Ein mittelständischer Maschinenbauer steht kurz vor der Unterzeichnung eines Letter of Intent. Der Kaufpreis ist verhandelt, die Chemie zwischen den Parteien stimmt — doch weder die Pensionsrückstellungen noch ein laufendes Kartellverfahren auf Verkäuferseite sind bislang geprüft worden. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob ein Unternehmenskauf ein tragfähiges Fundament hat oder auf unerkannten Risiken steht.
Die Due Diligence beim Unternehmenskauf ist die strukturierte, rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Prüfung eines Zielunternehmens vor Vertragsabschluss. Sie bildet die Normbasis für Garantien, Kaufpreisanpassungsklauseln und Haftungsregelungen nach BGB und HGB — und schützt den Investor vor Inanspruchnahmen, die nach Closing kaum noch abzuwenden sind. Wer als Käufer auf eine vollständige Due Diligence verzichtet, riskiert verdeckte Haftungsrisiken, überhöhte Kaufpreise und die Unwirksamkeit späterer Gewährleistungsansprüche.
Dieser Beitrag erläutert den Ablauf einer anwaltlich begleiteten Due Diligence, die einschlägigen Normen, typische Fallstricke im Mittelstand und die nächsten Schritte für Investoren, die eine Transaktion rechtssicher vorbereiten wollen.
Was ist Due Diligence und warum ist sie beim Unternehmenskauf unverzichtbar?
Die Due Diligence — zu übersetzen als „gebotene Sorgfalt" — bezeichnet die systematische Prüfung eines Zielunternehmens vor dem Abschluss einer Unternehmenstransaktion. Im deutschen Recht ist die Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence nicht explizit kodifiziert; ihre rechtliche Notwendigkeit ergibt sich jedoch aus dem Zusammenspiel von Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB), Sachmängelrecht, Haftungsrecht und der vorvertraglichen Aufklärungspflicht der Vertragsparteien nach § 311 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo).
Für den Investor hat die Due Diligence eine doppelte Funktion. Einerseits ermöglicht sie die informierte Kaufentscheidung: Statt auf die Selbstdarstellung des Verkäufers zu vertrauen, gewinnt der Käufer ein eigenständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des rechtlichen Rahmens des Zielunternehmens. Andererseits determiniert das Ergebnis der Due Diligence die Vertragsgestaltung erheblich: Festgestellte Risiken fließen als Gewährleistungsbeschränkungen, Freistellungen oder Kaufpreiseinbehalte in den Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement oder Asset Purchase Agreement) ein.
In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass mittelständische Investoren den Umfang und die Kosten einer Due Diligence unterschätzen — und dann post-Closing mit Risiken konfrontiert werden, die bei ordnungsgemäßer Prüfung als Verhandlungsargument hätten genutzt werden können. Eine strukturierte Due Diligence ist kein bürokratischer Formalismus. Sie ist das stärkste Instrument, das der Käufer in einer Transaktion hat.
Welche Bereiche umfasst eine vollständige Legal Due Diligence?
Eine vollständige Legal Due Diligence gliedert sich typischerweise in mehrere Prüffelder, die je nach Branche, Transaktionsvolumen und Komplexität des Zielunternehmens unterschiedlich tief ausgeprägt sind. Im Kern stehen die folgenden Bereiche.
Gesellschaftsrechtliche Prüfung: Hier wird die Eigentümerstruktur des Zielunternehmens vollständig durchleuchtet. Dazu gehören die Prüfung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, aller Gesellschafterbeschlüsse, etwaiger Vinkulierungsklauseln (Abtretungsbeschränkungen bei GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 5 GmbHG), bestehender Vorkaufsrechte, Zustimmungserfordernisse und der ordnungsgemäßen Kapitalaufbringung. Bei einer GmbH beträgt das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital 25.000 Euro; Unregelmäßigkeiten bei der Einzahlung des Stammkapitals können fortbestehende Haftungsrisiken der Gesellschafter begründen.
Vertragliche Prüfung: Langfristige Verträge mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern werden auf Change-of-Control-Klauseln untersucht, die bei einem Eigentümerwechsel Kündigungsrechte oder Zustimmungspflichten auslösen können. Solche Klauseln finden sich häufig in Bankdarlehensverträgen, Mietverträgen über Betriebsimmobilien und in strategischen Kooperationsvereinbarungen.
Arbeitsrechtliche Prüfung: Insbesondere bei einem Asset Deal ist § 613a BGB (Betriebsübergang) zentral. Der Käufer tritt kraft Gesetzes in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein; Abfindungsvereinbarungen, ausstehende Boni oder betriebliche Versorgungsansprüche können erhebliche stille Lasten darstellen. Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 besteht zudem bereits nach geltendem Recht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, deren Einhaltung beim Zielunternehmen zu prüfen ist.
IP und gewerblicher Rechtsschutz: Marken, Patente und Softwarelizenzen werden auf Inhaberschaft, Laufzeit und Belastungen überprüft. Ein Markenrecht schützt für 10 Jahre und ist verlängerbar; ein Patent läuft nach dem PatG für maximal 20 Jahre. Werden wesentliche Schutzrechte nicht im Zielunternehmen gehalten, sondern in einer Schwestergesellschaft des Verkäufers, ist das ein erhebliches strukturelles Risiko.
Steuerliche Due Diligence (parallel): Auch wenn die steuerliche Prüfung formal einem anderen Teilbereich zugeordnet ist, berührt sie die Legal Due Diligence bei Share Deals unmittelbar: Der Käufer erwirbt alle steuerlichen Vorlasten des Zielunternehmens. Die Festsetzungsverjährung beträgt im Regelfall vier Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre — der Prüfhorizont für Steuerrisiken sollte mindestens diese Zeiträume abdecken.
Wie läuft eine Due Diligence praktisch ab?
Der Ablauf einer anwaltlich begleiteten Due Diligence folgt einem klaren Stufenprinzip, das Effizienz und Rechtssicherheit verbindet. In der Mandatspraxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt.
Schritt 1 — Vertraulichkeitsvereinbarung und NDA: Vor jeder Datenübermittlung unterzeichnen Käufer und Verkäufer ein Vertraulichkeitsabkommen (Non-Disclosure Agreement). Dieses regelt Umfang, Zweckbindung und Verwertungsverbote für die übermittelten Informationen sowie Haftung bei Verletzung. Die Ausgestaltung des NDA beeinflusst bereits den Verhandlungsspielraum für spätere Warranty-and-Indemnity-Regelungen.
Schritt 2 — Anforderungsliste (Request List): Die beratende Kanzlei erstellt eine strukturierte Dokumentenanforderungsliste. Diese deckt typischerweise zwölf bis fünfzehn Prüfbereiche ab und bildet die Grundlage für den Datenraum (Virtual Data Room), in dem der Verkäufer die relevanten Unterlagen digital bereitstellt.
Schritt 3 — Datenraumprüfung: Das anwaltliche Prüfteam wertet die bereitgestellten Dokumente aus, stellt Folgefragen (Q&A-Prozess) und dokumentiert Auffälligkeiten. Erfahrungsgemäß sind es nicht die offensichtlichen Risiken, sondern die Lücken im Datenraum — also fehlende Verträge, unvollständige Gesellschafterbeschlüsse oder nicht eingereichte Jahresabschlüsse —, die die größten Warnzeichen darstellen. Was fehlt, ist oft aufschlussreicher als das, was vorhanden ist.
Schritt 4 — Due Diligence Report: Die Prüfungsergebnisse werden in einem Red Flag Report oder einem vollständigen Due Diligence Report zusammengefasst. Für mittelständische Transaktionen genügt häufig ein fokussierter Red Flag Report, der die wesentlichen Risiken mit konkreter Handlungsempfehlung priorisiert. Dieser Report ist die Verhandlungsgrundlage für Kaufpreisanpassungen, Freistellungsvereinbarungen und Garantiekataloge.
Schritt 5 — Vertragsverhandlung auf Basis der Befunde: Festgestellte Risiken werden nun in der Vertragsstruktur abgebildet. Ein aufgedecktes Steuerrisiko wird als Freistellung ausgestaltet; ein ungesichertes IP-Recht löst eine entsprechende Gewährleistung aus; Change-of-Control-Risiken bei Schlüsselverträgen werden als Closing-Bedingungen vereinbart.
Welche typischen Risiken werden bei mittelständischen Zielunternehmen aufgedeckt?
Nach unserer Erfahrung zeigen sich bei mittelständischen deutschen Unternehmen in der Due Diligence wiederkehrende Risikocluster, die in dieser Kombination im Vorfeld selten vollständig antizipiert werden.
Das verbreitetste Risiko ist die gesellschaftsrechtliche Altlast: Gesellschafterversammlungen, die ohne ordnungsgemäße Einladung abgehalten wurden, fehlende Zustimmungsbeschlüsse zu wesentlichen Rechtsgeschäften oder Verletzungen der Vinkulierung bei Anteilsabtretungen können die Wirksamkeit vergangener und zukünftiger Gesellschaftsakte in Frage stellen.
Dicht dahinter folgt das Thema Immobilien: Bei inhabergeführten Unternehmen wird die betrieblich genutzte Immobilie häufig nicht im Zielunternehmen gehalten, sondern vom Verkäufer persönlich vermietet. Ob dieses Mietverhältnis nach dem Closing fortbesteht, zu welchen Konditionen und mit welcher Laufzeit — das ist in vielen Fällen nicht schriftlich fixiert und muss vor Signing geregelt werden.
Erhebliche Aufmerksamkeit erfordert auch die Behandlung von Geschäftsführungsverträgen: Ist der bisherige Geschäftsführer zugleich Gesellschafter und verkauft er seine Beteiligung, endet sein Anstellungsvertrag nicht automatisch mit dem Closing. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist nach § 622 BGB sowie etwaige Sonderkündigungsschutzregelungen sind zu prüfen. Falsch verstandene Selbstverständlichkeiten kosten in der Praxis Zeit und Geld.
Schließlich ist der Bereich Datenschutz und IT-Compliance zunehmend bedeutsam. Verstöße gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen — eine Haftung, die der Käufer bei einem Share Deal übernimmt, sofern keine hinreichende Freistellungsklausel vereinbart ist.
Aus der Mandatspraxis: Die Kanzlei begleitete einen mittelständischen Produktionsdienstleister aus dem Bereich industrielle Automatisierung beim Erwerb eines Zulieferunternehmens mit rund 80 Mitarbeitern. Ausgangslage: Der Letter of Intent war unterzeichnet, der vorläufige Kaufpreis auf Basis eines EBITDA-Multiples festgelegt. Im Rahmen der Legal Due Diligence stellten wir fest, dass drei der fünf umsatzrelevantesten Rahmenlieferverträge Change-of-Control-Klauseln enthielten, die dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumten. Hinzu kamen nicht abgerechnete Arbeitszeitguthaben der Belegschaft in einem mittleren sechsstelligen Gesamtumfang. Vorgehen: Auf Basis des Red Flag Reports wurde der Kaufpreis angepasst, eine Freistellungsvereinbarung für die Arbeitszeitverbindlichkeiten aufgenommen und eine Earn-out-Komponente für den Fall vereinbart, dass sämtliche drei Schlüsselkunden das Vertragsverhältnis nach Closing fortsetzen. Ergebnis: Der Käufer schloss die Transaktion mit einer deutlich verbesserten Risikoverteilung ab. Über Erfolg oder Misserfolg sagt das Ergebnis der Due Diligence allein nichts aus — es ermöglichte jedoch eine informierte und vertraglich abgesicherte Entscheidung.
Share Deal oder Asset Deal: Welche Due-Diligence-Schwerpunkte gelten jeweils?
Die Transaktionsstruktur entscheidet maßgeblich über die Tiefe und die Schwerpunkte der Due Diligence. Beide Grundstrukturen — Share Deal und Asset Deal — haben aus Käuferperspektive unterschiedliche Risikoprofile.
Beim Share Deal (Kauf von Gesellschaftsanteilen) erwirbt der Käufer die Beteiligung an der Zielgesellschaft mit allen Aktiva, Passiva und Verbindlichkeiten — auch denjenigen, die im Datenraum nicht offengelegt wurden. Das Haftungsrisiko für Altverbindlichkeiten, latente Steuern und behördliche Anordnungen liegt grundsätzlich beim Käufer. Umso wichtiger ist eine vollständige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Prüfung. Gleichzeitig vermeidet der Share Deal in der Regel die ertragssteuerliche Aufdeckung stiller Reserven, was ihn aus Gesamtrenditesicht für viele mittelständische Transaktionen attraktiv macht.
Beim Asset Deal (Einzelrechtsnachfolge) werden definierte Vermögensgegenstände, Verträge und Verbindlichkeiten übertragen. Der Käufer wählt aus, was er übernimmt — und lässt, was er nicht will. Doch diese Selektivität hat Grenzen: § 613a BGB ordnet den automatischen Übergang der Arbeitsverhältnisse bei einem Betriebsübergang an, unabhängig vom Willen der Parteien. Darüber hinaus sind bei einem Asset Deal viele Vertragsbeziehungen abtretungsbedürftig und hängen von der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners ab. Die Due Diligence muss daher jeden wesentlichen Vertrag auf Abtretungsklauseln und Zustimmungserfordernisse prüfen.
Konstellation A (Share Deal, keine Change-of-Control-Klauseln, steuerlich unbedenklich): Prüfungstiefe konzentriert sich auf Gesellschaftsrecht und Arbeitsverhältnisse → Freistellungsklauseln für latente Steuern (Prüfhorizont regelmäßig vier bis zehn Jahre) → Empfehlung: schlanker Red Flag Report mit Fokus auf Gewährleistungskatalog. Konstellation B (Asset Deal, Zielunternehmen mit erheblichem Personalbestand): § 613a BGB dominiert → vollständiger Personalbestandsaudit, Prüfung aller Betriebsvereinbarungen → Empfehlung: eigenständiger arbeitsrechtlicher Beratungsstrang neben der Legal Due Diligence.
Welche Bedeutung hat die Due Diligence für den Kaufvertrag und die Haftungsregelungen?
Kein Unternehmenskaufvertrag entsteht im Vakuum. Die Ergebnisse der Due Diligence prägen den Garantiekatalog, die Offenlegungsanlagen (Disclosure Schedules) und die Freistellungsregelungen des Kaufvertrags unmittelbar.
Im deutschen Unternehmenskaufrecht gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB) nur subsidiär; Parteien gestalten die Haftung des Verkäufers regelmäßig individuell. Dabei ist entscheidend: Was der Käufer aufgrund der Due Diligence kannte oder kennen musste, kann er nach Closing grundsätzlich nicht mehr als Mangel rügen. Die vorvertragliche Kenntnis beeinflusst den Haftungsausschluss nach § 442 BGB. Das bedeutet im Umkehrschluss: Je gründlicher die Due Diligence, desto präziser kann der Käufer den Gewährleistungskatalog formulieren, und desto weniger kann sich der Verkäufer auf einen umfassenden Haftungsausschluss berufen.
Nach unserer Erfahrung in der Transaktionspraxis besteht der Kern der Verhandlung nach einer Due Diligence in drei Fragen: Welche Garantien gibt der Verkäufer zu welcher Wissenszurechnung? Auf welchen Betrag und welchen Zeitraum ist die Haftung beschränkt? Und welche Risiken werden freigestellt, anstatt als Garantien gestaltet zu werden? Die Antworten auf diese Fragen sind nur mit einem belastbaren Due Diligence Report fundiert zu verhandeln.
Freistellungsklauseln (Indemnities) kommen typischerweise bei Risiken zum Einsatz, deren Eintritt unsicher ist, aber deren Schadenshöhe konkretisierbar ist — etwa ein laufendes Steuerprüfungsverfahren oder ein behördliches Verfahren, das zum Prüfungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Bei einem Share Deal sind Freistellungsvereinbarungen für den Steuerzeitraum vor Closing marktüblich, da der Käufer anderenfalls alle steuerlichen Verbindlichkeiten übernimmt.
Wann sollte eine Due Diligence mandatiert werden — und wie lange dauert sie?
Der richtige Zeitpunkt für die Einleitung einer anwaltlichen Due Diligence ist spätestens nach Unterzeichnung des Letter of Intent, idealerweise jedoch davor — dann nämlich, wenn wesentliche Verhandlungsparameter wie Kaufpreis, Transaktionsstruktur und Closing-Bedingungen noch offen sind. Wer die Ergebnisse der Due Diligence in die LoI-Verhandlung einbringen kann, hat eine strukturell bessere Verhandlungsposition als derjenige, der einen bereits unterzeichneten LoI nachträglich anpassen muss.
Die Dauer einer Due Diligence hängt von der Komplexität des Zielunternehmens, dem Umfang des Datenraums und der Reaktionsgeschwindigkeit des Verkäufers im Q&A-Prozess ab. Für mittelständische Transaktionen mit einem Volumen im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Millionenbereich ist ein Zeitraum von drei bis sechs Wochen realistisch; bei komplexeren Strukturen, internationalen Beteiligungen oder regulierten Branchen kann sich dieser Zeitraum erheblich verlängern.
Handelt es sich um eine Transaktion, bei der aufgrund des Transaktionsvolumens oder der Marktstellung der Parteien eine Fusionskontrolle nach § 35 GWB erforderlich ist — der Schwellenwert liegt bei einem weltweiten Umsatz der beteiligten Unternehmen von insgesamt mehr als 500 Millionen Euro, einem Inlandsumsatz eines Beteiligten von mehr als 50 Millionen Euro und eines weiteren von mehr als 17,5 Millionen Euro — so muss die Zeitplanung der Due Diligence das kartellbehördliche Prüfungsverfahren als Closing-Bedingung berücksichtigen. Das Vollzugsverbot nach § 41 GWB untersagt die Durchführung der Transaktion vor Freigabe; Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes geahndet werden.
Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle einer anwaltlich begleiteten Due Diligence. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung von Unterlagen, Fristen, der Transaktionsstruktur und der einschlägigen Rechtsprechung. Für eine fachliche Einschätzung Ihrer Situation — insbesondere zur Strukturierung des Due-Diligence-Prozesses vor Unterzeichnung des Letter of Intent — schreiben Sie an info@brandtfalk.com.
Selbsteinschätzung: Wann ist eine Eigenprüfung ausreichend, wann ist anwaltliche Begleitung geboten?
Die kurze Antwort: Eine vollständig eigenständige Prüfung durch den Käufer ohne rechtliche Begleitung ist bei einem Unternehmenskauf kaum sinnvoll. Das liegt nicht an der Komplexität juristischer Fachbegriffe, sondern an einem strukturellen Problem: Der Käufer kann nur prüfen, was er bekommt. Der anwaltliche Berater erkennt, was fehlt — und zieht daraus die richtigen Schlüsse.
Doch die Frage nach dem Umfang der rechtlichen Begleitung ist legitim und hängt von mehreren Faktoren ab. Bei einer Unternehmensnachfolge im engeren Familienkreis — etwa einem Generationenwechsel in einem Handwerksbetrieb, bei dem Käufer und Verkäufer jahrelang zusammengearbeitet haben — kann ein fokussierter Red Flag Report ausreichen. Bei einem Kauf von einem externen Verkäufer, einem Private-Equity-Haus oder im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens ist eine vollständige Legal Due Diligence mit eigenständigem Report unabdingbar.
Was sollte ein Investor in jedem Fall selbst prüfen können? Zunächst: die Vollständigkeit des Datenraums. Fehlen wesentliche Kategorien — Gesellschafterverträge, Bankdarlehen, behördliche Genehmigungen, aktuelle Jahresabschlüsse —, ist das bereits ein Frühindikator. Zudem lohnt ein Blick auf die Handelsregistereintragungen und die letzten drei bis fünf Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger. Diese Grundprüfung ist kostenlos und liefert erste Anhaltspunkte für eine tiefergehende anwaltliche Prüfung.
Die Regelverjährung nach § 195 BGB beträgt drei Jahre — wer Ansprüche aus Mängeln des Unternehmenskaufs geltend machen will, muss die Verjährungsuhr im Blick haben. Spätestens dann zahlt sich eine dokumentierte Due Diligence als Beweisgrundlage aus.
Verwandte Leistungen
Häufige Fragen zur Due Diligence beim Unternehmenskauf
Was kostet eine anwaltlich begleitete Due Diligence?
Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und vereinbartem Honorarmodell. Üblich sind Pauschal- oder Stundenhonorare gemäß Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG; die gesetzlichen Gebühren nach RVG bilden dabei die gesetzliche Untergrenze. Für eine belastbare Kostenschätzung ist die Transaktionsgröße, die Anzahl der Prüfbereiche und der voraussichtliche Datenraumumfang maßgeblich. Konkrete Beträge lassen sich nur nach Sachverhaltskenntnis nennen — eine erste Einschätzung erhalten Sie unter info@brandtfalk.com.
Welche Dokumente sollte der Verkäufer im Datenraum bereitstellen?
Der Datenraum sollte vollständige Gesellschaftsunterlagen (Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Gesellschafterbeschlüsse), Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre, alle wesentlichen Verträge (Kunden, Lieferanten, Miete, Darlehen), Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, IP-Schutzrechte, behördliche Genehmigungen sowie laufende und drohende Rechtsstreitigkeiten umfassen. Lücken im Datenraum sind häufig aussagekräftiger als vorhandene Unterlagen.
Was passiert, wenn nach Closing Risiken aufgedeckt werden, die in der Due Diligence nicht erkannt wurden?
Das hängt vom Kaufvertrag ab. Sofern der Verkäufer eine entsprechende Garantie gegeben hat, kann der Käufer Schadensersatz verlangen — innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen und Haftungsgrenzen. Ohne vertragliche Regelung greift das gesetzliche Sachmängelrecht (§§ 434 ff. BGB) nur eingeschränkt; zudem gilt die dreijährige Regelverjährung nach § 195 BGB. Der beste Schutz ist eine vollständige Due Diligence mit präzisem Garantiekatalog vor Signing.
Ist eine Due Diligence auch bei einer Unternehmensnachfolge im Mittelstand erforderlich?
Ja — auch bei familieninternen Nachfolgen oder dem Kauf durch einen langjährigen Mitgesellschafter. Vertrauen ersetzt keine Prüfung. Pensionsverpflichtungen, nicht dokumentierte Gesellschafterdarlehen, stille Verbindlichkeiten oder ungeklärte IP-Inhaberschaften können auch in vertrauensvollen Verhältnissen unerkannt bestehen. Ein fokussierter Red Flag Report schützt beide Seiten und ist eine Voraussetzung für die Finanzierung durch Kreditinstitute.
Wie verhält sich die Due Diligence zur Geheimhaltungspflicht des Verkäufers?
Der Interessenkonflikt zwischen Offenbarungspflicht und Vertraulichkeitsbedürfnis des Verkäufers wird durch ein beiderseitig verhandeltes NDA und eine sorgfältige Datenraumstruktur aufgelöst. Sensible Informationen — etwa Kundenlisten oder Forschungsdaten — können in einem abgestuften Datenraumzugang (Tier 1/Tier 2) stufenweise bereitgestellt werden. Das Vorgehen sollte zu Beginn des Prozesses verbindlich vereinbart werden.
Muss bei jedem Unternehmenskauf eine Fusionskontrolle durchgeführt werden?
Nein. Die kartellrechtliche Anmeldepflicht entsteht erst, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen des § 35 GWB überschritten sind. Bei mittelständischen Transaktionen unterhalb dieser Schwellen — weltweiter Gesamtumsatz aller Beteiligten über 500 Millionen Euro, Inlandsumsatz eines Beteiligten über 50 Millionen Euro und eines weiteren über 17,5 Millionen Euro — ist eine Anmeldung regelmäßig nicht erforderlich. Im Einzelfall ist die Schwellenwertprüfung gleichwohl frühzeitig durchzuführen, da ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot erhebliche Konsequenzen haben kann.
Die vorstehende Darstellung betrifft die typischen Verfahrensabläufe und Rechtsgrundlagen einer Due Diligence. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung Ihrer spezifischen Transaktion, der relevanten Vertragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsprechung. Zur Klärung, wie ein strukturierter Due-Diligence-Prozess auf Ihre geplante Akquisition wirkt, wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Prüfung Ihres Falls kontaktieren Sie info@brandtfalk.com.