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Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung – Rechtslage und Optionen

Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung: Rechtslage, Fristen und anwaltliche Begleitung für den Mittelstand – BRANDT & FALK, München & Berlin.

Ein Gesellschafterstreit eskaliert, ein Zulieferervertrag über mehrere Millionen Euro wird fällig gekündigt, ein Lizenzgeber verweigert die Abrechnung: In diesen und vergleichbaren Konstellationen entscheidet oft nicht erst das Inhaltsproblem über Risiko und Kosten – sondern die Frage, welches Forum den Streit löst. Haben die Parteien eine Schiedsklausel vereinbart, bleibt der Weg zu den ordentlichen Gerichten verschlossen.

Schiedsverfahren nach der DIS-Schiedsordnung (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V.) sind ein institutionell gesicherter, vertraulicher Streitentscheidungsmechanismus auf der Grundlage der §§ 1025 ff. ZPO. Schiedssprüche werden in Deutschland als gleichwertig mit rechtskräftigen Zivilurteilen anerkannt und sind nach der New Yorker Konvention in über 170 Staaten vollstreckbar. Für den Mittelstand folgen daraus konkrete Vorentscheidungen über Ort, Sprache, Kosten und Zeitrahmen – die anwaltliche Prüfung der Schiedsvereinbarung ist deshalb der entscheidende erste Schritt.

Dieser Beitrag analysiert den Rechtsrahmen, die verfahrenstechnischen Optionen und die praktischen Implikationen eines DIS-Schiedsverfahrens für inhabergeführte Unternehmen und mittelständische Gruppen.

Was ist ein Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung, und wann greift es?

Ein Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung ist ein vertragliches Streitentscheidungsverfahren, das an die Stelle des staatlichen Gerichtsverfahrens tritt. Es beruht auf einer Schiedsvereinbarung (Schiedsklausel im Vertrag oder eigenständige Schiedsabrede), durch die die Parteien Streitigkeiten aus einem Rechtsverhältnis der Entscheidung eines privaten Schiedsgerichts unterwerfen. Die DIS als Institution stellt dabei keine Richter, sondern verwaltet das Verfahren: Sie prüft Anträge auf formale Vollständigkeit, bildet die Schiedsrichterbank, überwacht Fristen und wahrt die institutionelle Integrität.

Die gesetzliche Grundlage bildet das zehnte Buch der Zivilprozessordnung (§§ 1025 bis 1066 ZPO), das auf dem UNCITRAL-Modellgesetz zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit basiert. § 1029 ZPO definiert die Schiedsvereinbarung als Vertrag, durch den die Parteien vereinbaren, alle oder einzelne Streitigkeiten über ein Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht zu unterwerfen. Die DIS-Schiedsordnung – derzeit in der Fassung von 2018 – konkretisiert diesen Rahmen durch detaillierte Verfahrensregeln, die staatliches Recht ergänzen, aber nicht verdrängen.

Für welche Streitigkeiten ist dieses Verfahren geeignet? Die DIS-Schiedsordnung adressiert primär Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen Unternehmen: Gesellschafterstreitigkeiten, M&A-Streitigkeiten über Kaufpreisanpassungen und Garantieverletzungen, Lizenzstreitigkeiten, komplexe Baustreitigkeiten sowie Streitigkeiten aus langfristigen Liefer- und Kooperationsverträgen. Verbraucherstreitigkeiten und Arbeitssachen unterliegen besonderen Restriktionen; die schiedsrechtliche Beratung klärt im Vorfeld, ob die konkrete Materie schiedsfähig ist.

Wann greift die Schiedsklausel zwingend? Sobald eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht und ein staatliches Gericht angerufen wird, hat dieses die Klage auf Rüge des Beklagten nach § 1032 Abs. 1 ZPO als unzulässig abzuweisen. Die Unzulässigkeitsrüge muss vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache erhoben werden – ein Fristversäumnis führt zu deren Verlust. In der Mandatspraxis sehen wir regelmäßig, dass Unternehmen diese Rügefrist übersehen und damit den Weg zurück ins staatliche Verfahren unbeabsichtigt öffnen oder umgekehrt verschließen.

Welche Verfahrensstruktur sieht die DIS-Schiedsordnung 2018 vor?

Die DIS-Schiedsordnung 2018 hat das frühere Regelwerk grundlegend modernisiert: Das Verfahren ist schlanker, digitaltauglicher und stärker auf Beschleunigung ausgerichtet. Der Ablauf gliedert sich in klar voneinander abgrenzbare Phasen, die durch die Koordinationsleistung der DIS-Geschäftsstelle strukturiert werden.

Phase 1 – Einleitung: Der Kläger reicht die Schiedsklage (Request for Arbitration) bei der DIS ein. Sie muss Angaben zur Schiedsvereinbarung, zum Anspruch und zum begehrten Schiedsspruch enthalten. Die DIS überprüft die formale Vollständigkeit und übermittelt die Klage an den Beklagten, der innerhalb einer gesetzten Frist zur Klage antworten kann.

Phase 2 – Bildung des Schiedsgerichts: Bei einem Dreier-Schiedsgericht benennt jede Partei einen Schiedsrichter; die DIS bestellt den Vorsitzenden, sofern sich die beiden Parteischiedsrichter nicht einigen. Bei Einzelschiedsrichtern – die DIS-Schiedsordnung sieht deren Einsatz bei einfacheren oder finanziell kleineren Streitigkeiten vor – erfolgt die Bestellung durch die DIS, wenn sich die Parteien nicht einigen. Die Auswahl unterliegt strengen Anforderungen an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Offenlegungspflichten (Disclosure) sind umfassend geregelt.

Phase 3 – Verfahrensgestaltung (Case Management Conference): Zu Beginn des eigentlichen Verfahrens findet nach der DIS-Schiedsordnung 2018 regelmäßig eine Verfahrenskonferenz statt. Hier legen Schiedsgericht und Parteien gemeinsam den Zeitplan fest, klären den Umfang der Beweiserhebung und entscheiden über den Einsatz von Dokumentenproduktion (vergleichbar mit der internationalen Discovery, aber mit europäisch-zivilrechtlichem Proportionalitätsgebot). Nach unserer Erfahrung ist diese Phase für den späteren Verfahrensverlauf entscheidend: Ein realistischer, aber ambitionierter Zeitplan verhindert Verschleppungstaktiken.

Phase 4 – Schriftlicher Austausch und mündliche Verhandlung: Die Parteien tauschen Klageschrift, Klageerwiderung, Replik und Duplik aus. Mündliche Verhandlungen finden an einem vereinbarten Ort statt – die DIS verfügt über Verhandlungsräume in Frankfurt am Main. Videokonferenzformate sind nach der DIS-Schiedsordnung 2018 ausdrücklich möglich.

Phase 5 – Schiedsspruch: Das Schiedsgericht erlässt einen endgültigen Schiedsspruch (Final Award), der nach § 1054 ZPO der Schrift- und Unterschriftsform bedarf. Ein Schiedsspruch entfaltet nach § 1055 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils zwischen den Parteien. Er ist nicht öffentlich und betrifft nur die Parteien des Schiedsverfahrens.

Kosten und Zeitrahmen: Was Unternehmer realistisch einkalkulieren müssen

Die Kostenfrage ist für mittelständische Unternehmen oft der erste Prüfpunkt: Lohnt sich ein institutionelles Schiedsverfahren, oder ist das staatliche Gericht die wirtschaftlichere Wahl? Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Antwort hängt vom Streitwert, der Komplexität und dem Zeitwert des Streitgegenstands ab.

Die Kosten eines DIS-Verfahrens setzen sich aus drei Komponenten zusammen: den Gebühren der DIS (Verwaltungsgebühr und ggf. Schiedsrichtergebühren nach dem DIS-Kostenplan), den Honoraren der Schiedsrichter und den Anwaltshonoraren. Die DIS-Schiedsordnung 2018 sieht ein transparentes Kostenmodell vor: Die DIS-Verwaltungsgebühr und die Schiedsrichterhonorare richten sich nach dem Streitwert und sind im DIS-Kostenrechner nachvollziehbar. Konkrete Beträge hängen vom Einzelfall ab und sind vorab anwaltlich zu ermitteln; eine überschlägige Einschätzung gehört zum Standard unserer Verfahrensbegleitung.

Ist ein Schiedsverfahren teurer als ein staatliches Gerichtsverfahren? Bei niedrigen Streitwerten im unteren fünfstelligen Bereich tendenziell ja. Bei komplexen Streitigkeiten ab dem höheren sechsstelligen Bereich und aufwärts stellt sich die Frage anders: Die Zeitersparnis gegenüber einem mehrstufigen staatlichen Verfahren (erste Instanz → Berufung → ggf. Revision) und der Erhalt der Geschäftsbeziehung durch vertrauliche Verfahrensführung sind wirtschaftliche Faktoren, die in die Abwägung einfließen. Ein DIS-Schiedsverfahren ist auf eine Instanz beschränkt; die gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs ist auf Aufhebungsgründe nach § 1059 ZPO begrenzt und kein vollständiger zweiter Rechtsweg.

Zeitrahmen: Ein durchschnittliches DIS-Schiedsverfahren dauert nach Einschätzung der Praxis zwischen 12 und 24 Monaten. Die DIS hat mit der Schiedsordnung 2018 Instrumente zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt, darunter das Expedited Procedure (beschleunigtes Verfahren) für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Schwellenwert sowie Möglichkeiten des Early Dismissal (frühzeitige Abweisung offensichtlich unzulässiger oder unbegründeter Ansprüche). Diese Instrumente sind in der anwaltlichen Strategie von Beginn an mitzudenken.

Schiedsvereinbarung: Gestaltungsfehler und ihre Folgen

Die Schiedsvereinbarung ist das Fundament des gesamten Verfahrens. Fehler in ihrer Gestaltung können das Verfahren verzögern, verteuern oder gänzlich scheitern lassen – und zwar unabhängig davon, wie stark die materiell-rechtliche Position einer Partei ist. Welche Gestaltungsfehler kommen in der Praxis besonders häufig vor?

Fehler 1 – Pathologische Klauseln: Eine Schiedsklausel, die auf eine nicht existierende Institution verweist, zwei Institutionen nennt oder widersprüchliche Verfahrensregeln kombiniert, gilt als „pathologisch". Staatliche Gerichte und Schiedsgerichte haben sich in derartigen Fällen mit der Auslegungsfrage zu befassen, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht. Nach unserer Erfahrung führen pathologische Klauseln zu erheblichen Verzögerungen und – im schlimmsten Fall – dazu, dass das Schiedsgericht seine Zuständigkeit verneint.

Fehler 2 – Keine Regelung der Schiedsrichteranzahl: Schweigt die Klausel über die Anzahl der Schiedsrichter, entscheidet bei DIS-Verfahren die DIS-Schiedsordnung selbst. Das kann sachgerecht sein, muss aber nicht den Parteiinteressen entsprechen. Ein Dreier-Schiedsgericht erhöht Kosten und Dauer; ein Einzelschiedsrichter birgt bei hochkomplexen Sachverhalten das Risiko begrenzter Kapazitäten.

Fehler 3 – Fehlende Regelung zu Recht und Sprache: Welches materielle Recht gilt? In welcher Sprache wird verhandelt? Fehlen diese Festlegungen in der Klausel, entscheidet das Schiedsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Das kann für eine Partei nachteilig sein, etwa wenn die andere Seite eine starke Präferenz für englischsprachige Verfahren und Common-Law-Normen mitbringt.

Fehler 4 – Überweite oder Unterweite der Klausel: Eine Klausel, die „alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag" erfasst, kann auch deliktische Ansprüche und Bereicherungsansprüche einschließen – oder auch nicht, je nach Auslegung. Umgekehrt kann eine zu eng gefasste Klausel nur bestimmte Vertragstypen erfassen und damit parallele staatliche Verfahren ermöglichen.

Die Gestaltung der Schiedsklausel ist keine Routineaufgabe, die nebenbei erledigt wird. Sie ist eine anwaltliche Kernaufgabe, die Vertrautheit mit der DIS-Schiedsordnung, mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Schiedsklauselauslegung und mit den Interessen des jeweiligen Mandanten voraussetzt. Wir beraten regelmäßig Unternehmen, die bestehende Klauseln in Vertragswerken überarbeiten oder neue Schiedsabreden für Gesellschaftsverträge und M&A-Transaktionen verhandeln.

Einstweiliger Rechtsschutz und sichernde Maßnahmen im Schiedsverfahren

Ein häufiges Missverständnis in der unternehmerischen Praxis: Wer eine Schiedsvereinbarung abgeschlossen hat, verliert nicht automatisch den Zugang zu staatlichem einstweiligen Rechtsschutz. Sichernde Maßnahmen können parallel zur Schiedsklage beantragt werden.

Die relevante Norm ist § 1033 ZPO: Staatliche Gerichte bleiben für den Erlass einstweiliger Maßnahmen zuständig, auch wenn eine Schiedsvereinbarung besteht. Das Schiedsgericht selbst kann ebenfalls vorläufige und sichernde Maßnahmen nach der DIS-Schiedsordnung anordnen (Artikel 26 DIS-SchO 2018). Beide Wege stehen parallel offen; die Wahl hängt von der Dringlichkeit und dem Stadium des Verfahrens ab.

Wann ist welcher Weg vorzugswürdig? Besteht akute Gefährdung eines Vermögenswerts – etwa drohende Vermögensverschiebung, Vernichtung von Beweismitteln oder unmittelbar bevorstehende Verletzungshandlungen im IP-Bereich –, ist der Weg über das staatliche Gericht regelmäßig schneller. Das Schiedsgericht ist zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht konstituiert oder kann nicht innerhalb von Stunden handeln. Ist das Schiedsgericht bereits tätig, bietet die schiedsrichterliche Anordnung den Vorteil, dass sie in den Verfahrenskontext eingebettet ist und das Schiedsgericht die Sach- und Rechtslage besser kennt.

Für mittelständische Unternehmen ist dieser Doppelspuransatz praktisch bedeutsam: Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung bedeutet nicht, dass man schutzlos ist, wenn die Gegenseite während eines laufenden Verfahrens vollendete Tatsachen zu schaffen versucht. Die anwaltliche Strategie muss diesen Aspekt von Beginn an berücksichtigen.

Aufhebung und Vollstreckung des Schiedsspruchs – Rechtsrahmen und Grenzen

Der Schiedsspruch ist endgültig. Er kann nicht wie ein Urteil in einer zweiten Instanz inhaltlich überprüft werden. Das ist ein bewusster Preis der Privatautonomie – und er ist es wert, ihn zu verstehen, bevor man eine Schiedsklausel unterschreibt.

Die Aufhebung eines Schiedsspruchs ist nach § 1059 ZPO auf abschließend aufgezählte Aufhebungsgründe beschränkt: Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überschreitung des Schiedsauftrags, Verfahrensfehler sowie Verstoß gegen den ordre public (wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts). Die Aufhebungsklage ist innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Schiedsspruchs beim zuständigen Oberlandesgericht zu erheben. Inhaltliche Nachprüfung – war die Entscheidung sachlich richtig? – findet nicht statt.

Was bedeutet das für die Vollstreckung? Ein inländischer Schiedsspruch wird auf Antrag einer Partei durch das Oberlandesgericht für vollstreckbar erklärt (§ 1060 ZPO). Erst danach ist Zwangsvollstreckung möglich. Bei ausländischen Schiedssprüchen richtet sich die Vollstreckung nach § 1061 ZPO in Verbindung mit dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Konvention von 1958). Die New Yorker Konvention ist in über 170 Staaten in Kraft – ein entscheidender Vorteil gegenüber staatlichen Urteilen, deren grenzüberschreitende Vollstreckung aufwendigere bilaterale Abkommen oder EU-Verordnungen voraussetzt.

Für den Mittelstand mit grenzüberschreitenden Lieferketten, internationalen Kooperationspartnern oder ausländischen Gesellschafterkreisen ist dieser Vollstreckungsvorteil ein gewichtiges Argument für die Aufnahme einer DIS-Schiedsklausel in internationale Vertragswerke. In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen aus dem süddeutschen Raum, das gegenüber einem osteuropäischen Distributor Lizenzgebühren in erheblichem Umfang durchsetzen musste.

Mikro-Fall (anonymisiert): In einem aktuellen Mandat beriet die Kanzlei ein Maschinenbauunternehmen mit rund 180 Mitarbeitern aus dem süddeutschen Raum. Ausgangslage: Der Distributionspartner in einem EU-Außenstaat verweigerte die Zahlung von Lizenzgebühren über mehrere Abrechnungsperioden; der Lizenzvertrag enthielt eine DIS-Schiedsklausel mit deutschem Recht und Verfahrensort Frankfurt am Main. Vorgehen: Zunächst Klärung der Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und des genauen Umfangs der Schiedsabrede; sodann Einleitung des DIS-Verfahrens und paralleler Antrag auf Sicherungsmaßnahme beim zuständigen Landgericht zur Sicherung drohender Vermögensverschiebungen. Im Verlauf des Verfahrens Abschluss eines Vergleichs auf Schiedsrichteranregung. Ergebnis: Die Partei konnte den Hauptstreit in einem strukturierten Verfahren lösen und die Vollstreckungsgrundlage für den grenzüberschreitenden Fall nutzen. Hinweis: Dieses Ergebnis ist kein Versprechen für vergleichbare Fälle; jeder Sachverhalt ist individuell zu beurteilen.

DIS-Schiedsverfahren versus staatliches Gericht: Abwägung für den Mittelstand

Welches Forum ist das richtige? Diese Frage stellt sich in der unternehmerischen Praxis bei Vertragsverhandlungen, bei der Überarbeitung von Standardvertragswerken und – leider oft zu spät – erst beim Ausbruch eines Konflikts. Eine strukturierte Abwägung anhand typischer Konstellationen hilft.

Konstellation A – Gesellschafterstreit in der GmbH: Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung bieten erhebliche Vorteile: Vertraulichkeit (kein öffentliches Gerichtsverfahren, keine Presseberichte über interne Vorgänge), Wahl sachkundiger Schiedsrichter mit gesellschaftsrechtlicher Expertise und Flexibilität im Verfahrensablauf. Nachteil: Die Einbeziehung aller Gesellschafter in das Schiedsverfahren erfordert eine sorgfältig gestaltete Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag.

Konstellation B – M&A-Kaufpreisstreitigkeit: Schiedsverfahren sind hier der Regelstandard in professionellen Transaktionen. Die Möglichkeit, Schiedsrichter mit M&A-spezifischer Kompetenz (Bilanzierung, Earn-out-Mechanismen, Garantieregelungen) zu wählen, ist ein kaum zu überschätzender Vorteil. Frist- und Bewertungsstreitigkeiten werden durch sachkundige Einzelpersonen entschieden, nicht durch ein staatliches Gericht, das den Fall möglicherweise zum ersten Mal sieht.

Konstellation C – Massenschaden oder Kleinstforderung: Bei Forderungen im unteren fünfstelligen Bereich ist das staatliche Gericht in aller Regel kostengünstiger. DIS-Schiedsverfahren entfalten ihre Stärken im mittleren und oberen Streitwertbereich. Für Kleinstforderungen hat die DIS zwar ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, die Schwelle für Kostenneutralität liegt gleichwohl höher als beim Amts- oder Landgericht.

Konstellation D – Grenzüberschreitende Transaktion mit nicht-EU-Partner: Die New Yorker Konvention macht den Schiedsspruch zur vollstreckungsfähigen Grundlage in über 170 Staaten. Ein deutsches Zivilurteil erfordert in denselben Jurisdiktionen oft aufwendige Anerkennungsverfahren oder ist schlicht nicht vollstreckbar. Das Argument wiegt schwer für alle Unternehmen mit internationalen Liefer-, Lizenz- oder Kooperationsverträgen.

Interessant ist auch die Frage, ob das DIS-Verfahren der ICC- oder VIAC-Schiedsordnung vorzuziehen ist. Die DIS-Schiedsordnung 2018 hat sich stark an internationale Standards angenähert; sie gilt als besonders auf den deutschsprachigen Wirtschaftsraum abgestimmt, bietet erhöhte Rechtssicherheit durch die Einbindung in den deutschen Rechtsrahmen und profitiert von einer gut ausgebauten Instanzpraxis der Oberlandesgerichte bei Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsanträgen. Bei Streitigkeiten mit asiatischen oder nordamerikanischen Parteien kann die Wahl der ICC oder eines anderen internationalen Forums strategisch vorzugswürdig sein – das ist im Einzelfall zu prüfen.

Strategische Überlegungen vor und während des Verfahrens

Ein DIS-Schiedsverfahren zu führen bedeutet nicht, eine passive Rolle einzunehmen und auf den Schiedsspruch zu warten. Die Verfahrensgestaltung ist aktive Anwaltsstrategie. Welche Weichen werden typischerweise zu früh, zu spät oder gar nicht gestellt?

Vor dem Verfahren: Die strategische Klärung beginnt nicht mit dem Einreichen der Schiedsklage, sondern mit der Analyse der Schiedsvereinbarung. Ist sie wirksam? Erfasst sie den konkreten Streit? Gibt es parallele Streitigkeiten mit anderen Parteien, die nicht der Schiedsklausel unterliegen – und droht deshalb eine Atomisierung des Konflikts auf verschiedene Foren? In der Mandatspraxis sehen wir häufig, dass Unternehmen erst nach Ausbruch des Konflikts feststellen, dass die Schiedsklausel Mängel hat oder der Gegenstand des Streits nicht vollständig von ihr erfasst ist.

Schiedsrichterwahl als strategische Entscheidung: Die Benennung des Parteischiedsrichters ist eine der wenigen unilateralen Entscheidungen, die eine Partei im Verfahren trifft. Sie ist keine Routineaufgabe. Der Parteischiedsrichter soll unabhängig und unparteiisch sein – er ist kein Vertreter der benennenden Partei. Gleichwohl hat die Partei ein Interesse daran, einen Schiedsrichter zu benennen, der mit dem einschlägigen Rechtsgebiet vertraut ist, die Verfahrenssprache sicher beherrscht und über belastbare Zeitressourcen für das konkrete Verfahren verfügt.

Case Management Conference: Diese frühe Verfahrenskonferenz ist mehr als eine Organisationssitzung. Hier wird der Verfahrensplan festgelegt, der das Verfahren über 12 bis 24 Monate strukturiert. Zu enge Fristen für umfangreiche Dokumentenproduktion können die eigene Partei benachteiligen; zu weite Fristen verschleppen und verteuern. Die anwaltliche Vorbereitung dieser Konferenz ist strategisch von erheblicher Bedeutung.

Vergleichsbereitschaft als Verfahrensstrategie: Die DIS-Schiedsordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung vor; das Schiedsgericht kann auf Antrag der Parteien als Mediator tätig werden oder Vergleichsgespräche fördern. Nach unserer Erfahrung bieten DIS-Verfahren aufgrund des vertraulichen Rahmens und der Sachkunde der Schiedsrichter günstige Voraussetzungen für eine einvernehmliche Streitbeilegung, die das Ergebnis rechtlicher Auseinandersetzungen often nachhaltiger absichert als ein streitiger Schiedsspruch.

Die vorstehende Darstellung betrifft die typischen Konstellationen eines DIS-Schiedsverfahrens. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung Ihrer Schiedsvereinbarung, der einschlägigen Vertragsunterlagen und der spezifischen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

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Häufige Fragen zum Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung

Was ist der Unterschied zwischen einem DIS-Schiedsverfahren und einem staatlichen Gerichtsverfahren?

Ein DIS-Schiedsverfahren ist ein privates, vertrauliches Streitentscheidungsverfahren auf vertraglicher Grundlage. Der Schiedsspruch hat nach § 1055 ZPO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Im Unterschied zum staatlichen Verfahren wählen die Parteien das Schiedsgericht selbst aus, das Verfahren ist nicht öffentlich, und eine inhaltliche Berufung ist nicht möglich. Staatliche Gerichte sind für Aufhebungsklagen nach § 1059 ZPO und für die Vollstreckbarerklärung zuständig.

Kann ich trotz Schiedsvereinbarung noch zum staatlichen Gericht gehen?

In aller Regel nicht für die Hauptsache: Das staatliche Gericht weist die Klage auf Rüge des Beklagten als unzulässig ab (§ 1032 Abs. 1 ZPO). Die Rüge muss vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache erhoben werden. Für einstweiligen Rechtsschutz bleibt der staatliche Rechtsweg nach § 1033 ZPO jedoch offen, auch wenn eine Schiedsklausel wirksam vereinbart wurde.

Welche Formerfordernisse muss eine wirksame Schiedsvereinbarung erfüllen?

§ 1031 ZPO verlangt grundsätzlich Schriftform. Im kaufmännischen Verkehr ist die Schriftform nach § 1031 Abs. 3 ZPO durch bestimmte Dokumentationsformen ersetzbar. Eine Schiedsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt zudem der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Im Zweifel ist anwaltliche Prüfung unerlässlich, da eine unwirksame Klausel das gesamte Schiedsverfahren in Frage stellt.

Ist ein Schiedsspruch im Ausland vollstreckbar?

Ja, in über 170 Staaten auf der Grundlage der New Yorker Konvention (UN-Übereinkommen von 1958). Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Deutschland richtet sich nach § 1061 ZPO in Verbindung mit diesem Übereinkommen. Dieser Vollstreckungsvorteil ist ein zentrales Argument für Schiedsklauseln in grenzüberschreitenden Vertragswerken.

Wie lange dauert ein DIS-Schiedsverfahren?

In der Praxis sind 12 bis 24 Monate als Richtwert realistisch. Die DIS-Schiedsordnung 2018 enthält Instrumente zur Beschleunigung, darunter ein Expedited Procedure für Streitigkeiten bis zu einem bestimmten Schwellenwert. Die tatsächliche Dauer hängt vom Umfang des Sachverhalts, der Kooperationsbereitschaft der Parteien und der Verfügbarkeit der Schiedsrichter ab.

Wann ist ein DIS-Schiedsverfahren teurer als ein staatliches Verfahren?

Bei niedrigen Streitwerten im unteren fünfstelligen Bereich sind DIS-Schiedsverfahren in der Regel kostspieliger als staatliche Verfahren, da Schiedsrichter privat vergütet werden. Ab dem mittleren sechsstelligen Streitwert und bei international vollstreckungsbedürftigen Ansprüchen kann das Schiedsverfahren wirtschaftlich vorteilhafter sein – insbesondere wenn die Einstufigkeit des Verfahrens eine rasche Streitbeilegung ermöglicht.

Was passiert, wenn eine Partei den Schiedsspruch nicht befolgt?

Der Schiedsspruch muss zunächst für vollstreckbar erklärt werden: Im Inland durch Antrag beim zuständigen Oberlandesgericht nach § 1060 ZPO. Nach Vollstreckbarerklärung gelten die allgemeinen Regeln der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. Im Ausland richtet sich die Vollstreckung nach der New Yorker Konvention oder den jeweiligen bilateralen Abkommen.

Über BRANDT & FALK Rechtsanwälte

BRANDT & FALK Rechtsanwälte ist eine unabhängige Wirtschaftskanzlei mit Sitz in München und Berlin. Die Kanzlei berät den deutschen Mittelstand bundesweit in Schiedsverfahren nach DIS-Schiedsordnung und in allen Fragen des nationalen und internationalen Schiedsrechts – von der Gestaltung der Schiedsklausel über die Verfahrensführung bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir mit qualifizierten Berufsträgern in der jeweiligen Jurisdiktion zusammen. Die Kanzlei verfügt über langjährige Verfahrenspraxis in institutionellen Schiedsverfahren sowie in der anwaltlichen Begleitung von Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren vor deutschen Oberlandesgerichten. Kontakt: info@brandtfalk.com.

Verfasst von Dr. Konstantin Brandt · fachlich geprüft von Dr. Julia Falk

Die vorstehende Darstellung betrifft die Regelfälle des DIS-Schiedsverfahrens. Ihr konkreter Fall erfordert die Prüfung Ihrer Schiedsvereinbarung, der Vertragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsprechung. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen erreichen Sie uns unter info@brandtfalk.com.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Er ersetzt nicht die anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich an info@brandtfalk.com.

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