MünchenBerlinMo–Fr 08:30–18:30
DE / EN
Wirtschaftskanzlei
für den Mittelstand
StartseiteInsightsRestrukturierung & InsolvenzDistressed M&A: Unternehmenskauf aus der Krise – Logistik: anwaltliche Beratung
Restrukturierung & Insolvenz · Rechtsgebiet 3 · Leistung

Distressed M&A: Unternehmenskauf aus der Krise – Logistik: anwaltliche Beratung

Distressed M&A – der Unternehmenskauf aus der Krise – bezeichnet den Erwerb eines Unternehmens oder wesentlicher Vermögensteile, das sich in einer Sanierungssituation oder im Insolvenzverfahren befindet.

Ein Logistikdienstleister mit zwölf Standorten, dreihundert Fahrzeugen und einem Umsatz im dreistelligen Millionenbereich gerät in Schieflage: Kraftstoffkosten explodieren, zwei Großkunden kündigen, die Hausbank zieht die Kreditlinie. Der Insolvenzantrag ist absehbar. Für einen strategischen Investor oder Finanzinvestor öffnet sich genau in diesem Moment ein Zeitfenster, das mit rechtlicher Präzision genutzt werden muss.

Distressed M&A – der Unternehmenskauf aus der Krise – bezeichnet den Erwerb eines Unternehmens oder wesentlicher Vermögensteile, das sich in einer Sanierungssituation oder im Insolvenzverfahren befindet. Rechtsgrundlagen sind die Insolvenzordnung (InsO) sowie das allgemeine Schuldrecht des BGB; die Transaktion folgt eigenen Regeln, die sich von einem klassischen Share- oder Asset-Deal erheblich unterscheiden. Für Investoren im Logistiksektor bietet diese Konstellation Erwerbschancen zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen – verbunden mit spezifischen Risiken, die eine anwaltlich geführte Due Diligence und Vertragsgestaltung zwingend erfordern.

Dieser Beitrag erläutert den Rechtsrahmen, die typischen Transaktionsstrukturen, die branchenspezifischen Besonderheiten im Logistikbereich sowie die entscheidungsrelevanten Handlungsschritte für Investoren.

Was unterscheidet Distressed M&A vom klassischen Unternehmenskauf?

Im Distressed M&A treffen Käufer und Verkäufer nicht auf Augenhöhe und in freier Verhandlungsführung zusammen. Der Verkäufer – oder nach Insolvenzantrag der Insolvenzverwalter – steht unter erheblichem Zeitdruck, da die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit nach § 15a InsO spätestens drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes greift; bei Überschuldung im Sinne des § 19 InsO beträgt die Frist sechs Wochen. Diese Fristen strukturieren die Handlungsmöglichkeiten des Investors ebenso wie die des Managements.

Hinzu kommt: Im eröffneten Insolvenzverfahren verliert die Geschäftsführung die Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen. Der Insolvenzverwalter handelt als alleiniger Ansprechpartner für Transaktionen. Das Insolvenzrecht überlagert das allgemeine Gesellschafts- und Vertragsrecht in wesentlichen Punkten und schafft ein eigenes Transaktionsregime.

Für den Logistiksektor ist diese Konstellation nicht abstrakt. In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig Situationen, in denen etablierte Spediteure, Lagerhaltungsunternehmen oder Netzwerklogistiker in die finanzielle Schieflage geraten – ausgelöst durch volatile Diesel- und Energiepreise, Fahrermangel, kurzfristige Volumenverluste bei Industriekunden oder überhöhte Investitionen in Fuhrpark und Lagerfläche.

Welche Transaktionsstrukturen kommen im Distressed M&A infrage?

Die Wahl der Transaktionsstruktur entscheidet über Haftungsübernahme, Geschwindigkeit und letztlich den Kaufpreis. Im Distressed M&A stehen grundsätzlich drei Konstellationen zur Verfügung, die je nach Stadium der Krise unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen.

Asset Deal (übertragende Sanierung): Der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände – Fahrzeugflotte, Lagerverträge, Kundenstamm, Mitarbeiter – ist die häufigste Struktur im Logistikbereich. Der Käufer übernimmt selektiv, was er will, und lässt Altverbindlichkeiten beim insolventen Rechtsträger zurück. Die Haftungsisolierung ist der entscheidende Vorteil; Nachteile entstehen durch den erforderlichen Übergang von Vertragsverhältnissen (Zustimmungserfordernisse) und Mitarbeitern nach § 613a BGB.

Share Deal: Der Erwerb der Gesellschaftsanteile kommt im vorinsolvenzlichen Stadium in Betracht, wenn das Unternehmen noch handlungsfähig ist und eine außergerichtliche Sanierung angestrebt wird. Für den Investor bedeutet dies: Er erwirbt auch die Altverbindlichkeiten. Warrantien und Freistellungen sind in dieser Struktur besonders sorgfältig zu verhandeln.

Investorenvereinbarung / PrepackInsolvenz: Einer der ausgereiften Gestaltungsansätze ist die koordinierte Vorbereitung einer Insolvenzplantransaktion oder einer vorbereiteten übertragenden Sanierung (sogenannte Prepack-Struktur), bei der Investor, Insolvenzverwalter und wesentliche Gläubiger vorab Einigkeit über die Transaktionsbedingungen herstellen. Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, in Kraft seit dem 1. Januar 2021) hat den vorinsolvenzlichen Gestaltungsspielraum erheblich erweitert und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingriff in Gläubigerrechte ohne formelles Insolvenzverfahren.

Welche Struktur die richtige ist, hängt von der Krisenphase, dem Wert der Zielgesellschaft, der Gläubigerstruktur und dem Zeithorizont des Investors ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Betriebsübergang nach § 613a BGB: Die unterschätzte Weichenstellung im Logistiksektor

Kaum eine Norm prägt Distressed-M&A-Transaktionen im Logistikbereich so nachhaltig wie § 613a BGB. Gehen beim Asset Deal Betrieb oder Betriebsteile auf den Käufer über, treten kraft Gesetzes alle Arbeitsverhältnisse mit ihren bisherigen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Der Erwerber haftet zudem für rückständige Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, die vor dem Übergang entstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen solidarisch.

Im Insolvenzverfahren gelten Modifikationen: Der Insolvenzverwalter kann Arbeitsverhältnisse mit einer Frist von maximal drei Monaten kündigen (§ 113 InsO), was dem Erwerber die Möglichkeit gibt, die Personalstruktur des Logistikunternehmens neu zu definieren. Dennoch bleibt die Informations- und Widerspruchspflicht gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern verpflichtend; fehlerhafte Unterrichtungen können den Betriebsübergang rechtlich destabilisieren.

In der Mandatspraxis sehen wir immer wieder Investoren, die den Personalübergang unterschätzen – insbesondere bei Logistikunternehmen mit mehreren Tarifverträgen, unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen für Fahrer, Lageristen und Verwaltung sowie Betriebsratspflichten. Hier entscheidet die Qualität der arbeitsrechtlichen Due Diligence über den Transaktionserfolg.

Anfechtungsrisiken nach InsO: Warum Due Diligence keine Formalie ist

Ein häufig unterschätztes Risiko im Distressed M&A ist die insolvenzrechtliche Anfechtung. Wurden vor der Transaktion Zahlungen oder Sicherheiten zugunsten einzelner Gläubiger erbracht, kann der Insolvenzverwalter diese anfechten und Rückgewähr verlangen. Für den Investor ist dies relevant, wenn er in der Vorkrise beispielsweise Darlehen gewährt, Sicherheiten erhalten oder Lieferverträge zu außergewöhnlichen Konditionen geschlossen hat.

Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO erfasst in der Regel Rechtshandlungen der letzten vier Jahre vor Insolvenzantrag, soweit der Schuldner mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelte und der andere Teil dies kannte. Für Logistikinvestoren, die als Kunden oder Partner des Zielunternehmens engen Kontakt zur Geschäftsführung pflegten, ist dieses Risiko besonders relevant.

Eine sorgfältige Due Diligence muss daher nicht nur die aktuelle Finanzlage, sondern auch die Zahlungshistorie der letzten Jahre analysieren. Welche Gläubiger wurden in welchem Umfang bevorzugt bedient? Wurden ungesicherte Kreditlinien kurzfristig besichert? Gibt es Zahlungen an verbundene Unternehmen oder Gesellschafter in der Krise?

Branchenspezifische Risiken im Logistik-Distressed-M&A

Der Logistiksektor weist strukturelle Besonderheiten auf, die in keiner anderen Branche in dieser Kombination auftreten und die den Transaktionsprozess signifikant prägen.

Konzessionen und Lizenzen: Güterkraftverkehrslizenzen (Gemeinschaftslizenzen nach der EU-Verordnung 1072/2009, Kabotagegenehmigungen) sind an den Rechtsträger gebunden und gehen nicht automatisch auf den Erwerber über. Im Asset Deal müssen entsprechende Neuanträge bei den zuständigen Behörden gestellt werden – ein Prozess, der Wochen in Anspruch nehmen kann und die Betriebskontinuität gefährdet. Die anwaltliche Begleitung muss diese Genehmigungsfragen von Beginn an in die Transaktionsplanung einbeziehen.

Leasingverträge und Fuhrpark: Ein erheblicher Teil der Logistikaktiva ist in der Regel über Finanzierungsleasing oder operative Leasingverträge finanziert. Diese Verträge erlöschen nicht automatisch im Insolvenzverfahren; der Insolvenzverwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht, ob er Verträge erfüllt oder ablehnt. Für den Investor bedeutet dies: Die Fortführung des Fuhrparks hängt von Entscheidungen des Insolvenzverwalters und der Leasinggesellschaften ab, die in enger Abstimmung zu verhandeln sind.

Kundenbindung und Vertragstransfer: Logistikverträge mit Industriekunden enthalten regelmäßig Change-of-Control-Klauseln oder Kündigungsrechte bei Insolvenz des Dienstleisters. Der Käufer muss daher frühzeitig prüfen, welche Kundenverträge nach dem Erwerb tatsächlich fortgeführt werden können. Eine vertrauliche Kommunikation mit Schlüsselkunden noch während der Transaktionsphase ist häufig entscheidend, um den Kundenstamm zu sichern.

Immobilien und Infrastruktur: Lager- und Umschlagsflächen, Werkstatträume und Tankstellen sind häufig gemietet oder gepachtet. Im Insolvenzverfahren hat auch der Vermieter besondere Rechte; Mietverträge bedürfen der gesonderten Analyse, ob und zu welchen Konditionen sie übernommen werden können.

Aus der Mandatspraxis: In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei einen mittelständischen Logistikdienstleister aus dem Bereich Kontraktlogistik, der ein insolventes Systemlogistikunternehmen im Wege der übertragenden Sanierung erwerben wollte. Ausgangslage: Das Zielunternehmen betrieb sieben Standorte, beschäftigte rund 280 Mitarbeiter und hielt Güterkraftverkehrslizenzen sowie umfangreiche Leasingverträge. Vorgehen: BRANDT & FALK führte eine beschleunigte Legal Due Diligence innerhalb von zehn Werktagen durch, verhandelte mit dem Insolvenzverwalter eine Investorenvereinbarung, klärte mit den Behörden den Lizenzübergang und strukturierte den Personalübergang in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat. Ergebnis: Die Transaktion konnte innerhalb von sechs Wochen nach Insolvenzeröffnung vollzogen werden. Der Investor übernahm einen operativ bereinigten Betrieb mit dem wesentlichen Kundenstamm. Die genaue wirtschaftliche Bilanz war im Einzelfall abhängig von Kaufpreisstruktur, Sanierungsbeiträgen der Gläubiger und Anlaufkosten.

Wie läuft der Transaktionsprozess im Distressed M&A ab?

Die übertragende Sanierung oder der Erwerb aus dem Insolvenzverfahren unterliegt einem von klassischen M&A-Transaktionen abweichenden Zeitregime. Schnelligkeit ist keine Option, sondern strukturelle Notwendigkeit – denn jede Woche Betriebsfortführung ohne rechtlich gesicherte Investorengrundlage verursacht Kosten zu Lasten der Insolvenzmasse.

Typische Phasen im Überblick:

  1. Ersterkundung und NDA: Erste Kontaktaufnahme mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter oder dem Management in der Vorkrise; Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung und Zugang zum Datenraum.
  2. Beschleunigte Due Diligence: Im Insolvenzverfahren beträgt das Zeitfenster für eine Due Diligence häufig nur zwei bis vier Wochen. Für den Logistiksektor sind die Schwerpunkte: Lizenzen, Fuhrpark, Leasingverträge, Kundenbindungsrisiken, Arbeitsverhältnisse, Altlasten und Anfechtungsrisiken.
  3. Indikatives Angebot und Bieterverfahren: Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich zur bestmöglichen Verwertung der Masse verpflichtet. Er wird in der Regel ein strukturiertes Bieterverfahren durchführen. Das bindende Angebot muss präzise formuliert sein, da nachträgliche Anpassungen nur eingeschränkt möglich sind.
  4. Verhandlung und Signing: Der Unternehmenskaufvertrag im Distressed M&A unterscheidet sich wesentlich von klassischen SPA-Strukturen: Gewährleistungen des Insolvenzverwalters sind auf ein Minimum reduziert; der Käufer erwirbt weitgehend „as is". Käuferseitige Schutzinstrumente müssen daher in der Due-Diligence- und Kaufpreisgestaltung verankert werden.
  5. Vollzug und Integration: Nach Signing erfolgt der behördliche Vollzug (Lizenzen, Registereintragungen), die Unterrichtung der Arbeitnehmer nach § 613a BGB und die operative Integration des übernommenen Betriebs.

Welche Haftungsrisiken trägt der Investor beim Unternehmenskauf aus der Krise?

Investoren treten dem Distressed M&A häufig mit der Vorstellung entgegen, der Kauf aus der Insolvenz sei ein „sauberer Schnitt". Das trifft auf wesentliche Verbindlichkeiten zu – nicht aber auf alle Risiken.

Im Asset Deal übernimmt der Erwerber kraft Gesetzes bestimmte Haftungen, die sich seiner Disposition entziehen. Neben § 613a BGB (Arbeitsverhältnisse) ist besonders § 75 AO zu beachten: Bei Erwerb eines Unternehmens oder Betriebs haftet der Erwerber für betriebliche Steuern, die im letzten Jahr vor dem Erwerb und im laufenden Jahr entstanden sind, soweit sie auf den erworbenen Betrieb entfallen. Diese Steuerhaftung ist für den Logistiksektor besonders relevant, da Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer regelmäßig erhebliche Positionen darstellen.

Außerdem: Umweltaltlasten auf Betriebsgrundstücken gehen nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern haften am Grundstück. Wer im Rahmen eines Distressed-M&A-Deals Lager- und Umschlagsflächen oder Tankstellengrundstücke erwirbt oder Mietverträge übernimmt, muss Bodenkontaminationen in die Due Diligence einbeziehen.

In der Mandatspraxis sehen wir, dass gerade mittelständische Investoren diese Sekundärrisiken unterschätzen, weil der Fokus auf der betriebswirtschaftlichen Sanierungsperspektive liegt. Anwaltliche Begleitung schafft hier Klarheit, bevor verbindliche Angebote abgegeben werden.

Fusionskontrolle und weitere Genehmigungsverfahren

Auch eine Transaktion aus der Insolvenz unterliegt den Regeln der Fusionskontrolle, sofern die gesetzlichen Aufgreifschwellen erreicht sind. Nach § 35 GWB ist beim Bundeskartellamt anzumelden, wenn der gemeinsame weltweite Umsatz aller beteiligten Unternehmen 500 Millionen Euro übersteigt, ein beteiligtes Unternehmen einen deutschen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro erzielt und ein weiteres beteiligtes Unternehmen einen deutschen Umsatz von mehr als 17,5 Millionen Euro aufweist. Das Vollzugsverbot nach § 41 GWB gilt auch im Insolvenzverfahren uneingeschränkt; Verstöße können Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes nach sich ziehen.

Im Logistiksektor ist zudem sektorspezifisches Regulierungsrecht zu beachten: Güterkraftverkehrsrecht, ggf. Eisenbahnrecht (bei Schienengüterverkehr), Hafenrecht oder Luftfrachtregulierung – je nach Leistungsprofil des Zielunternehmens. Diese Genehmigungsverfahren sind in die Transaktionsplanung zu integrieren und dürfen nicht als nachgelagerte Formalitäten behandelt werden.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen zum Unternehmenskauf aus der Krise im Logistiksektor

Was ist der Unterschied zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal im Distressed M&A?

Beim Asset Deal erwirbt der Investor gezielt einzelne Vermögensgegenstände – Fuhrpark, Lagerverträge, Lizenzen, Mitarbeiter – und lässt Altverbindlichkeiten beim insolventen Rechtsträger zurück. Beim Share Deal übernimmt er sämtliche Anteile und damit auch alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Insolvenzverfahren ist der Asset Deal regelmäßig die bevorzugte Struktur, da er eine weitgehende Haftungsisolierung erlaubt. Die Wahl hängt von der Krisenphase, der Gläubigerstruktur und der Haftungslandschaft im Einzelfall ab.

Gehen Güterkraftverkehrslizenzen automatisch auf den Käufer über?

Nein. Güterkraftverkehrslizenzen sind personenbezogen und an den jeweiligen Rechtsträger gebunden. Im Asset Deal muss der Erwerber eigene Lizenzen beantragen; ein automatischer Übergang findet nicht statt. Die Bearbeitungszeit bei den zuständigen Behörden kann mehrere Wochen betragen. Eine frühzeitige behördliche Kommunikation ist daher zwingende Voraussetzung für eine reibungslose Betriebsfortführung nach dem Erwerb.

Welche Arbeitnehmerrechte sind beim Erwerb eines insolventen Logistikunternehmens zu beachten?

Zentrales Instrument ist § 613a BGB, der den Übergang aller Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber bei einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang anordnet. Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter Arbeitsverhältnisse mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten nach § 113 InsO kündigen. Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang zu widersprechen; fehlerhafte Unterrichtungen können rechtliche Risiken auslösen. Eine sorgfältige arbeitsrechtliche Due Diligence und begleitende Kommunikation mit dem Betriebsrat sind unerlässlich.

Wann ist die Fusionskontrolle beim Distressed M&A relevant?

Auch bei einem Erwerb aus dem Insolvenzverfahren gelten die Aufgreifschwellen der §§ 35 ff. GWB uneingeschränkt. Werden die Umsatzschwellen überschritten, ist eine Anmeldung beim Bundeskartellamt (oder der EU-Kommission) vor dem Vollzug zwingend. Das Vollzugsverbot greift auch im Insolvenzkontext; Zuwiderhandlungen können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die Fusionskontrollprüfung sollte daher frühzeitig in die Transaktionsplanung integriert werden.

Was ist der Anfechtungszeitraum im Insolvenzrecht und was bedeutet das für Investoren?

Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO erfasst in der Regel Rechtshandlungen der letzten vier Jahre vor dem Insolvenzantrag. Investoren, die in der Vorkrise als Geschäftspartner Zahlungen erhalten oder Sicherheiten gestellt bekommen haben, können mit Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters konfrontiert werden. Eine Due Diligence muss daher auch die Zahlungshistorie der Vorperiode analysieren und potenzielle Anfechtungsrisiken quantifizieren.

Was leistet das StaRUG bei einem vorinsolvenzlichen Restrukturierungsfall?

Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, seit dem 1. Januar 2021 in Kraft) ermöglicht die Sanierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen außerhalb des Insolvenzverfahrens. Es erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingriff in Gläubigerrechte per Restrukturierungsplan, ohne dass ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet werden muss. Für Investoren schafft das StaRUG die Möglichkeit, an einem früheren Sanierungsstadium teilzunehmen und günstigere Transaktionsbedingungen auszuhandeln.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung von Unterlagen, Fristen und der einschlägigen Rechtsprechung. Entscheidungsrelevante Weichenstellungen – Transaktionsstruktur, Angebotsbindung, Genehmigungsplanung – sollten anwaltlich begleitet sein, bevor Verbindlichkeit entsteht.

Für eine fachliche Einschätzung Ihrer Situation schreiben Sie an info@brandtfalk.com.

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren sowie bei Distressed-M&A-Transaktionen – einschließlich branchenspezifischer Mandate im Logistik- und Transportsektor. Die Beratung umfasst Legal Due Diligence, Vertragsgestaltung und die Begleitung von Behördenverfahren im Zusammenhang mit übertragenden Sanierungen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Julia Falk · fachlich geprüft von Dr. Matthias Wegener

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

Sprechen wir über Ihren Fall

Schildern Sie uns Ihre Situation — wir antworten innerhalb eines Werktags. Alternativ schreiben Sie an info@brandtfalk.com.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung. Bitte übermitteln Sie über dieses Formular keine vertraulichen Details — die Vertiefung erfolgt im Gespräch.