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Gesellschaftsrecht, M&A & Unternehmensnachfolge · Rechtsgebiet 1 · Praxisleitfaden

Unternehmenskauf (M&A) – Maschinenbau: Praxisleitfaden

Unternehmenskauf (M&A) im Maschinenbau vollzieht sich entweder als Share Deal (Erwerb von Gesellschaftsanteilen, §§ 15 ff. GmbHG bzw.

Ein Maschinenbauunternehmen zu erwerben ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Entscheidungen, die ein Investor im deutschen Mittelstand treffen kann. Die Branche ist exportstark, kapitalintensiv und technologisch komplex – und genau das spiegelt sich in den rechtlichen Anforderungen einer Transaktion wider. Wer einen Maschinenbauer kauft, übernimmt nicht nur Maschinen und Aufträge, sondern auch Haftungsrisiken, Arbeitsverhältnisse, Gewährleistungsverpflichtungen und unter Umständen laufende Kartellverfahren.

Unternehmenskauf (M&A) im Maschinenbau vollzieht sich entweder als Share Deal (Erwerb von Gesellschaftsanteilen, §§ 15 ff. GmbHG bzw. AktG) oder als Asset Deal (Übernahme einzelner Vermögenswerte nach BGB/HGB). Beide Strukturen ziehen unterschiedliche Haftungsfolgen, Steuerlasten und Transaktionsrisiken nach sich, die vor Signing anwaltlich durchgeplant sein müssen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die rechtlichen Weichenstellungen – von der ersten Letter-of-Intent-Phase bis zum Closing und zur Post-Merger-Integration.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir die maßgeblichen Schritte: Strukturentscheidung Share/Asset Deal, Due-Diligence-Anforderungen im Maschinenbau, Kaufvertragsgestaltung und Garantieregime, Fusionskontrolle, Mitbestimmung/Betriebsübergang sowie Post-Closing-Integration.

Schritt 1: Share Deal oder Asset Deal – die Grundentscheidung mit weitreichenden Folgen

Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal ist die erste und wichtigste rechtliche Weichenstellung jeder M&A-Transaktion. Sie bestimmt, wer welche Risiken trägt – und wie hoch die Steuerbelastung auf beiden Seiten ausfällt.

Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft (der GmbH oder AG des Maschinenbauers) und tritt damit in sämtliche bestehenden Rechte und Pflichten der Gesellschaft ein. Die Abtretung von GmbH-Anteilen bedarf nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung; ein formloser Kaufvertrag wäre nichtig. Der Vorteil für den Verkäufer: Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist bei natürlichen Personen im Privatvermögen nach § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren privilegiert; für Kapitalgesellschaften greift das Schachtelprivileg nach § 8b KStG.

Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter – Maschinen, Patente, Kundenstamm, Vorräte, ausgewählte Verträge – vom Käufer individuell übernommen. Jedes Asset muss separat übertragen werden; Vertragsübernahmen erfordern regelmäßig die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Für den Käufer hat der Asset Deal den Vorteil, dass er Abschreibungsvolumen generieren kann (sogenanntes „Step-up"): Die erworbenen Wirtschaftsgüter werden mit dem Kaufpreis aktiviert und über ihre Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das ist im Maschinenbau mit hohen Anlagewerten besonders attraktiv.

In der Mandatspraxis sehen wir im Maschinenbau eine klare Tendenz: Strategische Käufer und Finanzinvestoren bevorzugen häufig den Share Deal, weil er die Transaktionskontinuität wahrt – laufende Kundenverträge, Lizenzen und Zertifizierungen (etwa ISO-Zertifikate oder Zulassungen nach Maschinenrichtlinie) bleiben bei der Gesellschaft und müssen nicht einzeln übertragen werden. Wo hingegen erhebliche Altrisiken bestehen – etwa Produkthaftungsansprüche aus bereits ausgelieferten Anlagen – ist der Asset Deal die schützendere Struktur für den Erwerber.

Schritt 2: Letter of Intent und Exklusivität – was im Vorvertragsstadium rechtlich gilt

Bevor eine strukturierte Due Diligence beginnt, fixieren Käufer und Verkäufer ihre Einigkeit über Grundstruktur, indikativen Kaufpreis und Prozessfahrplan im Letter of Intent (LOI, auch Absichtserklärung oder Term Sheet). Der LOI ist in Deutschland nach herrschender Auffassung regelmäßig nicht bindend hinsichtlich des Hauptvertrags – wohl aber hinsichtlich einzelner Nebenpflichten. Wer diesen Unterschied nicht versteht, zahlt ihn unter Umständen teuer.

Zwei Regelungen im LOI sind für den Maschinenbau-Investor besonders relevant. Erstens die Exklusivitätsklausel: Der Verkäufer verpflichtet sich für einen definierten Zeitraum – regelmäßig vier bis acht Wochen – keine Parallelverhandlungen zu führen. Ein Verstoß begründet Schadensersatzpflichten aus dem LOI selbst. Zweitens die Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA): Sie schützt technische Zeichnungen, Kundenlisten und Fertigungsgeheimnisse, die im Datenraum offengelegt werden. Im Maschinenbau ist das Schutzniveau des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG, in Kraft seit 2019) zu beachten; Know-how-Schutz setzt voraus, dass der Geheimnisinhaber angemessene Schutzmaßnahmen getroffen hat.

Nach unserer Erfahrung werden LOIs im Mittelstand häufig zu leichtfertig unterzeichnet. Käufer, die keine Kostenanpassungsklausel für den Fall des Scheiterns vereinbaren, riskieren erheblichen Verhandlungsaufwand ohne Ausgleich. Eine sauber formulierte „Break-Fee"-Regelung verhindert, dass der Verkäufer den Prozess abbricht, sobald ein Konkurrenzgebot vorliegt.

Schritt 3: Due Diligence im Maschinenbau – welche Prüffelder besonders kritisch sind

Die rechtliche, steuerliche und technische Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) ist das Herzstück jeder M&A-Transaktion. Im Maschinenbau gibt es Prüffelder, die branchenspezifisch besonderes Gewicht haben und die in anderen Sektoren weniger im Vordergrund stehen.

Produkthaftung und Gewährleistung: Maschinenbauer liefern Investitionsgüter mit langen Nutzungszyklen. Ansprüche aus Produkthaftung (ProdHaftG) können sich noch Jahre nach der Auslieferung einer Maschine realisieren. Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer diese Risiken vollständig. Die Due Diligence muss daher alle laufenden und angedrohten Gewährleistungs- und Produkthaftungsverfahren erfassen – und der Kaufvertrag muss durch Garantien oder Einbehalte (Escrow) adäquat abgesichert werden.

IP und Know-how: Schutzrechte sind im Maschinenbau ein zentraler Werttreiber. Die IP-Due-Diligence prüft, ob Patente, Gebrauchsmuster und eingetragene Designs auf die Zielgesellschaft – und nicht auf natürliche Personen des Gründers oder Gesellschafters – eingetragen sind. Nach § 16 PatG schützt ein Patent maximal 20 Jahre ab Anmeldetag; der Restschutzzeitraum beeinflusst die Bewertung erheblich. Daneben sind Softwarelizenzen für Steuerungssysteme (SPS, CAD/CAM) zu prüfen: Sind die Lizenzen unternehmensgebunden oder personengebunden? Können sie beim Share Deal fortgeführt werden?

Arbeitnehmerstruktur und Betriebsübergangsproblematik: Im Maschinenbau sind qualifizierte Fachkräfte – Konstrukteure, Zerspanungsmechaniker, Servicetechniker – entscheidend. Die Due Diligence erfasst die Altersstruktur der Belegschaft, Schlüsselpersonenabhängigkeiten und bestehende Betriebsvereinbarungen. Beim Asset Deal gilt § 613a BGB: Die Übernahme eines Betriebsteils führt kraft Gesetzes zum Übergang aller Arbeitsverhältnisse zu den bisherigen Konditionen. Der Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Arbeitnehmer können innerhalb von einem Monat nach Unterrichtung dem Übergang widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB); die Unterrichtungspflicht ist form- und inhaltsstreng.

Exportkontrolle und Dual-Use: Exportstarke Maschinenbauer unterliegen häufig Ausfuhrkontrollvorschriften. Maschinen und Technologien mit potenzieller militärischer Verwendung fallen unter die EU-Dual-Use-Verordnung und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Ein Verstoß gegen Ausfuhrverbote oder die Pflicht zur Einholung von Ausfuhrgenehmigungen kann erhebliche Bußgelder und Strafbarkeit der Geschäftsführung nach sich ziehen. Die Due Diligence muss die Exporthistorie, bestehende Genehmigungen und die Compliance-Dokumentation des Zielunternehmens vollständig erfassen.

Umwelt- und Anlagenrecht: Produktionsstätten im Maschinenbau sind häufig nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig. Altlasten auf dem Betriebsgrundstück können bei einem Share Deal auf den Käufer übergehen. Eine Altlastenuntersuchung und die Prüfung der Genehmigungslage sind daher unverzichtbar.

Welche Garantien und Haftungsregeln im Kaufvertrag zwingend sind?

Der Unternehmenskaufvertrag (Sale and Purchase Agreement, SPA) ist das zentrale Dokument der Transaktion. Er legt Kaufpreis, Closing-Bedingungen, Garantien und Rechtsbehelfe des Käufers fest. Im Maschinenbau-M&A sind bestimmte Vertragsklauseln nicht verhandelbar – wer auf sie verzichtet, trägt Risiken, die er hätte vermeiden können.

Das deutsche Recht sieht für den Unternehmenskauf kein eigenes gesetzliches Gewährleistungsregime vor. Die allgemeinen Regelungen des BGB – insbesondere §§ 433 ff. und §§ 434 ff. BGB für den Sachkauf – werden im Transaktionsrecht weitgehend vertraglich durch selbstständige Garantien (§ 311 Abs. 1 BGB) ersetzt. Garantien im SPA sind verschuldensunabhängige Einstandspflichten des Verkäufers: Erweist sich eine Garantieerklärung als unrichtig, schuldet der Verkäufer Schadensersatz in Form des Ausgleichs des Differenzschadens (sog. Warranty-Claim).

Typische Garantiefelder im Maschinenbau-SPA:

  • Richtigkeit der Jahresabschlüsse und der offengelegten Verbindlichkeiten
  • Vollständigkeit aller wesentlichen Verträge (Kundenverträge, Lieferantenverträge, Leasingverträge)
  • Ordnungsgemäßer Stand aller gewerblichen Schutzrechte und deren Inhaberschaft
  • Keine anhängigen oder angedrohten Gerichts-, Schieds- oder Behördenverfahren außer den offengelegten
  • Einhaltung aller Exportkontrollvorschriften und Umweltauflagen
  • Vollständigkeit der Arbeitsverhältnisse und Betriebsvereinbarungen

Haftungsgrenzen sind im deutschen Transaktionsrecht marktüblich. Nach unserer Erfahrung aus Maschinenbau-Transaktionen liegt die Gesamthaftungsobergrenze (Cap) häufig zwischen 20 % und 50 % des Kaufpreises, der De-minimis-Schwellenwert (Einzelanspruch) bei 0,1 % und der Basket (Aggregat-Freibetrag) bei 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises. Diese Größenordnungen sind Verhandlungspositionen, keine Rechtsnormen; sie sind im Einzelfall sorgfältig abzuwägen.

Eine besondere Rolle spielt die W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity Insurance): Käufer oder Verkäufer versichern Garantierisiken bei einem spezialisierten Versicherer. Im Maschinenbau kann das sinnvoll sein, wenn der Verkäufer auf Haftungsfreistellung besteht und der Käufer gleichwohl Sicherheit wünscht. Der Abschluss einer solchen Versicherung setzt eine fundierte Due Diligence voraus – Versicherer führen eigene Underwriting-Interviews durch.

Schritt 4: Fusionskontrolle – wann ist eine Anmeldung beim Bundeskartellamt erforderlich?

Ein Unternehmenskauf im Maschinenbau kann der Fusionskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegen. Das Vollzugsverbot gilt: Wer eine anmeldepflichtige Transaktion ohne Freigabe vollzieht, handelt ordnungswidrig.

Die Aufgreifschwellen nach § 35 GWB (Stand Juni 2026) sind kumulativ: Der weltweite Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen übersteigt 500 Mio. €, ein beteiligtes Unternehmen erzielt im Inland mehr als 50 Mio. € Umsatz, und ein weiteres beteiligtes Unternehmen erzielt im Inland mehr als 17,5 Mio. €. Daneben existiert eine transaktionswertbasierte Schwelle nach § 35 Abs. 1a GWB, die greift, wenn die Gegenleistung mehr als 400 Mio. € beträgt und das Zielunternehmen erhebliche Inlandstätigkeit entfaltet.

Wichtiger Hinweis: Die 12. GWB-Novelle ist geplant und könnte die Schwellenwerte verschieben. Vor dem Signing ist die aktuelle Rechtslage anwaltlich zu prüfen.

Für viele mittelständische Maschinenbau-Transaktionen sind diese Schwellen nicht erreicht. Gleichwohl ist immer zu prüfen, ob eine europäische Fusionskontrolle nach der EU-FKVO (Verordnung Nr. 139/2004) greift – die EU-Schwellen sind eigenständig und höher. Zudem können einzelne Bundesländer sektorspezifische Regelungen und Investitionsprüfungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) auslösen, wenn strategisch sensitive Technologie betroffen ist.

Schritt 5: Kaufpreismechanismus – Locked Box oder Closing Accounts?

Wie wird der endgültige Kaufpreis ermittelt? Das ist keine rein wirtschaftliche, sondern eine juristische Frage – denn der gewählte Mechanismus bestimmt, welche Partei das wirtschaftliche Risiko zwischen Signing und Closing trägt.

Beim Locked-Box-Mechanismus wird der Kaufpreis auf Basis eines historischen Bilanzstichtags (der „Locked-Box-Date") fixiert. Ab diesem Datum darf die Gesellschaft keine unerlaubten Mittelabflüsse an den Verkäufer oder verbundene Personen vornehmen (sog. Leakage). Der Käufer trägt das wirtschaftliche Risiko ab dem Locked-Box-Date und erhält im Gegenzug Rechtssicherheit über den Preis. Das ist besonders bei Private-Equity-Transaktionen im Maschinenbau verbreitet.

Bei Closing Accounts (auch: Completion Accounts) wird der Kaufpreis nach Closing anhand eines Stichtagsabschlusses angepasst. Typische Anpassungsparameter sind Nettoverschuldung (Net Debt), Working Capital und Cash. Das Verfahren gibt beiden Seiten Gewissheit über die wirtschaftlichen Verhältnisse zum tatsächlichen Übertragungszeitpunkt, ist aber aufwendiger in der Abwicklung und konfliktanfälliger.

Im deutschen Maschinenbau wächst die Akzeptanz des Locked-Box-Mechanismus. Er spart Zeit und reduziert Post-Closing-Streitigkeiten – vorausgesetzt, das Datenraum-Material erlaubt eine verlässliche Bewertung des Locked-Box-Stichtags.

Schritt 6: Closing, Vollzug und Post-Merger-Integration – was nach der Unterzeichnung zählt

Das Signing des SPA ist nicht das Ende, sondern die Mitte der Transaktion. Zwischen Signing und Closing liegen häufig Wochen oder Monate – ausgefüllt von der Erfüllung von Closing-Bedingungen (Conditions Precedent), insbesondere kartellrechtlicher Freigaben, behördlicher Genehmigungen und ggf. Gesellschafterbeschlüsse.

Beim GmbH-Share-Deal vollzieht sich die Anteilsübertragung mit der notariellen Beurkundung der Abtretungserklärung (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Der Erwerber wird mit Eintragung der Gesellschafterliste beim Handelsregister nach § 16 Abs. 1 GmbHG als Gesellschafter ausgewiesen. Bis dahin ist die Geschäftsführung anzuweisen, keine grundlegenden Änderungen vorzunehmen (Interim Operating Covenants).

Mikro-Fall: In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei einen Finanzinvestor beim Erwerb eines spezialisierten Maschinenbauers aus dem süddeutschen Raum (Dreischicht-Fertigung, rund 180 Mitarbeiter). Ausgangslage: Der Zielunternehmer wollte einen schnellen Share Deal; der Käufer hatte Bedenken wegen ungesicherter Produkthaftungsrisiken aus einer Altlieferung in ein Drittland. Vorgehen: Wir strukturierten eine Kombination aus qualifiziertem Garantiekatalog, einem Escrow-Betrag für die ersten zwei Jahre und einem separaten Haftungsfreistellungsregime für den identifizierten Altfall. Ergebnis: Das Closing wurde innerhalb von acht Wochen nach Signing vollzogen; die Parteien einigten sich auf eine sachgerechte Risikoverteilung, ohne den Kaufpreis grundlegend neu zu verhandeln.

Die Post-Merger-Integration (PMI) beginnt rechtlich bereits mit dem Closing. Gesellschaftsrechtlich sind die Gesellschafterversammlung und der Aufsichts- oder Beirat des erworbenen Unternehmens anzupassen. Führungswechsel, neue Unterschriftenregelungen und Bankvollmachten sind unverzüglich umzusetzen. Arbeitsrechtlich müssen Betriebsräte über wesentliche Änderungen nach § 111 BetrVG unterrichtet werden; Interessenausgleich und Sozialplan sind bei Restrukturierungsmaßnahmen frühzeitig einzuleiten.

Wie gut ist Ihr Unternehmen auf diese Phase vorbereitet? Nach unserer Erfahrung scheitern Integrationen nicht am Kaufvertrag, sondern an fehlender Governance-Klarheit in den ersten 100 Tagen nach dem Closing.

Was sind die häufigsten Fehler beim Unternehmenskauf im Maschinenbau?

In der Mandatspraxis beobachten wir regelmäßig wiederkehrende Fehler, die die Transaktion verteuern oder gefährden. Ihre Kenntnis schützt.

Fehler 1 – Strukturentscheidung ohne steuerliche Abstimmung: Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal wird häufig allein aus rechtlicher Sicht getroffen, ohne die steuerlichen Folgen auf Käufer- und Verkäuferseite zu modellieren. Eine fehlerhafte Strukturwahl kann erhebliche steuerliche Mehrbelastungen auslösen, die den Kaufpreisvorteil zunichtemachen.

Fehler 2 – Unvollständige IP-Due-Diligence: Schutzrechte sind auf natürliche Personen eingetragen, oder Lizenzverträge sind nicht übertragbar. Wer das erst nach Closing bemerkt, hat ein erhebliches Wertproblem.

Fehler 3 – Vernachlässigung der Exportkontroll-Compliance: Ein Maschinenbauer mit Lieferungen in Drittländer kann unter Exportkontrollrecht haftbar sein. Käufer, die das nicht prüfen, erwerben diese Verbindlichkeit unbemerkt.

Fehler 4 – Zu weiche Garantieregelungen: Pauschale Garantien ohne konkrete Definitionen und klare Anspruchsmechanismen sind im Streitfall schwer durchsetzbar. Der Teufel steckt im Definitionsteil des SPA.

Fehler 5 – Unterschätzung der Betriebsratsbeteiligungspflichten: Werden Betriebsräte zu spät informiert, riskiert der Erwerber nicht nur arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch Reputationsschäden, die die Integration erschweren.

Welche dieser Fehler in Ihrer konkreten Transaktion drohen, lässt sich nur durch eine strukturierte anwaltliche Analyse im Einzelfall beurteilen.

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Häufige Fragen zum Unternehmenskauf (M&A) im Maschinenbau

Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal beim Unternehmenskauf?

Beim Share Deal erwirbt der Käufer Gesellschaftsanteile und tritt in alle bestehenden Rechte und Pflichten der Zielgesellschaft ein – einschließlich Altverbindlichkeiten. Der Asset Deal erfasst nur die vereinbarten Einzelwirtschaftsgüter; Risiken aus nicht übernommenen Verbindlichkeiten verbleiben beim Verkäufer. Im Maschinenbau ist der Share Deal häufig strukturell einfacher (Verträge, Lizenzen, Zertifizierungen bleiben bei der Gesellschaft), der Asset Deal schützender bei Altrisiken. Die steuerlichen Folgen beider Strukturen unterscheiden sich erheblich und sind vor der Entscheidung zu modellieren.

Muss ein Unternehmenskauf im Maschinenbau beim Kartellamt angemeldet werden?

Eine Anmeldung beim Bundeskartellamt ist nach § 35 GWB erforderlich, wenn die Umsatzschwellen kumulativ überschritten sind: weltweit mehr als 500 Mio. €, ein Beteiligter im Inland mehr als 50 Mio. € und ein weiterer mehr als 17,5 Mio. €. Viele mittelständische Maschinenbau-Transaktionen erreichen diese Schwellen nicht. Gleichwohl ist stets zu prüfen, ob EU-Fusionskontrolle oder investitionsrechtliche Prüfung nach AWG greift. Das Vollzugsverbot gilt bis zur Freigabe; ein Verstoß ist bußgeldbewehrt.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Unternehmenskauf?

Beim Asset Deal (und bei wesentlichen Restrukturierungen nach dem Closing) sind Betriebsräte nach § 111 BetrVG zu unterrichten und zu beraten; bei Betriebsänderungen sind Interessenausgleich und Sozialplan erforderlich. Beim reinen Share Deal ohne operative Änderungen sind die Mitbestimmungsrechte geringer, aber Informationspflichten gegenüber dem Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG bestehen. Eine frühzeitige, rechtlich abgestimmte Kommunikation reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.

Wie lange dauert ein Unternehmenskauf im Maschinenbau typischerweise?

Die Zeitspanne von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Closing variiert erheblich. Einfachere Transaktionen unter mittelständischen Eigentümern können in drei bis fünf Monaten abgewickelt werden; komplexe Transaktionen mit kartellrechtlicher Anmeldung, W&I-Versicherung und internationalen Elementen benötigen häufig sechs bis zwölf Monate. Die Due-Diligence-Phase dauert im Maschinenbau erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen, abhängig vom Umfang des Datenraums und der Reaktionsgeschwindigkeit des Zielunternehmens.

Was versteht man unter einem Escrow-Konto im Unternehmenskauf?

Ein Escrow-Konto (Treuhandkonto) ist ein bei einem neutralen Treuhänder – meist einer Bank oder einem Notar – geführtes Konto, auf dem ein Teil des Kaufpreises einbehalten wird. Es dient der Absicherung von Garantieansprüchen des Käufers. Stellt sich eine Garantieerklärung des Verkäufers als unrichtig heraus, kann der Käufer seinen Schaden aus dem Escrow-Betrag befriedigen, ohne den Verkäufer gesondert in Anspruch nehmen zu müssen. Im Maschinenbau ist Escrow besonders sinnvoll bei ungesicherten Produkthaftungs- oder Umweltrisiken.

Was ist beim Erwerb von Patenten und Schutzrechten im Maschinenbau zu beachten?

Patente schützen technische Erfindungen nach § 16 PatG für maximal 20 Jahre ab Anmeldedatum. Im Rahmen der IP-Due-Diligence ist zu prüfen, ob alle Schutzrechte auf die Zielgesellschaft – und nicht auf Privatpersonen des Gesellschafters – eingetragen sind, ob Jahresgebühren ordnungsgemäß entrichtet wurden und ob Lizenzierungen Dritter bestehen, die die Nutzung einschränken. Nicht übertragbare Softwarelizenzen für Steuerungssoftware können die operative Fortführung nach dem Closing gefährden und sind besonders sorgfältig zu prüfen.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit bei Unternehmenskäufen und M&A-Transaktionen, insbesondere in der Maschinenbau- und Fertigungsbranche – von der Strukturentscheidung über die Due Diligence bis zum Post-Closing. Wir begleiten sowohl Käufer als auch Verkäufer durch alle Phasen der Transaktion: Vertragsgestaltung, Garantieverhandlung, Fusionskontrolle und Integration. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Konstantin Brandt · fachlich geprüft von Dr. Anne Lindner

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle eines Unternehmenskaufs im Maschinenbau. Ihr konkretes Vorhaben erfordert die Prüfung der spezifischen Unterlagen, Fristen und der einschlägigen Rechtsprechung. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen und eine strukturierte Einschätzung der Transaktionsrisiken erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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