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Schiedsklausel im Vertrag richtig gestalten

Schiedsklausel im Vertrag richtig gestalten: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein Liefervertrag über mehrere Millionen Euro. Der Käufer reklamiert mangelhafte Ware, der Lieferant bestreitet jede Verantwortung. Beide Parteien wollen ihren Streit schnell, vertraulich und von branchenkundigen Entscheidern klären lassen — doch im Vertrag steht keine wirksame Schiedsklausel. Was folgt, ist ein oft mehrjähriges Verfahren vor einem staatlichen Gericht, mit offenem Aktenregister, öffentlicher Verhandlung und wechselnden Zuständigkeitsfragen. Für viele Mittelstandsunternehmen ist dieses Szenario kein Einzelfall.

Eine wirksame Schiedsklausel im Vertrag ist die vertragliche Grundlage dafür, dass ein privatrechtlich bestelltes Schiedsgericht anstelle staatlicher Gerichte über Streitigkeiten entscheidet. Die Voraussetzungen richten sich nach den §§ 1029 ff. ZPO sowie — bei institutionellen Verfahren — nach den Regeln der gewählten Schiedsinstitution (DIS, ICC, VIAC u. a.). Nur eine klar formulierte, rechtssichere Klausel entfaltet diese Wirkung; fehlerhafte Klauseln werden von staatlichen Gerichten regelmäßig für unwirksam erklärt, mit der Folge, dass die Parteien genau dort landen, wo sie nicht sein wollten.

Der folgende Beitrag erläutert den rechtlichen Rahmen, typische Gestaltungsfehler, die Abwägung zwischen institutionellen und Ad-hoc-Verfahren sowie die konkreten Schritte zur Implementierung einer belastbaren Schiedsklausel in Ihren Unternehmensverträgen.

Welchen rechtlichen Rahmen setzt die ZPO für Schiedsvereinbarungen?

Das deutsche Schiedsverfahrensrecht ist im Zehnten Buch der Zivilprozessordnung (§§ 1025–1066 ZPO) geregelt und orientiert sich am UNCITRAL-Modellgesetz — einem international anerkannten Standard. Schiedsvereinbarungen können als selbständige Schiedsabrede oder als Schiedsklausel innerhalb eines Hauptvertrags geschlossen werden (§ 1029 Abs. 2 ZPO). Beide Formen sind gleichwertig; in der Praxis des Mittelstands überwiegt die integrierte Schiedsklausel im Hauptvertrag.

Zwingende Formanforderung: Die Schiedsvereinbarung bedarf der Schriftform oder einer äquivalenten Form (§ 1031 ZPO). Im unternehmerischen Verkehr zwischen Kaufleuten ist die Formanforderung weniger streng als gegenüber Verbrauchern — ein separates, unterzeichnetes Dokument oder ein eindeutiger schriftlicher Austausch (auch elektronisch) genügt regelmäßig. Dennoch sollten Sie auf eine klare dokumentarische Grundlage achten; mündliche Schiedsabreden sind im Zweifel nicht durchsetzbar.

Ein zentrales Prinzip ist die sogenannte Separabilitätsdoktrin (§ 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO): Die Schiedsklausel gilt als eigenständige Vereinbarung, die unabhängig von der Wirksamkeit des Hauptvertrags beurteilt wird. Selbst wenn der Hauptvertrag angefochten oder für nichtig erklärt wird, bleibt die Schiedsklausel grundsätzlich wirksam. Für die Praxis bedeutet dies: Das Schiedsgericht entscheidet zunächst über seine eigene Zuständigkeit (Kompetenz-Kompetenz, § 1040 ZPO), bevor staatliche Gerichte eingreifen.

In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass Unternehmen diese Separabilitätsdoktrin unterschätzen. Sie schützt das Schiedsverfahren vor taktischen Angriffen der Gegenpartei auf die Hauptvereinbarung — ein erheblicher prozessualer Vorteil.

Institutionelles oder Ad-hoc-Schiedsverfahren: Welche Wahl passt zum Mittelstand?

Vor der Formulierung der Klausel steht eine grundlegende Weichenstellung: Soll die Schiedsordnung einer anerkannten Institution gelten, oder soll das Verfahren ohne institutionelle Rahmung durchgeführt werden (Ad-hoc-Verfahren)? Diese Entscheidung hat erhebliche Folgen für Kosten, Verfahrensbegleitung und die internationale Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs.

Institutionelle Verfahren (DIS — Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit; ICC — Internationaler Schiedsgerichtshof Paris; VIAC — Wiener Internationales Schiedsgericht) bieten bewährte Verfahrensordnungen, administrative Unterstützung, Vorprüfung des Schiedsspruchs und eine etablierte Kostenstruktur. Die DIS-Schiedsregeln 2018 gelten als besonders mittelstandsfreundlich: Sie enthalten Regelungen zu beschleunigten Verfahren, zügiger Konstituierung des Schiedsgerichts und transparenter Kostenkalkulation. Empfehlenswert für grenzüberschreitende Verträge sind die Musterklauseln der jeweiligen Institution — sie haben sich vor staatlichen Gerichten weltweit als wirksam erwiesen.

Ad-hoc-Verfahren bieten mehr Flexibilität und ersparen Institutionsgebühren. Sie setzen jedoch voraus, dass die Parteien in der Lage sind, im Streitfall kooperativ die Verfahrensmodalitäten zu vereinbaren — eine Annahme, die im Konfliktfall häufig nicht trägt. Für Ad-hoc-Verfahren empfiehlt sich zumindest die subsidiäre Verweisung auf eine anerkannte Verfahrensordnung (z. B. UNCITRAL-Regeln) zur Auffüllung von Regelungslücken.

Nach unserer Erfahrung wählen inhabergeführte Mittelstandsunternehmen mit regelmäßigem grenzüberschreitendem Geschäft überwiegend institutionelle Verfahren — schon deshalb, weil der internationale Schiedsspruch nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 in über 170 Staaten vollstreckbar ist, ohne dass ein neues Erkenntnisverfahren durchgeführt werden muss.

Typische Gestaltungsfehler und wie Sie diese vermeiden

Eine fehlerhafte Schiedsklausel ist keine bloße Formalität. Im schlimmsten Fall erklärt das staatliche Gericht die Klausel für unwirksam oder unbestimmt — und der Streit landet vor dem Landgericht, mitunter Jahre nach Vertragsschluss. Welche Fehler begegnen in der Praxis am häufigsten?

Der häufigste Fehler ist die sogenannte pathologische Klausel: eine Schiedsklausel, die innere Widersprüche enthält, eine nicht mehr existierende Institution benennt oder so unbestimmt formuliert ist, dass der Gegenstand des Schiedsverfahrens nicht ermittelbar ist. Klassisches Beispiel: „Streitigkeiten werden von einem unabhängigen Schiedsgericht entschieden." Ohne Angabe des Schiedsorts, der anwendbaren Verfahrensordnung und der Konstituierungsmodalitäten ist diese Formulierung in vielen Konstellationen nicht vollstreckbar.

Ein weiterer Fehler: die Vermischung von Schiedsklausel und Mediationsklausel ohne klare Stufenregelung. Wer eine Mediations-Schieds-Leiter (Med-Arb) vorsehen will, muss die Reihenfolge, die auslösenden Voraussetzungen und die Übergangsmodalitäten präzise beschreiben. Fehlt diese Präzision, können beide Verfahren gleichzeitig oder gar keines davon greifen.

Schließlich unterschätzt der Mittelstand häufig die Bedeutung der Schiedsortbestimmung. Der Schiedsort (§ 1043 ZPO) bestimmt, welches staatliche Gericht als Kontrollgericht zuständig ist, welches Recht auf das Schiedsverfahren anwendbar ist und an welchem Ort der Schiedsspruch erlassen wird. Eine fehlende oder mehrdeutige Schiedsortbestimmung öffnet Türen für Zuständigkeitskonflikte und kann die Vollstreckung erheblich verzögern.

In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen aus Süddeutschland, das in einem langjährig genutzten Rahmenliefervertrag mit einem osteuropäischen Abnehmer eine Schiedsklausel ohne Schiedsortangabe und ohne Verweis auf eine Verfahrensordnung hatte. Als ein Zahlungsstreit eskalierte, beantragte der Abnehmer die Feststellung der Unzuständigkeit des angerufenen Schiedsgerichts. Vorgehen: Analyse der Klausel, Argumentation zur ergänzenden Vertragsauslegung und hilfsweise zur Zuständigkeit staatlicher Gerichte. Ergebnis: Das Verfahren konnte — unter erheblichem Mehraufwand — fortgeführt werden; künftige Verträge wurden mit einer DIS-konformen Musterklausel ausgestattet.

Welche Kerninhalte muss eine wirksame Schiedsklausel enthalten?

Eine belastbare Schiedsklausel deckt mindestens sechs inhaltliche Elemente ab. Fehlt auch nur eines, entstehen Auslegungs- und Vollstreckungsrisiken, die im Streitfall zu erheblichem Zeit- und Kostenaufwand führen.

Erstens der Geltungsbereich: Welche Streitigkeiten soll die Klausel erfassen? Eine weite Formulierung — „alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag" — ist zu bevorzugen. Enge Formulierungen, die nur bestimmte Anspruchsarten erfassen, erzeugen gespaltene Zuständigkeiten und parallele Verfahren.

Zweitens die Schiedsinstitution und Verfahrensordnung: Nennen Sie die Institution beim vollständigen Namen und verweisen Sie ausdrücklich auf deren jeweils gültige Schiedsordnung. Veralten die Regeln, gilt die aktuelle Fassung — eine dynamische Verweisung ist vorzugswürdig.

Drittens der Schiedsort: Bestimmen Sie einen konkreten Ort — etwa „München" oder „Zürich". Der Schiedsort ist nicht gleichbedeutend mit dem Verhandlungsort; Verhandlungen können an jedem beliebigen Ort stattfinden, während der Schiedsort die rechtliche Heimat des Schiedsspruchs bleibt.

Viert die Anzahl der Schiedsrichter: Einzel- oder Dreierschiedsgericht. Bei typischen Mittelstandsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert, den die Parteien als angemessen definieren, empfiehlt sich ein Einzelschiedsrichter zur Kostenbegrenzung; bei komplexen Verfahren oder hohen Streitwerten ist ein Dreierkollegium die Regel.

Fünftens die Verfahrenssprache: Klare Festlegung vermeidet spätere Konflikte, insbesondere bei gemischten Vertragsurkunden in mehreren Sprachen.

Sechstens das anwendbare materielle Recht: Die Rechtswahlklausel ist zwar keine Pflichtkomponente der Schiedsklausel selbst, wird aber typischerweise im gleichen Absatz mitgeregelt, um Auslegungskonflikte zu vermeiden. Eine eindeutige Rechtswahl — „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)" — schafft Planungssicherheit.

Besondere Konstellationen: Konzernklauseln, Mehrparteienverfahren und Abtretung

Standardklauseln für Zwei-Parteien-Verträge lösen Probleme, die entstehen, wenn Konzernstrukturen, mehrstufige Lieferketten oder Nachfolgesituationen ins Spiel kommen. Wer als inhabergeführtes Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Beteiligungen operiert, muss diese Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung mitdenken.

Bei Mehrparteienverfahren — etwa wenn Hauptvertrag, Subunternehmervertrag und Gewährleistungsvertrag miteinander verknüpft sind — stellt sich die Frage, ob alle Beteiligten in dasselbe Schiedsverfahren einbezogen werden können. Ohne entsprechende Klausel (Konsolidierungsklausel oder Beitrittsklausel) kann die Einbeziehung Dritter am Einwilligungserfordernis scheitern. Die DIS-Schiedsregeln 2018 enthalten ausdrückliche Regelungen zur Verfahrenskonsolidierung; diese sollten aktiviert werden.

Im Kontext von Unternehmenstransaktionen fragt sich, ob der Erwerber eines Unternehmens die Schiedsklausel aus Altverträgen übernimmt. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Schiedsklausel Bestandteil des Vertrags und geht grundsätzlich auf den Rechtsnachfolger über — sofern sie nicht höchstpersönlichen Charakter hat. Bei einer Due Diligence sollten bestehende Schiedsklauseln daher systematisch erfasst und auf ihre Tauglichkeit für die Post-Akquisitions-Phase geprüft werden.

Eine weitere Frage stellt sich, wenn Gesellschaftsverträge Schiedsklauseln enthalten sollen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Schiedsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen zulässig, müssen aber bestimmte Mindestanforderungen erfüllen — insbesondere hinsichtlich der Beteiligung aller Gesellschafter an der Schiedsrichterbestellung. Wer diese Anforderungen nicht beachtet, riskiert, dass der Schiedsspruch später im Aufhebungsverfahren keinen Bestand hat.

Schiedsklausel und einstweiliger Rechtsschutz: Was gilt im Eilfall?

Wer eine Schiedsklausel vereinbart hat, gibt nicht automatisch auf einstweiligen Rechtsschutz durch staatliche Gerichte verzichtet. Ist ein Schiedsverfahren schon eingeleitet oder eine Schiedsvereinbarung wirksam, können staatliche Gerichte nach § 1033 ZPO dennoch einstweilige Maßnahmen erlassen. Diese Parallelzuständigkeit ist bewusst konzipiert: Schiedsgerichte sind in der Praxis zu langsam, um in echter Eilsituationen (z. B. drohende Vermögensverlagerung, Sicherung von Beweismitteln) rechtzeitig zu reagieren.

Viele Schiedsordnungen kennen zusätzlich einen Emergency Arbitrator — einen vorläufig bestellten Einzelschiedsrichter, der noch vor Konstituierung des Hauptschiedsgerichts einstweilige Maßnahmen anordnen kann. Die DIS-Schiedsregeln 2018 enthalten diese Option; sie steht jedoch nur zur Verfügung, wenn die Klausel ausdrücklich auf diese Regeln verweist. Fehlt der Verweis, muss die Partei unmittelbar zum staatlichen Gericht.

Nach unserer Erfahrung ist diese Lücke bei Mittelstandsunternehmen besonders häufig anzutreffen. Die Lösung ist einfach: Ein ausdrücklicher Verweis auf die DIS-Regeln 2018 oder eine äquivalente Institutionsordnung schließt die Lücke und sichert die Zugangsmöglichkeit zum Emergency Arbitrator — ohne dass hierfür ein zusätzlicher Satz in der Klausel erforderlich wäre.

Implementierung: Schritt für Schritt zur belastbaren Schiedsklausel

Die Schiedsklausel ist kein Textbaustein, den man einmalig formuliert und dann dauerhaft unverändert verwendet. Vertragsportfolios entwickeln sich, Geschäftsbeziehungen ändern ihre Komplexität, Institutionsregeln werden aktualisiert. Ein strukturierter Implementierungsansatz empfiehlt sich.

Schritt 1 — Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle laufenden Verträge mit erheblichem Streitwertpotenzial und prüfen Sie, ob und welche Streitbeilegungsklausel enthalten ist. Fehlt eine Schiedsklausel oder ist sie pathologisch, besteht Handlungsbedarf — idealerweise vor dem Streitfall, da eine nachträgliche Änderung der Einwilligung beider Parteien bedarf.

Schritt 2 — Wahl des Verfahrensrahmens: Entscheiden Sie auf Basis der Branche, des Streitwertspektrums und der Gegenpartei (national/international) zwischen institutionellem und Ad-hoc-Verfahren. Für grenzüberschreitende Lieferbeziehungen empfiehlt sich die DIS oder — bei starkem Bezug zu internationalen Märkten — die ICC.

Schritt 3 — Klauselformulierung: Verwenden Sie als Ausgangspunkt die Musterklausel der gewählten Institution und ergänzen Sie die projektspezifischen Parameter (Schiedsort, Sprache, Schiedsrichteranzahl, materielles Recht). Modifikationen gegenüber der Musterklausel bedürfen anwaltlicher Prüfung; jede Abweichung ist ein potenzieller Angriffspunkt.

Schritt 4 — Vertragsintegration und Verhandlungsführung: Platzieren Sie die Schiedsklausel als eigenständige, nummerierte Vertragsklausel — nicht als Anhang oder Fußnote. Bei der Vertragsverhandlung ist die Schiedsklausel oft ein Thema, das spät im Prozess besprochen wird. Das ist ein Fehler: Klären Sie das Streitbeilegungsregime früh, denn in der Verhandlungsphase haben beide Seiten noch ein echtes Interesse an einer einvernehmlichen Lösung.

Schritt 5 — Regelmäßige Überprüfung: Setzen Sie einen Turnus (empfehlenswert: alle zwei bis drei Jahre) für die Überprüfung Ihrer Standardklauseln, insbesondere wenn sich die genutzten Institutionsregeln ändern oder Ihre Geschäftsbeziehungen neue Jurisdiktionen einbeziehen.

Nach unserer Erfahrung in der Mandatspraxis deckt ein strukturierter Klausel-Audit bei mittelständischen Unternehmen mit zehn oder mehr erheblichen Vertragspartnern regelmäßig zwei bis vier Klauseln auf, die im Streitfall nicht standhalten würden. Der Aufwand für die Überarbeitung ist in diesem Stadium ein Bruchteil der Kosten, die ein pathologisches Schiedsverfahren verursacht.

Die vorstehende Darstellung betrifft die typischen Gestaltungsfragen bei Schiedsklauseln. Ihr konkreter Vertragsfall erfordert die Prüfung des Vertragstexts, der Gegenpartei, der beteiligten Jurisdiktionen und der einschlägigen Verfahrensordnung. Zur Klärung, welche Schiedsklausel für Ihre Verträge geeignet ist, wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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Häufige Fragen zur Gestaltung von Schiedsklauseln

Was ist eine Schiedsklausel und wozu dient sie?

Eine Schiedsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die die Parteien die Zuständigkeit staatlicher Gerichte für bestimmte oder alle Streitigkeiten aus ihrem Vertrag zugunsten eines privaten Schiedsgerichts ausschließen. Rechtsgrundlage ist § 1029 ZPO. Der Zweck: schnellere, vertraulichere und branchenkundige Streitentscheidung, oft mit international besser vollstreckbarem Ergebnis als staatliche Urteile.

Ist eine Schiedsklausel im Mittelstand sinnvoll?

Für Unternehmen mit regelmäßigen Verträgen ab einem relevanten Streitwert, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, ist die Schiedsklausel in der Regel sinnvoll. Sie sichert Vertraulichkeit, ermöglicht die Wahl branchenkundiger Schiedsrichter und schafft mit dem New Yorker Übereinkommen eine Vollstreckungsgrundlage in über 170 Staaten. Im rein nationalen Massengeschäft mit niedrigen Streitwerten überwiegen die Kosten häufig den Nutzen.

Welche Formanforderungen gelten für eine Schiedsvereinbarung?

Nach § 1031 ZPO bedarf die Schiedsvereinbarung der Schriftform. Im kaufmännischen Verkehr reicht ein schriftlicher Austausch oder ein Dokument, das von beiden Parteien unterzeichnet ist. Gegenüber Verbrauchern gelten strengere Anforderungen; dort muss die Schiedsklausel in einem separaten, eigens unterzeichneten Dokument enthalten sein. Eine mündliche Schiedsvereinbarung ist nicht durchsetzbar.

Was ist eine pathologische Schiedsklausel?

Als pathologisch bezeichnet man Schiedsklauseln, die so unbestimmt oder widersprüchlich sind, dass sie nicht oder nur schwer vollzogen werden können — etwa weil kein Schiedsort, keine Verfahrensordnung oder eine nicht mehr existierende Institution benannt ist. Pathologische Klauseln werden von staatlichen Gerichten häufig für unwirksam oder unzuständigkeitsbegründend erklärt, was den Rechtsstreit vor das staatliche Gericht zurückwirft.

Kann ich trotz Schiedsklausel einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei einem staatlichen Gericht stellen?

Ja. Nach § 1033 ZPO schließt eine Schiedsvereinbarung staatliche Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht aus. Staatliche Gerichte bleiben für Eilmaßnahmen — etwa Arrest oder einstweilige Verfügung — zuständig, auch wenn das Hauptverfahren vor einem Schiedsgericht geführt wird. Viele institutionelle Schiedsordnungen kennen ergänzend den Emergency Arbitrator für Eilsituationen vor Konstituierung des Schiedsgerichts.

Wie unterscheidet sich ein institutionelles Schiedsverfahren von einem Ad-hoc-Verfahren?

Beim institutionellen Verfahren administriert eine anerkannte Institution (DIS, ICC, VIAC) das Verfahren: Sie prüft den Schiedsspruch vor, überwacht Fristen und stellt Ersatzschiedsrichter. Das Ad-hoc-Verfahren läuft ohne institutionelle Begleitung; die Parteien gestalten den Ablauf selbst oder verweisen auf eine Verfahrensordnung wie die UNCITRAL-Regeln. Institutionelle Verfahren sind teurer in der Administration, bieten aber mehr Struktur und internationale Akzeptanz.

Gilt die Schiedsklausel auch nach einer Unternehmensübertragung weiter?

Grundsätzlich ja: Die Schiedsklausel ist Bestandteil des Hauptvertrags und geht bei einer Rechtsnachfolge — etwa durch Abtretung, Unternehmenskauf oder Verschmelzung — auf den Rechtsnachfolger über, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur ist. Im Rahmen einer Due Diligence bei Unternehmenstransaktionen sollten daher alle relevanten Schiedsklauseln systematisch geprüft und bewertet werden.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in der Gestaltung und Überprüfung von Schiedsklauseln, der Durchführung von Schiedsverfahren sowie der Abwehr und Vollstreckung von Schiedssprüchen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in streitigen Verfahren vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten sowie in der anwaltlichen Begleitung von Vertragsverhandlungen mit Schiedskomponente. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Konstantin Brandt · fachlich geprüft von Dr. Julia Falk

Die vorstehende Darstellung gibt einen Überblick über die Regelfälle der Schiedsklauselgestaltung. Ihr konkreter Vertrag erfordert die individuelle Prüfung von Wortlaut, Vertragspartner, anwendbarem Recht und Vollstreckungsinteressen. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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