen – sind frühzeitig zu identifizieren.

Wie läuft eine Due Diligence im Mittelstand praktisch ab?

Der praktische Ablauf folgt in aller Regel einem strukturierten Prozess, der in vier Phasen untergliedert werden kann. Nach unserer Erfahrung ist die sorgfältige Vorbereitung der ersten Phase entscheidend für die Qualität des gesamten Prozesses.

Phase 1 – Scoping und NDA: Vor Freigabe sensibler Informationen schließen Käufer und Verkäufer eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) ab. Im Scoping wird der genaue Umfang der Prüfung definiert: Welche Unternehmenseinheiten werden erfasst? Welche Rechtsgebiete stehen im Fokus? Das Scoping orientiert sich am angestrebten Transaktionsvolumen und an den für die Transaktion wesentlichen Risikobereichen.

Phase 2 – Datenraum und Dokumentenanalyse: Der Verkäufer stellt die geforderten Unterlagen in einem virtuellen Datenraum (Virtual Data Room) bereit. Die Qualität und Vollständigkeit der Bereitstellung hat unmittelbaren Einfluss auf die spätere Risikoverteilung: Was der Verkäufer offengelegt hat, kann der Käufer als bekannten Sachverhalt nur eingeschränkt als Mängelgrundlage geltend machen. Kaufinteressenten sollten darauf achten, dass der Datenraum sowohl gesellschaftsrechtliche Gründungs- und Registerunterlagen als auch wesentliche Verträge, Finanzunterlagen und Rechtsstreitigkeiten enthält.

Phase 3 – Analyse und Red-Flag-Report: Die eingehenden Unterlagen werden nach einer vordefinierten Prüfmatrix ausgewertet. Wesentliche Erkenntnisse fließen in einen Red-Flag-Report, der kritische Befunde mit Risikobewertung und Handlungsempfehlung aufführt. Für Investoren im Mittelstand empfehlen wir eine klare Priorisierung: dealbreaker-relevante Risiken stehen an erster Stelle, gefolgt von Kaufpreisrelevanz und Garantiebedarf.

Phase 4 – Einarbeitung in den Kaufvertrag: Die Erkenntnisse aus der Due Diligence werden direkt in die Vertragsverhandlungen eingespeist. Identifizierte Risiken können über Kaufpreisabzüge, Freistellungsvereinbarungen, Rückhalteregelungen (Escrow) oder spezifische Garantien des Verkäufers adressiert werden. Eine Due Diligence ohne konsequente Vertragsgestaltung verfehlt ihren Zweck.

Welche rechtlichen Risiken sind typischerweise besonders kritisch?

Erfahrungsgemäß konzentrieren sich die kaufpreisrelevanten und transaktionsgefährdenden Befunde auf wenige Kernbereiche. Die folgende Einordnung hilft Investoren, den Prüfungsfokus zu setzen.

Anteilsrechtliche Mängel gehören zu den gravierendsten Befunden. Fehlen notarielle Beurkundungen vergangener Anteilsabtretungen oder bestehen ungelöste Vorkaufsrechtssituationen, kann der Käufer trotz Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an den Anteilen nicht wirksam erwerben. Die GmbH-Gründung und spätere Anteilsabtretungen bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung nach § 15 GmbHG – das ist kein formaler, sondern ein konstitutiver Akt.

Change-of-Control-Risiken in wesentlichen Kundenverträgen können die operative Geschäftsgrundlage des Targets unmittelbar gefährden. Kündigt ein Schlüsselkunde nach Vollzug der Transaktion von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, entfällt unter Umständen die Grundlage der Kaufpreisbewertung. Derartige Klauseln sind systematisch zu identifizieren und zu gewichten.

Latente Steuerverbindlichkeiten und hängige Betriebsprüfungen betreffen bei einem Share Deal den Käufer unmittelbar. Er erwirbt die Gesellschaft mit sämtlichen steuerlichen Altlasten. Die Festsetzungsverjährung beträgt regulär vier Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 AO) – das Risikofenster kann also erheblich sein. Eine koordinierte Steuerliche Due Diligence ist daher unverzichtbar.

Haftungsrisiken aus dem Datenschutz- und IT-Bereich nehmen seit der Geltung der DSGVO erheblich zu. Dokumentierte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten können Bußgelder von bis zu zwanzig Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen (Art. 83 DSGVO). Auch bereits laufende Aufsichtsverfahren sind zu erfassen.

Können diese Risiken nicht vollständig bewertet werden, empfehlen wir eine Transaktionsstrukturierung, die Kaufpreisteile zurückbehält oder eine Freistellungslösung zugunsten des Käufers vorsieht.

Wie wirkt sich die Due Diligence auf Garantien und Gewährleistung aus?

Die Verbindung zwischen Due Diligence und Vertragsgestaltung ist eine der wichtigsten Stellschrauben der gesamten Transaktion. Dieser Zusammenhang wird in der Praxis des Mittelstands häufig unterschätzt.

Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass der Käufer keine Gewährleistungsrechte geltend machen kann, wenn er den Mangel kannte (§ 442 BGB). Zugleich entspricht es der Vertragspraxis bei Unternehmenskäufen, die gesetzlichen Gewährleistungsregeln durch individuelle Garantiekataloge zu ersetzen. Hierin legt der Verkäufer ausdrücklich fest, welche Eigenschaften des Unternehmens er als zugesichert ansieht – und der Käufer erhält im Gegenzug eine definierte Anspruchsgrundlage, die über die allgemeinen Vorschriften des BGB hinausgehen kann.

Die Due Diligence liefert den Datenkranz für diese Garantierverhandlungen. Befunde, die im Red-Flag-Report als kritisch eingestuft wurden, aber nicht dealbreaker sind, können als Disclosure in den Kaufvertrag eingebettet werden: Der Verkäufer legt den Sachverhalt offen, der Käufer bestätigt Kenntnis, und die rechtliche Wirkung der Disclosure regelt den Haftungsausschluss. Wird dieser Mechanismus nicht sorgfältig ausgehandelt, entstehen Interpretationsspielräume, die im Streitfall zu aufwendigen Gerichtsverfahren führen.

Nach unserer Erfahrung lohnt es sich stets, Befunde, die noch nicht final bewertet werden können – zum Beispiel ein schwebender Rechtsstreit mit unbekanntem Ausgang – über einen Escrow-Mechanismus abzusichern: Ein Teil des Kaufpreises verbleibt für einen vereinbarten Zeitraum auf einem Treuhandkonto und wird nach Klärung des Sachverhalts freigegeben oder zur Abdeckung eines Schadensersatzanspruchs verwendet.

Mikro-Fall aus der Mandatspraxis

In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei einen mittelständischen Investor aus der Maschinenbaubranche, der ein Produktionsunternehmen mit rund achtzig Mitarbeitern erwerben wollte. Ausgangslage: Der Datenraum enthielt wesentliche Kundenverträge nur unvollständig; ein Exklusivliefervertrag mit dem größten Abnehmer (Anteil am Gesamtumsatz: erheblich) wies eine Change-of-Control-Klausel auf, die dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumte. Vorgehen: Die Kanzlei identifizierte den Befund im Red-Flag-Report und empfahl eine direkte Konsultation des Schlüsselkunden vor Vollzug der Transaktion. Gleichzeitig wurde ein Kaufpreisrückhalt (Escrow) für den Fall einer Kündigung verankert. Ergebnis: Der Schlüsselkunde erteilte schriftlich sein Einverständnis zum Inhaberwechsel; die Transaktion wurde mit einem angepassten Kaufpreisregime vollzogen, das das verbleibende Residualrisiko für den Käufer begrenzte.

Welche Besonderheiten gelten für Unternehmenskäufe mit fusionskontrollrechtlichem Bezug?

Überschreitet eine geplante Transaktion bestimmte Schwellenwerte, unterliegt sie der obligatorischen Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt oder – bei europaweiter Dimension – durch die Europäische Kommission. Das Vollzugsverbot nach § 41 GWB (sogenanntes „Gun-Jumping") untersagt es den Parteien, die Transaktion vor kartellbehördlicher Freigabe zu vollziehen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes geahndet werden.

Die nationale Fusionskontrollpflicht gemäß § 35 GWB knüpft an das Vorliegen bestimmter Umsatzschwellenwerte der beteiligten Unternehmen an (weltweit sowie im Inland); die genauen Schwellen sind auf dem Stand des Mandatszeitpunkts zu prüfen, da eine Novellierung geplant ist. Transaktionen mit einem Gegenleistungswert über vierhundert Millionen Euro können zudem unabhängig von den klassischen Umsatzschwellen der Zusammenschlusskontrolle unterfallen, sofern eine erhebliche Inlandstätigkeit des Targets vorliegt (§ 35 Abs. 1a GWB).

Die Due Diligence muss diesen Aspekt frühzeitig einbeziehen: Wird eine erforderliche Anmeldung versäumt und die Transaktion verfrüht vollzogen, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch die kartellrechtliche Nichtigkeit des Vollzugsakts. Die Einbeziehung einer kartellrechtlichen Prüfung in die Due Diligence-Agenda ist daher für jeden Erwerber, der Umsatzschwellen auch nur annähernd erreicht, Pflicht.

Entscheidungsmatrix: Share Deal versus Asset Deal aus Due-Diligence-Perspektive

Die Strukturentscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal hat unmittelbaren Einfluss auf den Umfang und die Schwerpunkte der Due Diligence.

Konstellation A – Share Deal: Der Käufer erwirbt sämtliche oder eine Mehrheit der Gesellschaftsanteile. Er tritt in die rechtliche Gesamtheit des Targets ein, einschließlich aller unbekannten Verbindlichkeiten, laufenden Rechtsstreitigkeiten und steuerlichen Altlasten. Die Due Diligence muss entsprechend umfassend angelegt sein. Vorteil: Genehmigungen und Verträge gehen grundsätzlich ohne Novation über. Frist für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken: bis zu zehn Jahre zurück bei Steuerhinterziehung.

Konstellation B – Asset Deal: Der Käufer erwirbt definierte Vermögensgegenstände (Maschinen, Kundenstämme, Schutzrechte, Verträge). Er kann Verbindlichkeiten selektiv ausschließen. Risiko: Kundenverträge und Lizenzen müssen einzeln übertragen oder neu abgeschlossen werden; Behördenerlaubnisse erlöschen unter Umständen. Die Due Diligence fokussiert auf die Werthaltigkeit und freie Übertragbarkeit der Einzelgegenstände.

Konstellation C – Kombinierter Erwerb (Carve-out): Bei der Herauslösung eines Unternehmensbereichs aus einem Konzern sind zusätzliche Komplexitäten zu bewältigen – insbesondere konzerninterne Dienst- und Lizenzverträge, Intercompany-Darlehen und gemeinschaftlich genutzte Ressourcen. Die Due Diligence muss den abzugrenzenden Unternehmensbereich und seine Selbstständigkeit im Nachgang zum Erwerb belastbar bewerten.

Die Wahl der Transaktionsstruktur sollte stets in Abstimmung mit dem steuerrechtlichen Berater erfolgen, da Share Deal und Asset Deal unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für Käufer und Verkäufer nach sich ziehen.

Schritt für Schritt: Nächste Maßnahmen für den Investor

Nach Abschluss der Due Diligence stehen Investoren vor der Frage, wie die Erkenntnisse in den weiteren Transaktionsprozess eingespeist werden sollen. Die folgende Handlungssequenz hat sich in der Mandatspraxis bewährt.

Zunächst: Den Red-Flag-Report in eine klare Risikopriorisierung überführen – dealbreaker, kaufpreisrelevante Befunde und Befunde, die vertraglich adressiert werden können, sind voneinander zu trennen. Dieser Schritt bildet die Grundlage für das Letter-of-Intent (Absichtserklärung mit verbindlichen Bedingungen) oder die endgültige Kaufpreisindikation.

Danach folgt die strukturierte Einarbeitung der Due-Diligence-Befunde in den Kaufvertragsentwurf. Garantien, Freistellungen, Kaufpreiseinbehalte und Disclosure-Schedules müssen konsistent aufeinander abgestimmt sein. Eine isolierte Verhandlung der Vertragsklauseln ohne Bezug zum Due-Diligence-Report führt regelmäßig zu Inkonsistenzen, die im Streitfall auslegungsbedürftig sind.

Schließlich: Klären Sie vor Vollzug verbindlich, ob eine Anmeldepflicht nach dem GWB oder der EU-Fusionskontrollverordnung besteht. Das Vollzugsverbot gilt kraft Gesetzes – eine Unterschätzung der eigenen Marktposition bei der Schwellenwertberechnung ist ein häufiger Fehler im Mittelstand.

Wie lassen sich Earn-out-Klauseln nutzen, um Bewertungsunterschiede, die aus offenen Due-Diligence-Befunden resultieren, zu überbrücken? Diese Frage beantwortet unser Leitfaden zu den vertraglichen Gestaltungsoptionen im nachfolgenden Schritt.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle der Due Diligence beim Unternehmenskauf. Ihr konkreter Transaktionsprozess erfordert die Prüfung Ihrer spezifischen Unterlagen, der einschlägigen Vertragswerke und der aktuellen Rechtsprechung. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen und eine fachliche Einschätzung Ihrer Transaktion erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

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Häufige Fragen zur Due Diligence beim Unternehmenskauf

Was ist der Unterschied zwischen Legal Due Diligence und Financial Due Diligence?

Die Legal Due Diligence prüft die rechtliche Substanz des Zielunternehmens – Anteilsstruktur, Verträge, Haftungsrisiken und Compliance. Die Financial Due Diligence analysiert Jahresabschlüsse, Cash-flow-Entwicklung, Verbindlichkeiten und Planungsannahmen. Beide Prüfstränge ergänzen sich und sollten koordiniert durchgeführt werden, da rechtliche Risiken regelmäßig finanzielle Auswirkungen haben – etwa latente Steuerverbindlichkeiten oder außerbilanzielle Haftungspositionen.

Welche Unterlagen muss der Verkäufer im Datenraum bereitstellen?

Ein vollständiger Datenraum enthält mindestens: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszüge und Gesellschafterlisten, alle wesentlichen Kunden-, Liefer- und Lizenzverträge, Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, steuerliche Bescheide und laufende Betriebsprüfungsunterlagen sowie eine Aufstellung laufender Rechtsstreitigkeiten. Die genaue Anforderungsliste (Request List) wird im Scoping definiert und sollte rechtlich begleitet werden.

Kann der Käufer nach dem Closing noch Mängel geltend machen, die er hätte erkennen können?

Nach § 442 BGB entfallen Mängelansprüche, wenn der Käufer den Mangel beim Vertragsschluss kannte. Ob grobe Fahrlässigkeit – also das Erkennbarsein bei sorgfältiger Prüfung – zum Ausschluss führt, ist gesetzlich differenziert geregelt und im Einzelfall anwaltlich zu prüfen. Im Unternehmenskauf wird diese Frage in aller Regel vertraglich durch Disclosure-Schedules geregelt. Die Nichtdurchführung einer Due Diligence kann die Rechtsposition des Käufers erheblich schwächen.

Wie lange dauert eine Due Diligence bei einem mittelständischen Unternehmen?

Die Dauer hängt vom Umfang des Scoping, der Vollständigkeit des Datenraums und der Komplexität des Targets ab. Für ein mittelständisches Unternehmen sind erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen realistisch. Bei einem gut strukturierten Datenraum kann der Prozess beschleunigt werden; umgekehrt verlängert sich die Prüfdauer, wenn Nachforderungen notwendig werden. Eine künstliche Verkürzung des Due-Diligence-Zeitraums durch den Verkäufer sollte den Käufer stets zu erhöhter Wachsamkeit veranlassen.

Welche Rolle spielen Freistellungsvereinbarungen nach der Due Diligence?

Freistellungsvereinbarungen (Indemnities) sind ein zentrales Instrument, um identifizierte, aber in ihrer finanziellen Wirkung noch nicht vollständig bewertbare Risiken vertraglich abzusichern. Der Verkäufer stellt den Käufer für definierte Sachverhalte – etwa hängige Steuerverfahren oder bekannte Rechtsstreitigkeiten – von künftigen Schäden frei. Die Gestaltung der Freistellungsklausel, insbesondere Haftungsobergrenzen, Fristen und Kooperationspflichten, ist Gegenstand der Vertragsverhandlung.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit bei der rechtlichen Strukturierung und Begleitung von Unternehmenstransaktionen, einschließlich der Legal Due Diligence, der Vertragsgestaltung und der Nachfolgeplanung im Gesellschaftsrecht. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Beratung umfasst alle Phasen einer Transaktion – von der Vorfeldanalyse bis zum Post-Closing-Management. Transaktionssprachen: Deutsch und Englisch. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Konstantin Brandt · fachlich geprüft von Dr. Anne Lindner

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle der Due Diligence beim Unternehmenskauf im deutschen Mittelstand. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung der spezifischen Unternehmensunterlagen, der Fristen und der einschlägigen Rechtsprechung. Für eine erste Durchsicht Ihrer Transaktionsunterlagen und eine fachliche Einschätzung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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