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Distressed M&A: Unternehmenskauf aus der Krise – Logistik: Rechtslage und Optionen

Beim Distressed M&A — dem Unternehmenskauf aus der Krise — stehen Investoren vor einer strukturierten Wahl zwischen dem vorinsolvenzlichen Asset Deal, dem Erwerb im Schutzschirmverfahren und dem Kauf aus dem eröffneten Insolvenzverfahren.

Ein mittelständisches Logistikunternehmen mit 120 Fahrzeugen, langjährigen Kundenverträgen und einem eingespielten Fahrerpool steht vor der Insolvenz. Die Geschäftsführung hat die Antragspflicht nach § 15a InsO im Blick — drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung — doch ein potenzieller Erwerber hat bereits Interesse signalisiert. Für den Investor stellt sich die entscheidende Frage: Kaufe ich das Unternehmen, bevor der Insolvenzantrag gestellt wird, oder warte ich auf das eröffnete Verfahren? Die Antwort bestimmt Preis, Haftungsrisiko und Handlungsspielraum fundamental.

Beim Distressed M&A — dem Unternehmenskauf aus der Krise — stehen Investoren vor einer strukturierten Wahl zwischen dem vorinsolvenzlichen Asset Deal, dem Erwerb im Schutzschirmverfahren und dem Kauf aus dem eröffneten Insolvenzverfahren. Jede Variante folgt einem eigenständigen Rechtsrahmen aus InsO und BGB, verknüpft unterschiedliche Haftungsrisiken und erfordert präzises Timing. Wer die Entscheidungsparameter kennt, sichert sich erhebliche Vorteile bei Preis und Absicherung.

Dieser Beitrag analysiert die drei Hauptinstrumente des Distressed M&A im deutschen Recht, ordnet sie für die Logistikbranche ein und zeigt, welche Schritte Investoren in der Vorkaufsphase, während der Transaktion und nach dem Closing zwingend vorsehen sollten.

Was macht die Logistikbranche zum typischen Distressed-M&A-Zielmarkt?

Der Unternehmenskauf aus der Krise konzentriert sich in der Logistikbranche nicht zufällig: Schwankende Dieselkosten, kapitalintensive Fuhrparkstrukturen, enge Margen im Subunternehmermodell und volatile Auftragslage aus dem Einzelhandel und der Industrie erzeugen strukturell erhöhtes Insolvenzrisiko. Hinzu kommen regulatorische Belastungen durch den gesetzlichen Mindestlohn — seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € je Stunde — der im fahrerzentrierten Geschäftsmodell unmittelbar auf die Personalkosten wirkt.

In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass Logistikunternehmen in der Krise über erhebliche Vermögenswerte verfügen, die im freien Verkauf kaum realisierbar wären: Konzessionen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), langjährige Rahmenverträge mit Auftraggebern aus dem Lebensmittel- und Pharmabereich sowie eingespielte Fahrerstämme mit spezifischen Qualifikationen (ADR, Gefahrgut). Genau diese Vermögenswerte begründen den strategischen Wert einer Krisenakquisition.

Für den Investor im Mittelstand stellt sich daher die Frage nicht ob, sondern wie er den Kaufprozess strukturiert. Denn die Wahl des Akquisitionsweges — vorinsolvenzlich oder im Verfahren — entscheidet über die Bindung dieser Vermögenswerte, die Fortführungsfähigkeit der Kundenbeziehungen und die Haftungsfreistellung von Altverbindlichkeiten.

Welche drei Akquisitionswege gibt es beim Distressed M&A?

Das deutsche Recht kennt für den Kauf eines Krisenunternehmens drei strukturell verschiedene Wege, die sich nach dem Stadium des Insolvenzverfahrens und der gewählten Transaktionstechnik unterscheiden. Jeder Weg hat einen charakteristischen Rechtsrahmen, eine eigene Risikostruktur und typische Einsatzbedingungen in der Logistikbranche.

Erstens: der vorinsolvenzliche Asset Deal nach BGB/HGB, noch vor Antragstellung. Hier erwirbt der Käufer einzelne Vermögensgegenstände oder einen funktionsfähigen Betrieb vom Schuldner selbst. Das Instrument bietet Gestaltungsfreiheit, ist aber anfechtungsrechtlich exponiert: Nach § 133 InsO kann der spätere Insolvenzverwalter Rechtshandlungen aus den vergangenen vier Jahren anfechten, wenn eine Benachteiligungsabsicht des Schuldners vorliegt und der Gläubiger diese kannte. Für den Investor bedeutet das: Zu offenkundig günstige Preise, zu kurze Zahlungsfristen oder dokumentierte Kenntnis von der Krise des Verkäufers können die Transaktion nachträglich zu Fall bringen.

Zweitens: der Erwerb im Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) oder in der Eigenverwaltung (§ 270a InsO). Das Unternehmen hat den Insolvenzantrag gestellt, die Geschäftsführung führt aber unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Der Investor kauft in einem halbstrukturierten Prozess, der es dem Schuldnerunternehmen ermöglicht, einen Insolvenzplan vorzulegen oder das Unternehmen übertragen zu lassen.

Drittens: der übertragende Sanierung (Asset Deal aus dem eröffneten Regelinsolvenzverfahren). Hier handelt der Insolvenzverwalter; er veräußert den Betrieb oder Betriebsteile im Wege eines geordneten M&A-Prozesses. Die übertragende Sanierung ist der in der Logistikpraxis häufigste Weg — weil der Insolvenzverwalter Handlungsdruck hat, die Betriebsfortführung begrenzt ist und Investoren bei strukturierter Bieterkonkurrenz oft zu marktgerechten Preisen erwerben können.

Anfechtungsrisiken beim vorinsolvenzlichen Erwerb — Wie schützt sich der Investor?

Die größte rechtliche Gefahr beim Kauf aus der vorinsolvenzlichen Krise liegt in der insolvenzrechtlichen Anfechtung. Ein Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Verfahrens feststellt, dass der Investor den Betrieb zu einem nicht marktgerechten Preis erworben hat, wird prüfen, ob §§ 129 ff. InsO greifen. Besonderes Augenmerk gilt der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO: Der Anfechtungszeitraum beträgt in der Regel vier Jahre für kongruente Deckungen — ein erheblicher Risikohorizont.

Welche Dokumentation schützt den Investor wirksam? Drei Elemente sind zwingend: Erstens eine unabhängige Bewertung des Kaufpreises (Fairness Opinion oder gutachterliche Stellungnahme), die zeitnah vor dem Signing erstellt wird. Zweitens eine vollständige Due-Diligence-Dokumentation, die zeigt, dass der Investor zum Zeitpunkt des Erwerbs keine sichere Kenntnis von einer Benachteiligungsabsicht hatte. Drittens vertragliche Rücktrittsrechte und Kaufpreisanpassungsklauseln für den Fall, dass sich die finanzielle Lage des Verkäufers als schwerwiegender herausstellt, als dargestellt.

In der Mandatspraxis berät die Kanzlei Unternehmen, die als strategische Investoren in vorinsolvenzliche Logistikprozesse einsteigen. Die zentrale Stellschraube ist die Preisgestaltung: Liegt der Kaufpreis erkennbar unter dem Liquidationswert, ist das Anfechtungsrisiko erheblich erhöht. Liegt er nahe am Fortführungswert, ist die Anfechtungsanfälligkeit deutlich geringer — auch wenn der absolute Preis niedrig wirkt.

Die übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren: Strukturmerkmale und Logistik-Besonderheiten

Die übertragende Sanierung ist die rechtlich robusteste Form des Distressed M&A. Der Insolvenzverwalter überträgt auf Grundlage des § 159 InsO (Berichtstermin) Betriebsteile oder den Gesamtbetrieb auf einen Erwerber. Das Kernmerkmal: Der Erwerber übernimmt grundsätzlich keine Altverbindlichkeiten des insolventen Unternehmens — ein Vorteil, der beim vorinsolvenzlichen Deal nur durch sorgfältige Vertragsgestaltung und ausdrückliche Ausschlussklauseln erreicht werden kann.

Für Logistikunternehmen ist dabei eine Besonderheit zu beachten: Der Betriebsübergang nach § 613a BGB wirkt auch im Insolvenzverfahren. Arbeitnehmer, die im übertragenen Betrieb oder Betriebsteil tätig sind, gehen mit über; eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs bleibt unzulässig. Gleichwohl können im eröffneten Verfahren — mit Zustimmung des Insolvenzverwalters und nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung — betriebsbedingte Kündigungen unter erleichterten Voraussetzungen ausgesprochen werden, insbesondere wenn ein Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart wurde.

Was bedeutet das konkret für einen Logistikbetrieb mit 60 Fahrern? Der Investor übernimmt alle gewerblich eingesetzten Fahrer, deren Arbeitsverhältnisse nicht vor dem Übergang rechtswirksam beendet wurden. Er tritt in die bestehenden Arbeitsbedingungen ein. Für das Kostenmodell des Erwerbers ist entscheidend, welche Fahrer tatsächlich gebraucht werden — das muss in der Due Diligence vor dem Bieterverfahren belastbar geplant werden, nicht danach.

Ein weiteres Logistik-Spezifikum betrifft Konzessionen und Lizenzen. Güterverkehrsgenehmigungen nach dem GüKG sind nicht automatisch übertragbar; sie sind personenbezogen und an den Konzessionsinhaber gebunden. Der Investor muss frühzeitig — parallel zum Kaufprozess — bei der zuständigen Behörde (in der Regel das Bundesamt für Logistik und Mobilität, BALM) neue Genehmigungen beantragen oder einen Fachkundigen benennen. Dieser Genehmigungsvorlauf ist in der Praxis der häufigste Grund für Verzögerungen beim Closing.

StaRUG als vorinsolvenzlicher Sanierungsweg — Wann ist er für Investoren relevant?

Seit dem 1. Januar 2021 steht mit dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ein weiterer Sanierungsweg zur Verfügung, der zwischen klassischer Krise und Insolvenzverfahren angesiedelt ist. Für Investoren ist er vor allem relevant, wenn das Zielunternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, aber eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 InsO vorliegt.

Das StaRUG ermöglicht dem Schuldner, Restrukturierungspläne aufzustellen, die auch gegen den Willen einzelner Gläubigergruppen bestätigt werden können — unter bestimmten Mehrheitsschwellen im gestuften Abstimmungsverfahren. Für einen potenziellen Investor, der als Erwerber auftreten will, ist das Instrument mittelbar interessant: Er kann als Planfinanzierer oder durch eine begleitende Kapitalmaßnahme in den Restrukturierungsprozess eintreten und dabei eine Beteiligung erwerben, ohne einen klassischen Asset Deal durchführen zu müssen.

In der Praxis sehen wir jedoch, dass Logistikunternehmen das StaRUG seltener nutzen als Branchen mit komplexeren Finanzierungsstrukturen. Der Hauptgrund: Das Instrument setzt eine strategisch handlungsfähige Geschäftsführung voraus, die den Restrukturierungsbeauftragten koordiniert und den Gläubigern gegenübertritt. In vielen mittelständischen Logistikfällen, die uns erreichen, ist diese Handlungsfähigkeit bereits eingeschränkt, wenn der erste Kontakt aufgenommen wird.

Due Diligence bei Distressed-Targets in der Logistik — Wo liegen die versteckten Risiken?

Eine vollständige Due Diligence ist beim Distressed M&A aus zwei Gründen besonders anspruchsvoll: Die Datenlage ist regelmäßig schlechter als bei einem gesunden Unternehmen, und der Zeitdruck ist erheblich höher. Dennoch ist die sorgfältige Prüfung die entscheidende Grundlage — sowohl für die Bewertung als auch für die spätere Anfechtungsfestigkeit.

Für Logistikunternehmen identifizieren wir in der Mandatspraxis regelmäßig fünf Risikobereiche, die besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Fuhrpark-Lasten: Fahrzeuge sind typischerweise über Finanzierungsleasing oder Sale-and-Leaseback-Konstruktionen belastet. Der wirtschaftliche Eigentümer ist in diesen Fällen nicht der Schuldner. Die Vertragsstruktur muss in der rechtlichen Due Diligence vollständig erfasst werden, um zu verstehen, was tatsächlich erworben werden kann.
  • Kundenverträge mit Change-of-Control-Klauseln: Rahmenverträge mit Auftraggebern aus dem Lebensmittel-, Pharma- oder Automobilbereich enthalten häufig Klauseln, die im Falle eines Eigentümerwechsels ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers begründen. Diese Klauseln müssen vor dem Signing identifiziert und — soweit möglich — mit dem Auftraggeber adressiert werden.
  • Fahrerpersonalstruktur und Tarifbindung: Bestehen Betriebsvereinbarungen, ist ein Betriebsrat vorhanden, und welche Tarifverträge gelten? Diese Fragen bestimmen die Lohnkostenstruktur des übernommenen Betriebs unmittelbar nach dem Closing.
  • Subunternehmerverhältnisse: Viele Logistikunternehmen stützen ihre operative Leistung zu erheblichen Teilen auf Subunternehmer. Im Krisenfall sind diese Verträge oft bereits faktisch aufgekündigt oder mit Zahlungsrückständen belastet. Der Investor muss klären, ob der operative Betrieb nach dem Erwerb noch funktionsfähig ist.
  • Steuerliche Rückstände und Haftungsrisiken: Beim Unternehmenskauf — auch im Asset Deal — kann eine Haftung nach § 75 AO für bestimmte Betriebssteuern entstehen. Die Voraussetzungen und der Haftungsumfang sind im Einzelfall anwaltlich zu prüfen; eine pauschale Freistellung ist nicht möglich.

Kaufpreisstruktur und Vertragsgestaltung beim Distressed Asset Deal

Die Vertragsgestaltung beim Distressed M&A folgt eigenen Grundsätzen, die sich von einem Standardkauf eines gesunden Unternehmens deutlich unterscheiden. Beim Asset Deal aus dem Insolvenzverfahren handelt der Insolvenzverwalter auf der Verkäuferseite — er gibt keine klassischen Gewährleistungen auf den Wert des veräußerten Betriebs und schließt Garantien für Verbindlichkeiten des Schuldners grundsätzlich aus.

Was bedeutet das für den Käufer? Er erwirbt typischerweise „as is" — der Kaufvertrag enthält einen vollständigen Haftungsausschluss des Insolvenzverwalters für Mängel, die nicht arglistig verschwiegen wurden. Der Investor trägt damit das volle wirtschaftliche Risiko der Due-Diligence-Qualität. Eine unzureichende Vorabprüfung kann weder durch Rückgabe noch durch Preisminderung nach Closing korrigiert werden.

Praxistauglich sind folgende Gestaltungselemente, die in der Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter durchgesetzt werden können:

  • Kaufpreisanpassungsklauseln, die an den Fahrzeugbestand oder die Mitarbeiterzahl zum Stichtag anknüpfen
  • Einbehalte (Escrow) für steuerliche Haftungsrisiken nach § 75 AO
  • Übergangszeiträume für operative Unterstützung des Insolvenzverwalters (Transition Service Agreements)
  • Klarstellungen zur Behandlung laufender Kundenaufträge und offener Lieferpositionen

Besonderes Augenmerk verdient die Formulierung der Anlagenanhangs — die abschließende Liste der übertragenen Vermögensgegenstände. In der Logistik kann diese Liste Hunderte von Positionen umfassen (Fahrzeuge mit Zulassungsnummern, Betriebsmittel, IT-Systeme, Kundendatenbanken). Fehler in dieser Auflistung können nicht nach Closing behoben werden, ohne erneute notarielle Beurkundung oder separate Übertragungsakte.

Aus der Mandatspraxis: In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei einen mittelständischen Logistikdienstleister aus Süddeutschland beim Erwerb eines regionalen KEP-Dienstleisters (Kurier-, Express- und Paketdienst) aus dem eröffneten Insolvenzverfahren. Ausgangslage: Der insolvente Betrieb verfügte über wertvolle Depotflächen in Eigennutzung, einen Fuhrpark von 45 Fahrzeugen sowie mehrere Rahmenverträge mit einem Großkunden aus dem E-Commerce-Bereich. Der Insolvenzverwalter hatte einen strukturierten Bieterprocess mit einer Frist von vier Wochen aufgesetzt. Vorgehen: Im Rahmen einer verkürzten Due Diligence wurden prioritär drei Risikobereiche untersucht: die Leasingstruktur des Fuhrparks, die Change-of-Control-Klauseln im Rahmenvertrag sowie die Personalstruktur mit Blick auf den § 613a BGB. Parallel wurde frühzeitig Kontakt mit dem Großkunden aufgenommen, um dessen Übernahmebereitschaft zu sondieren. Ergebnis: Der Mandant konnte ein strukturiertes Angebot mit Kaufpreiseinbehalt für steuerliche Risiken vorlegen, das den Zuschlag erhielt. Der Großkunde erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft zur Fortsetzung der Zusammenarbeit. Die konkrete Kaufpreishöhe und der Ablauf werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht offengelegt.

Betriebsübergang nach § 613a BGB: Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten im Krisenfall

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB ist im Distressed M&A das rechtlich sensibelste Thema auf der Personalseite. Die Norm ist zwingend: Tritt ein Betriebsübergang ein, gehen die Arbeitsverhältnisse aller im übertragenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Eine Kündigung, die allein wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 BGB).

Für den Erwerber eines Logistikbetriebs aus der Insolvenz ergeben sich daraus klare Konsequenzen: Er tritt in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, inklusive der Vergütungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und Lohnabreden. Das Kündigungsschutzgesetz gilt, sofern im Betrieb nach dem Übergang mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 23 KSchG). Die Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erheben (§ 4 KSchG) — eine Frist, die in der Praxis bei einer Welle von Beendigungsstreitigkeiten erhebliche Bedeutung gewinnt.

Einen wichtigen Gestaltungsspielraum eröffnet die Kombination von § 613a BGB mit einem Interessenausgleich mit Namensliste, der im Insolvenzverfahren unter erleichterten Bedingungen geschlossen werden kann. Die in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmer, denen betriebsbedingt gekündigt wird, genießen eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit der sozialen Auswahl. Dieser Mechanismus ist in der Logistikpraxis ein wesentliches Instrument, um die Personalstruktur des übernommenen Betriebs auf den tatsächlichen Bedarf des Investors anzupassen.

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle des Distressed M&A in der Logistikbranche. Ihr konkreter Erwerbsfall erfordert die Prüfung von Unterlagen, Fristen, der Fuhrparkstruktur und der einschlägigen Rechtsprechung zum Betriebsübergang. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Handlungsempfehlungen für Investoren: Der Fahrplan zur Krisenakquisition in der Logistik

Wer ein Logistikunternehmen aus der Krise erwerben will, sollte den Prozess in drei Phasen strukturieren — und in jeder Phase konkrete Weichenstellungen vornehmen.

Phase 1 — Frühzeitige Positionierung (vor Antragstellung): Sobald der Investor von der Krisenlage eines Zielunternehmens erfährt, beginnt die Uhr. Entscheidend ist, frühzeitig Kontakt zum Insolvenzberater des Schuldners oder — bei Antragstellung — zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen. Gleichzeitig sollte bereits in dieser Phase eine strukturierte Datenraumanfrage vorbereitet werden. Wer erst reagiert, wenn der Bieterprocess formell gestartet ist, verliert wertvolle Zeit für die Due Diligence.

Phase 2 — Strukturierter Bieterprozess und Due Diligence: Im eröffneten Insolvenzverfahren setzt der Insolvenzverwalter typischerweise einen M&A-Berater ein, der einen wettbewerblichen Bieterprozess moderiert. Angebote werden in der Regel zweistufig eingereicht (unverbindliche Interessensbekundung, dann verbindliches Angebot nach Due Diligence). Für den Investor gilt: Das Angebot muss vollständig und bankfähig sein — Finanzierungsvorbehalte schwächen die Angebotsposition erheblich. Parallel sollten die Behördenverfahren für Konzessionen und Lizenzen bereits eingeleitet sein.

Phase 3 — Post-Closing-Integration: Nach dem Erwerb beginnt die operative Herausforderung. Arbeitnehmer müssen im Rahmen des § 613a BGB schriftlich über den Betriebsübergang informiert werden; sie haben dabei ein Widerspruchsrecht. Kundenverträge müssen aktiv gesichert werden. Fahrzeugzulassungen, Versicherungen und Betriebsgenehmigungen müssen auf den Erwerber umgestellt werden. Wer diese Integration nicht mit klaren Verantwortlichkeiten und einem engen Zeitplan steuert, riskiert operative Unterbrechungen, die den strategischen Wert der Akquisition gefährden.

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Häufige Fragen zum Distressed M&A in der Logistik

Was ist Distressed M&A und worin unterscheidet es sich vom gewöhnlichen Unternehmenskauf?

Beim Distressed M&A (Unternehmenskauf aus der Krise) erwirbt ein Investor ein Unternehmen, das sich in einer finanziellen Krise befindet — entweder vor der Insolvenzantragstellung oder im laufenden Insolvenzverfahren. Im Unterschied zum Kauf eines gesunden Unternehmens fehlt regelmäßig eine vollständige Gewährleistungsstruktur auf der Verkäuferseite. Der Käufer erwirbt typischerweise „as is" und trägt das volle wirtschaftliche Risiko seiner Due Diligence. Dafür bieten sich häufig deutlich günstigere Kaufpreise und die Möglichkeit einer weitgehenden Haftungsfreistellung von Altverbindlichkeiten.

Welche Insolvenzantragspflichten muss ein Investor beim Timing seiner Akquisition beachten?

Nach § 15a InsO sind die Geschäftsführer verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen und bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen Insolvenzantrag zu stellen. Für den Investor bedeutet das: Wer eine vorinsolvenzliche Transaktion anstrebt, muss schnell handeln. Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung können dazu führen, dass der Antrag gestellt wird, bevor ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen ist — mit erheblichen Konsequenzen für die Transaktionsstruktur.

Haftet der Erwerber beim Asset Deal aus dem Insolvenzverfahren für Altverbindlichkeiten?

Beim Asset Deal aus dem eröffneten Insolvenzverfahren übernimmt der Erwerber grundsätzlich keine Altverbindlichkeiten des Schuldners. Dies ist einer der wesentlichen Vorteile gegenüber dem Share Deal oder dem vorinsolvenzlichen Asset Deal. Ausnahmen bestehen insbesondere für steuerliche Haftungsrisiken nach § 75 AO (Betriebssteuern) und für Arbeitsverhältnisse, die kraft § 613a BGB übergehen. Diese Haftungsrisiken müssen in der Due Diligence und in der Vertragsgestaltung explizit adressiert werden.

Wie wirkt der Betriebsübergang nach § 613a BGB im Insolvenzverfahren?

§ 613a BGB gilt auch im Insolvenzverfahren. Arbeitnehmer des übertragenen Betriebs gehen kraft Gesetzes auf den Erwerber über; eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter jedoch unter erleichterten Bedingungen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, insbesondere in Verbindung mit einem Interessenausgleich mit Namensliste. Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang; sie müssen zuvor schriftlich informiert werden. Die genauen Fristen und Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Was ist beim Erwerb von Konzessionen und Lizenzen in der Logistikbranche zu beachten?

Güterverkehrsgenehmigungen nach dem GüKG sind personengebunden und gehen nicht automatisch auf den Erwerber über. Der Investor muss frühzeitig — parallel zum M&A-Prozess — eigene Konzessionen bei der zuständigen Behörde (Bundesamt für Logistik und Mobilität, BALM) beantragen oder einen qualifizierten Fachkundigen benennen. Dieser behördliche Vorlauf ist in der Praxis einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen beim Closing. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher keine Option, sondern Pflicht.

Welche Rolle spielt das StaRUG beim Distressed M&A für einen potenziellen Investor?

Das StaRUG (seit 1. Januar 2021 in Kraft) ermöglicht Restrukturierungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit außerhalb des formellen Insolvenzverfahrens. Für einen Investor kann es interessant sein, als Planfinanzierer oder durch eine begleitende Kapitalmaßnahme einzutreten. In der Logistikpraxis ist das Instrument seltener anzutreffen, da es eine handlungsfähige Geschäftsführung voraussetzt. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu prüfen, ob das Zielunternehmen noch die Voraussetzungen des StaRUG erfüllt oder bereits die Insolvenzantragspflicht droht.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in Restrukturierungs- und Insolvenzangelegenheiten, insbesondere beim Distressed M&A und der übertragenden Sanierung. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Beratung erfolgt in allen drei Phasen einer Krisenakquisition — von der Frühpositionierung über den Bieterprozess bis zur Post-Closing-Integration. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Julia Falk · fachlich geprüft von Dr. Matthias Wegener

Die vorstehende Analyse gibt den rechtlichen Rahmen des Distressed M&A im Überblick wieder. Ihr konkreter Erwerbsfall — Timing, Struktur, Konzessionslage und Personalplanung — erfordert eine individuelle Prüfung der Unterlagen und der aktuellen Verfahrenssituation. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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